Polizei Hessen: E-Scooter im Straßenverkehr – Was gilt es zu beachten?

Symbolbild, Fahrzeug, E-Scooter © (pxhere)
Symbolbild, E-Scooter © (pxhere)

Polizei Hessen – Nun ist es so weit: E-Scooter dürfen seit dem 15. Juni 2019 im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden.

Sie fragen sich, was erlaubt ist und was nicht?
Die wichtigsten Informationen finden Sie hier auf einem Blick.

Um welche Fahrzeuge geht es? Und wie sind diese einzuordnen?

Von der neuen Verordnung sind neben den E-Scootern auch E-Stehroller, bekannt als „Segway“, erfasst.

Bei ihnen handelt es sich um Kraftfahrzeuge, da sie von einem Motor angetrieben werden. Erlaubt ist eine bauartbedingte Geschwindigkeit von mindestens 6 bis maximal 20 km/h.
Eine Zulassungs- oder Führerscheinpflicht besteht nicht.

Nicht darunter fallen die sogenannten One-Wheels und Hooverboards. Diese werden nach wie vor als Sportgeräte eingestuft und sind im öffentlichen Straßenverkehr nicht zulässig.

Erste Schritte vor der Fahrt mit dem E-Scooter

  • ABE und EBE

Voraussetzung für das Inbetriebsetzen des E-Scooters im öffentlichen Straßenverkehr ist die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) oder einer Einzelbetriebserlaubnis (EBE).
Dies bedeutet, dass die E-Scooter über eine Betriebserlaubnis verfügen müssen, damit sie auf der Straße genutzt werden dürfen.
Achten Sie beim Kauf darauf, dass der E-Scooter über eine ABE bzw. EBE verfügt.

  • Versicherung

Die E-Scooter müssen versichert und mit einer gültigen Versicherungsplakette für Elektrokleinstfahrzeuge versehen sein. Diese ist an der Rückseite des E-Scooters anzubringen. Sie wird als Aufkleber mit einem fälschungserschwerenden Hologramm ausgegeben.

  • FIN und Fabrikschild

Eine Fahrzeug-Identifizierungsnummer und ein Fabrikschild müssen an dem E-Scooter angebracht sein. Darauf muss der Fahrzeugtyp „Elektrokleinstfahrzeug“, die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit sowie die Genehmigungsnummer für die ABE oder EBE angegeben sein.

E-Scooter

  • Wer darf E-Scooter fahren?

Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, dürfen E-Scooter fahren.

  • Wo ist das Fahren mit dem E-Scooter erlaubt?

Das Fahren von E-Scootern ist auf Radwegen oder -fahrstreifen erlaubt.
Sind diese nicht vorhanden, so muss auf der Straße gefahren werden.
Das Fahren auf dem Gehweg ist nicht erlaubt.
In Fußgängerzonen darf dann gefahren werden, wenn es durch ein entsprechendes neues Verkehrszeichen erlaubt ist.

  • Ist ein Helm zu tragen?

Das Tragen eines Helms ist zwar nicht vorgeschrieben, wird jedoch von der Frankfurter Polizei empfohlen.

  • Welche Ausstattung muss ein E-Scooter haben?

Fahrzeug ohne Sitz, aber mit Lenk- oder HaltestangeLeistung von max. 500 Watt, bei Segways max. 1.400 Watt zwei voneinander unabhängige Bremsen-Beleuchtung nach vorne (weiß) und nach hinten (rot), seitliche Kennzeichnung mit gelben Rückstrahlern (beide Seiten)eine helltönende Glocke
Die Schlussleuchten dürfen eine Bremslichtfunktion haben.
Diese ist aber nicht vorgeschrieben.

Wo finde ich mehr Informationen?

Die rechtlichen Voraussetzungen wurden in Form der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) geschaffen. Hier lassen sich alle Details nachlesen.

Was gilt es noch zu beachten?

Grundsätzlich gilt auch mit dem E-Scooter: #MehrVorsichtMehrRücksicht

Auf der Straße sind viele unterschiedliche Verkehrsteilnehmer unterwegs. Mit ständiger Vorsicht und gegenseitiger Rücksichtnahme lässt sich das Miteinander im Straßenverkehr für alle angenehmer und vor allem sicherer gestalten.
Nun bleibt nur noch zu sagen: Wir wünschen allen eine gute und sichere Fahrt!