FCK sanktioniert Täter  

Der 1. FC Kaiserslautern hat im Nachgang einiger Vorfälle rund um Begegnungen mit FCK-Beteiligung wesentliche Sanktionen gegen auffällig gewordene Personen erlassen.  

Die Verantwortlichen des 1. FC Kaiserslautern und der Polizei haben nach eingehenden Beratungen folgende weitere Vorgehensweise abgestimmt:

Die betroffenen minderjährigen Täter erhalten zunächst kein Stadionverbot und werden vor der Begegnung gegen den 1. FC Köln zur Anhörung beim FCK geladen. Erstmals auffällige Erwachsene erhalten ein bundesweites Stadionverbot bis 30. Juni 2014 mit der Möglichkeit, die Fortdauer nach dem 30. Juni 2013 überprüfen zu lassen. Danach kann evtl. auf Antrag eine Aussetzung auf Bewährung erfolgen.  

Erstmals auffällige volljährige Personen, deren Handlungsweisen als besonders wesentlich eingestuft wurden, erhalten ein bundesweites Stadionverbot bis 30. Juni 2015, mit der Möglichkeit ab 31. Dezember 2013 die Fortdauer auf Antrag prüfen zu lassen. Sämtliche Wiederholungstäter erhalten ein bundesweites Stadionverbot  bis 30. Juni 2015.  

Insgesamt werden 52 Stadionverbote kurzfristig aus- und zugestellt. Sämtliche Sachverhalte wurden individuell geprüft.  Außerdem wird weiteres Videomaterial, unter anderem aus Vorfällen bei den Spielen gegen Dynamo Dresden und Waldhof Mannheim, ausgewertet. Sollten weitere Täter durch die Polizei identifiziert werden können, behält sich der FCK die Verhängung zusätzlicher Sanktionen vor.  

Im Vorfeld der Partie gegen den 1. FC Köln (Freitag, 05. April 2013) verhängten die Stadt Kaiserslautern und das Polizeipräsidium Westpfalz insgesamt 78 Betretungs- und Bereichsbetretungsverbote. Die Polizei Köln hat ihrerseits 40 Betretungsverbote für Kölner Anhänger verhängt.