VG Neustadt: Eilantrag zur Verhinderung des Fällens von Winterlinden am Jahnplatz in Lachen-Speyerdorf eingegangen

Verwaltungsgericht Neustadt, Verfahren 5 L 495/19.NW

Gerichtszentrum Neustadt an der Weinstraße (Foto: Holger Knecht)
Gerichtszentrum Neustadt an der Weinstraße (Foto: Holger Knecht)

Neustadt an der Weinstraße – Beim Verwaltungsgericht ist ein Eilantrag des BUND Naturschutz e.V., Kreisgruppe Neustadt/Wstr. (im Folgenden: Antragsteller) mit dem Begehren eingegangen, der Stadt Neustadt/Wstr. (im Folgenden: Antragsgegnerin) zu untersagen, 24 Winterlinden auf dem Jahnplatz im Ortsteil Lachen-Speyerdorf zu fällen oder für deren Fällung Fällgenehmigungen zu erteilen.

Die Winterlinden stehen auf dem Jahnplatz im Neustadter Ortsteil Lachen-Speyerdorf. Nördlich grenzen Sportanlagen an, deren Verlegung in einen neuen „Sportpark Lilienthal“ auf dem ehemaligen Kasernenareal in Angrenzung zum Flugplatz von Lachen-Speyerdorf vorgesehen ist. Das derzeit bestehende Sportplatzgelände soll nach Verlegung zurückgebaut und einer Wohnnutzung zugeführt werden. Entstehen soll dabei ein neues Wohnquartier.

Der Antragsteller stellte im September 2018 bei der Antragsgegnerin einen naturschutzrechtlichen Antrag auf Ausweisung eines Alleengürtels am Jahnplatz in Lachen-Speyerdorf, bestehend aus 24 Winterlinden, als geschützter Landschaftsbestandteil und/oder Naturdenkmal. Hierzu äußerte sich die Antragsgegnerin, die dabei ist, den Bebauungsplan „Am Jahnplatz“ aufzustellen und inzwischen das Fällen von Winterlinden beschlossen hat, gegenüber dem Antragsteller ablehnend.

Der Antragsteller hat am 27. April 2019 um vorläufigen gerichtlichen Rechtsschutz nachgesucht mit dem Begehren, der Antragsgegnerin zu untersagen, 24 Winterlinden auf dem Jahnplatz im Ortsteil Lachen-Speyerdorf zu fällen oder für deren Fällung Fällgenehmigungen zu erteilen. Er hält das Fällen der Bäume für rechtswidrig. Der Antragsgegnerin wurde der Antrag zugeleitet mit der Bitte, bis zum 17. Mai 2019 Stellung zu nehmen.