Unfallgefahr durch Eisplatten auf Lkw-Dächern

Winterzeit

Vom Dach eines Lkw hatte sich eine Eisplatte gelöst und war - wie ein Geschoss - auf die Frontscheibe des nachfolgenden Pkw gekracht. Der Fahrer konnte - zum Glück - trotz der Schrecksekunde sein Auto ohne Unfall zum Stehen bringen.

Eisplatten auf Lkw-Dächern stellen in der kalten Jahreszeit eine besondere Unfallgefahr im Straßenverkehr dar. Die Eisplatten entstehen dadurch, dass sich auf Lkw-Planen tagsüber Wasser ansammeln kann, das dann bei sinkenden Temperaturen in der Nacht gefriert. Rutschende Eisplatten können dann wiederum über Tag – wenn die Temperaturen wieder ansteigen – zu lebensgefährlichen Geschossen werden.

Zur Zeit gehen bei der Polizei täglich Hinweise auf Fahrzeuge ein, die Eisplatten von ihren Dächern verlieren. Durch die Bewegung oder Erwärmung des Fahrzeuges während der Fahrt lösen sich die Eisplatten oder Schnee von den den Fahrzeugdächern – und fallen unkontrolliert vom Dach. 

Seit Jahresbeginn haben sich deswegen auf den westpfälzischen Autobahnen schon sechs Unfälle ereignet. So löste sich am 7. Januar 2015 auf der A63 von einem Lkw während der Fahrt eine Eisplatte vom Dach des Aufliegers. Diese flog nach hinten weg und schlug in die Frontscheibe eines nachfolgenden Pkw ein. Gleiches passierte am 2. Januar 2015 auf der A6 bei Bruchmühlbach-Miesau. Ein Lkw verlor eine Eisplatte, die gegen das Fahrzeug einer 23-jährigen Frau aus dem Landkreis Kusel krachte. Alle Unfälle verliefen zum Glück glimpflich. Es gab keine Verletzten. 

Eine Streife der Polizeiautobahnstation Kaiserslautern konnte auf der A6 einen Lastzug aus dem Verkehr ziehen, der während der Fahrt mehrere große Eisplatten verloren hatte. Diese flogen zum Teil meterweit und verteilten sich auf drei Fahrspuren. Dem Lkw-Fahrer wurde bis zur Säuberung seines Fahrzeugs die Weiterfahrt untersagt. 

Die Polizei weist in diesem Zusammenhang nochmals darauf hin, dass Lkw-Fahrer die Pflicht haben, bei der derzeitigen Witterung vor Fahrtantritt ihre Fahrzeuge von Schnee und Eis freizumachen. Kommen sie dieser Verpflichtung nicht nach, müssen sie bei einer polizeilichen Kontrolle mit einem Bußgeld von bis zu 80,- Euro und einem Punkt im Verkehrszentralregister rechnen.