Kfz-Steuer wird vom Zoll erhoben – Zahlungen nur noch an Bundeskasse möglich

Automatische Weiterleitung von Zahlungen an die bisherigen Konten endet zum 1. März 2015

Ab 01.03.2015 wird die KFZ-Steuer nicht mehr an die Bundeskasse weitergeleitet

Bereits seit April 2014 hat der Zoll die Bearbeitung der Kraftfahrzeugsteuer von den rheinland-pfälzischen Finanzämtern übernommen.

Wie in Informationsschreiben und verschiedenen Presseveröffentlichungen hingewiesen, hat sich die Bankverbindung für die Zahlung der Kfz-Steuer mit dem Zuständigkeitswechsel ebenfalls geändert: Zahlungen sind nur noch an die zuständige Bundeskasse der Hauptzollämter möglich, nicht mehr an die Finanzkassen der Länder. Lastschrifteinzugsermächtigungen bleiben jedoch weiterhin gültig und wurden auf die neuen Bankverbindungen umgestellt. Überweisungen dagegen, die noch an die Landesfinanzkasse gerichtet sind, werden ab dem 1. März 2015 nicht mehr automatisch an die zuständige Bundeskasse weitergeleitet. Die hier eingehenden Zahlungen werden daher zurück überwiesen.
Dies kann unangenehme Konsequenzen für die betroffenen Fahrzeughalter haben: Neben Säumniszuschlägen kann im schlimmsten Fall eine Zwangsabmeldung folgen.

Ansprechpartner rund um die Kfz-Steuer für das nördliche Rheinland-Pfalz bis zur Höhe Alzey-Worms ist das Hauptzollamt Ulm. Für den südlichen Teil sind dies die Hauptzollämter Karlsruhe und Saarbrücken.

Neue Bankverbindung

  • Für das Hauptzollamt Ulm ist dies:
    Bundesbank – Filiale München     DE51 7500 0000 0075 0010 09     MARKDEF1750
  • Für das Hautzollamt Saarbrücken ist dies:
    Bundesbank – Filiale Saarbrücken     DE25 5900 0000 0059 0010 58     MARKDEF1590
  • Für das Hauptzollamt Karlsruhe ist dies:
    Bundesbank – Filiale Saarbrücken     DE36 5900 0000 0059 0010 54     MARKDEF1590

Eine Liste der örtlichen Kontaktstellen findet sich unter www.zoll.de.
Infos zur Kraftfahrzeugsteuer gibt es unter der Zentralen Auskunft der Zollverwaltung: Telefon: 0351/44834-550; E-Mail: info.kraftst@zoll.de