Feuerwehr ist nicht für Wespen zuständig – Wespen stehen unter Naturschutz

Ein Wespennest wird nicht von der Feuerwehr beseitigt. Vielmehr ist dies Sache von Schädlingsbekämpfern. Zwischen Mai und September melden sich bei der Weinheimer Feuerwehr viele besorgter Bürger aus dem Stadtgebiet aber auch der umliegenden Gemeinden, die sich durch Wespen oder Bienen gestört oder bedroht fühlen.

Grund des Anrufs sind Wespennester, die oft in Rollladenkästen, im Dachvorsprung oder in Mauerhohlräumen, Hecken und Büschen entstanden sind. Wespen stehen seit einigen Jahren unter Naturschutz und dürfen deshalb in der Regel nicht vernichtet werden. Wenn möglich müssen die Wespen in der Natur umgesiedelt werden.

Nur in Ausnahmefällen, wenn die Umsiedelung technisch beziehungsweise praktisch nicht durchführbar ist und eine erhebliche Gefährdung oder Störung für Menschen oder Tiere ist, ist die Vernichtung zulässig.

Die Feuerwehr ist weder für die Umsiedelung noch für die ausnahmsweise Vernichtung zuständig. Die früher praktizierte Hilfe, bevor Wespen unter Naturschutz gestellt worden sind, ist nicht mehr möglich. Fachleute für solche Fälle finden sich im Branchenbuch unter der Rubrik Schädlingsbekämpfer.

Wenn man unter Berücksichtigung des Naturschutzgesetzes ein Wespennest selbst beseitigen will, erhält man auch geeignete Mittel bei den Fachmärkten für Bau oder Landwirtschaft. Allerdings sollte äußerst vorsichtig vorgegangen werden.