Asbest: Unsichtbare Gefahr

Genau vor zwanzig Jahren – mit Wirkung ab dem 1. November 1993 – wurde die Verwendung und der Umgang mit Asbest verboten. Zulässig ist seitdem nur noch die fachgerechte Beseitigung.

Asbest, ein im Gestein natürlich vorkommendes faserförmiges Mineral, wurde über viele Jahre in zahlreichen Baustoffen verbaut. So finden sich beispielsweise Asbestfasern in Well-Asbestzementplatten auf Dächern, in Wandverkleidungen und Fassadenplatten, in Fensterbänken, Bodenbelägen, Fußbodenklebern, Isoliermaterialien von Heizungen und Leitungen sowie in Brandschutzklappen von Lüftungsanlagen. Auch wurde Asbest in Form von schwach gebundenem Asbest als sogenannter Spritzasbest für die Ummantelung von Stahlkonstruktionen verwendet. Asbest wurde häufig verwendet, weil es die positiven Eigenschaften wie Feuerbeständigkeit, Stabilität, Säurebeständigkeit und eine gute Resistenz gegen Verwitterung hat.

Da festgestellt wurde, dass eingeatmete Asbestfasern Lungenkrebs verursachen können, wurde 1993 die Verwendung und der Umgang mit Asbest in Deutschland verboten. Beim Abbruch eines Eternitdaches oder sogar beim Abstrahlen mittels Hochdruckreiniger können Asbestfasern freigesetzt werden. Es empfiehlt sich deshalb, besonders sorgfältig bei der Demontage von asbesthaltigen Platten umzugehen. Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD Süd) weist darauf hin, dass Fachbetriebe, die entsprechende Abbruch- oder Sanierungsmaßnahmen durchführen, den Umgang mit Asbest vor Beginn bei ihr anzeigen müssen. So haben die Baukontrolleure der Regionalstellen Gewerbeaufsicht die Möglichkeit, die Bau- bzw. Demontagestellen aufzusuchen und zu kontrollieren, ob die asbesthaltigen Stoffe fachkundig zurückgebaut werden. Wenn festgestellt wird, dass der Umgang mit asbesthaltigen Materialien nicht ordnungsgemäß erfolgt, können hohe Bußgelder verhängt oder Strafanzeigen getätigt werden.  

Auch im privaten Bereich sind bei Asbest-Abbrucharbeiten die entsprechenden Schutz- und Entsorgungsvorschriften zu beachten. Die SGD Süd empfiehlt, diese Arbeiten grundsätzlich von einer Firma, die die entsprechende Fachkunde besitzen muss, ausführen zu lassen, um Gesundheitsgefahren für sich und die Menschen in der Nachbarschaft sicher auszuschließen.  

Für Fragen zu sogenannten "ASI-Arbeiten" mit Asbest (Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten) stehen die SGD Süd – Regionalstellen Gewerbeaufsicht bei der SGD Süd in Neustadt und in Mainz gerne zur Verfügung.