Kreditinstitute verweigern teilweise Rückerstattung der Kreditbearbeitungskosten

Kreativität kennt keine Grenzen

In mehreren Urteilen hatte der Bundesgerichtshof (BGH) im vergangenen Jahr entschieden, dass Klauseln über Kreditbearbeitungskosten in Verbraucherdarlehensverträgen unwirksam sind. Bankkunden konnten die ungerechtfertigt kassierten Bearbeitungsentgelte bei Krediten bis zu zehn Jahre rückwirkend zurückfordern.

„Leider läuft die Erstattung seitens der Kreditinstitute aber längst nicht immer so, wie wir uns das vorstellen“,

kritisiert Josephine Holzhäuser von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz die Abwicklung.

Vermehrt berichten Betroffene, dass ihnen die Erstattung nach wie vor verweigert wird, obwohl sie ihre Ansprüche verjährungshemmend angemeldet hatten oder die Bank schriftlich auf die Einrede der Verjährung verzichtet hatte.

„Die Kreditinstitute sind sich nach wie vor für keine Ausrede zu schade“, so die Erfahrung von Holzhäuser. „Noch immer lehnen sie eine Erstattung mit teilweise fadenscheinigen Argumenten ab.“

Die Verbraucherschützerin rät Betroffenen daher, nicht alles einfach hinzunehmen, sondern die Ablehnungsgründe auf ihre Rechtmäßigkeit hin prüfen zu lassen. 

Einzelne Kreditinstitute gehen in vergleichbaren Fällen noch nicht einmal einheitlich vor: ein und dasselbe Kreditinstitut erstattet einmal, ein anderes Mal wieder nicht. Es ist ein bisschen wie beim Glücksspiel! Allerdings mit dem Unterschied, dass nach Auffassung der Verbraucherzentrale die Rechtslage durch die BGH-Urteile eindeutig ist.

„Die Hinhalte- und Abwimmelungstaktik der verschiedenen Institute ist mehr als ärgerlich“,

kritisiert die Verbraucherschützerin. Sie fordert die Kreditinstitute auf, die geltend gemachten und noch nicht verjährten Erstattungsansprüche den Verbrauchern umgehend zu erstatten. Ansprüche auf Erstattung eines vor dem 01. Januar 2012 gezahlten Entgelts sind nun verjährt, es sei denn, Betroffene haben ihre Ansprüche bis zum 31.Dezember 2014 durch verjährungshemmende Maßnahmen geltend gemacht. Sie mussten entweder den zuständigen Ombudsmann einschalten oder Klage erheben. Eine Eingangsbestätigung des Kreditinstitutes reichte nicht aus; es sei denn, das Kreditinstitut hatte  in dem Schreiben ausdrücklich auf die Einrede der Verjährung verzichtet.

Fragen rund um die Erstattung von Kreditbearbeitungsgebühren beantworten die Experten der Verbraucherzentrale montags von 9 bis 13 Uhr und mittwochs von 13 bis 17 Uhr unter der Telefonnummer 09001-7780803. Der Anruf kostet 1,50 Euro pro Minute aus dem Netz der Deutschen Telekom; Preise aus den Mobilfunknetzen und den Netzen anderer Anbieter können abweichen. Mit den Telefongebühren sind die Kosten für die Beratung beglichen. Persönliche Beratung bietet die Verbraucherzentrale in ihren örtlichen Beratungsstellen an.