Bundespolizei setzt Hubschrauber zur Fahndung im Grenzraum zu Frankreich und Luxemburg ein

Hubschrauber der Bundespolizei (Foto: Bundespolizei)
Hubschrauber der Bundespolizei (Foto: Bundespolizei)

Koblenz, Saarbrücken, Kaiserslautern, Trier (ots) – Am 23. Mai 2019, führte die Bundespolizeidirektion Koblenz in der Zeit von 10 bis 18 Uhr im Grenzraum zu Frankreich und Luxemburg eine Hubschraubersprungfahndung durch.

Die Hubschraubersprungfahndung ist eine, mit Einsatzschwerpunkten durchgeführte Suche nach Personen oder Sachen, unter Verwendung von Polizeihubschraubern als Einsatzmittel.

Zwei Hubschrauber, ein mittlerer Transporthubschrauber vom Modell Super Puma und ein leichter Mehrzweckhubschrauber vom Modell Eurocopter EC 155, transportierten die Kontrolltrupps der Mobilen- Kontroll- und Überwachungseinheit schnell und dynamisch zwischen verschiedenen Kontrollstellen, um Ausweichversuche potentieller Straftäter auf andere Routen und Strecken aufzufangen. Diese Form der Fahndung ist für das polizeiliche Gegenüber unberechenbar, deckt gleichzeitig einen großen Einsatzraum ab und wirkt damit effizient. Der Hubschraubersprungfahndung ging eine Pressekonferenz in den Räumlichkeiten des Bundespolizeireviers und gleichzeitig gemeinsamen deutsch-französischen Kommissariats „Goldene Bremm“ voraus.

Die Bundespolizeidirektion Koblenz, die örtlich für die Bundesländer Hessen, Rheinland-Pfalz und das Saarland zuständig ist, identifiziert auf Grundlage einer permanenten Lagebeurteilung Einsatz- und Kriminalitätsschwerpunkte. An diesen erkannten Einsatz- und Kriminalitätsschwerpunkten setzt die Bundespolizei ihr Personal zeitlich und örtlich flexibel ein. Hiermit verfolgt sie einen raumorientierten Ansatz, das heißt sie ist in der gesamten Fläche und nicht nur an einzelnen Punkten präsent, um so kurzfristig auf polizeiliche Anlässe oder längerfristig auf Lageentwicklungen zu reagieren.

Insgesamt kontrollierten gestern rund 230 Bundespolizisten über 480 Fahrzeuge und 800 Personen. Hierbei stellten sie neun Personen fest, die unerlaubt einreisen wollten. Nach fünf Personen wurde wegen einer Aufenthaltsermittlung gefahndet. Zudem setzten die Fahndungskräfte zwei Haftbefehle durch. Der eine richtete sich gegen einen 28-jährigen Kroaten, der mit einem Abschiebehaftbeschluss der Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen gesucht wurde. Der zweite gegen einen Albaner aufgrund einer Zurückschiebungsverfügung. Ferner stellten die Bundespolizisten Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz und gegen das Waffengesetz fest. Auch gingen den Kontrollkräften drei Personen ohne Fahrerlaubnis ins Netz.

„Durch die Hubschraubersprungfahndung haben wir heute einen großen Einsatzraum abdecken können und so in unserem Zuständigkeitsbereich für Sicherheit gesorgt“, so der Präsident der Bundespolizeidirektion Koblenz, Joachim Moritz.