Limburgerhof (ots) – Der erste Abend des diesjährigen Limburgerhofer Straßenfestes verlief für die eingesetzten Polizeibeamten der Polizeiinspektion Schifferstadt und der Bereitschaftspolizei Rheinland-Pfalz zunächst friedlich und entspannt.

Diese erste Bilanz wurde durch einen einzigen Festbesucher massiv getrübt, der sich erheblich gegen polizeiliche Maßnahmen zur Wehr setzte und hierbei Beamte verletzte.

Was war passiert?
Ein deutlich alkoholisierter 36-jähriger Festbesucher aus Ludwigshafen hatte an einem Bierstand gegen 22:40 Uhr eine verbale Streitigkeit mit dem dortigen Personal, die zu eskalieren drohte.
Der Mann hatte kein Getränk mehr bekommen, da er unzufrieden war und sein vorheriges Bier absichtlich über den Tresen geschüttet hatte.
Die eingesetzten Polizeibeamten brachten den Mann etwas auf die Seite und führten eine Personenkontrolle durch. Er machte einen deutlich alkoholisierten Eindruck, redete wirr und wollte sich zunächst auch nicht ausweisen.
Zudem zog er vor den Beamten seine Hosen herunter.

Zur Verhinderung von Straftaten wurde dem Mann daher durch die Polizei ein Platzverweis für das Straßenfest erteilt, dem er zunächst nachzukommen schien.
Ihm wurde auch angedroht, dass er bei Zuwiderhandlung in Gewahrsam genommen werde und mit
einer Nacht in der Polizeizelle rechnen müsse.

Doch gegen 23:00 Uhr erschien die Person wieder am gleichen Getränkestand.
Aus diesem Grund musste der Mann nochmals kontrolliert werden.
Erneut entblößte er sich vor den Beamten.

Nun sollte die bereits zuvor angedrohte Ingewahrsamnahme durchgeführt werden.
Der Mann musste hierzu auf Grund seines aggressiven Verhaltens zu Boden gebracht werden.
Dabei versuchte er, einem Beamten mit dem Finger ins Auge zu stechen.
Am Boden liegend griff er dem gleichen Beamten derart heftig in den Genitalbereich, dass dieser Angriff nur durch gezielte Schläge ins Gesicht des Beschuldigten beendet werden konnte.
Währenddessen spuckte er die Beamten auch noch mit blutigem Speichel an und traf einen Polizisten ins Auge. Letztlich konnte der Mann in die Gewahrsamszelle verbracht werden.

Da die vorherigen Angriffe die Tatbestände des Widerstands gegen Polizeivollzugsbeamte, sowie der Körperverletzung erfüllen, ordnete die Staatsanwaltschaft die Entnahme einer Blutprobe an, um die Schuldfähigkeit des alkoholisierten Beschuldigten feststellen zu können.
Der Beschuldigte setzte sich auch gegen diese Maßnahme massiv zur Wehr, sodass nur durch Festhalten mit mehreren Beamten dem Arzt die Blutentnahme möglich war.
Hierbei wurden erneut zwei Beamte verletzt, der bereits auf dem Fest angegriffene diesmal durch eine Kratzwunde am Bein.
Ein weiterer Beamter erlitt eine Stichverletzung durch die für die Blutentnahme genutzte Spritze.

Da zum gegenwärtigen Zeitpunkt unklar war, ob der Beschuldigte gegebenenfalls an ansteckenden Krankheiten leidet, wurden die verletzten Beamten noch in der Nacht im Krankenhaus vorsorglich untersucht und Maßnahmen der Infektionsprophylaxe durchgeführt.

Nach Ausnüchterung wurde der Beschuldigte am frühen Vormittag wieder aus dem
Gewahrsam entlassen.