Frankfurt am Main: Die Polizei-News

Symbolbild Polizei © Pixabay

Frankfurt am Main – Die Polizei berichtet von Vorfällen aus dem Dienstbezirk. Werden Hinweise gesucht und ihr habt etwas gesehen, dann wendet Euch bitte an die zuständige Polizeidienststelle.

Frankfurt-Innenstadt/Altstadt: Zwei Diebe auf dem Weihnachtsmarkt festgenommen

(ots)-(ker) Gestern Nachmittag (28.11.2019) konnte ein Fahrradbesitzer auf der Zeil beobachten, wie eine Person versuchte, sein angeschlossenes Fahrrad zu entwenden. Der Täter flüchtete, konnte jedoch wenig später auf dem Weihnachtsmarkt festgenommen werden. Bei der Kontrolle wurden weitere Straftaten festgestellt.

Gegen 16:00 Uhr bemerkte der 28-Jähriger Eigentümer eines hochpreisigen Mountainbikes, wie sich ein Fremder an seinem Fahrrad zu schaffen machte und versuchte, das Schloss gewaltsam zu öffnen. Der Besitzer näherte sich dem Fahrraddieb, woraufhin dieser die Flucht ergriff.
Der 28-Jährige sprach eine auf dem Frankfurter Weihnachtsmarkt eingesetzte Polizeistreife an und berichtete von seiner Beobachtung.
Im Rahmen der Fahndung konnte der vermeintliche Täter inmitten des Getümmels auf dem Römerberg angetroffen werden.

Der 22-jährige Tatverdächtige befand sich in Begleitung eines 14-Jährigen. Beiden waren im Besitz von Fahrrädern. In dem Rucksack des 22-Jährigen konnten ein Bolzenschneider und eine Metallsäge, aufgefunden werden. Die Zwei wurden daraufhin auf die nahegelegene Weihnachtsmarktwache gebracht.
Dort konnte ermittelt werden, dass das Fahrrad des 14-jährigen Frankfurters als gestohlen gemeldet war. Damit noch nicht genug, auch das mitgeführte Smartphone stammt aus einem Diebstahl.

Somit muss sich der 22-Jährige nun wegen des versuchten Fahrraddiebstahls und der 14-Jährige wegen Hehlerei in zwei Fällen verantworten. Der 22-Jährige wurde mangels festen Wohnsitzes in das Polizeipräsidium verbracht und im Laufe des heutigen Tages einem Haftrichter vorgeführt.
Der 14-Jährige wurde nach Abschluss der Maßnahmen entlassen.

Frankfurt-Bockenheim: Dachgeschoss in Flammen

(ots)-(hol) Gestern Nachmittag brannte eine Wohnung im Dachgeschoss eines Wohnhauses in Bockenheim. Es entstand Sachschaden in Höhe von ca. 200.000 Euro.

Gegen 13:10 Uhr meldeten Anwohner einen Gebäudebrand in der Wurmbachstraße. Als die Polizei eintraf, loderten bereits Flammen aus dem Dachgeschoss. Die ebenfalls anwesende Feuerwehr löschte den Brand rasch. Dabei musste sie auch Teile des Dachs öffnen. Es wurden keine Personen verletzt. Der geschätzte Sachschaden beläuft sich auf 200.000 Euro.
Ersten Erkenntnissen zufolge brach das Feuer in einer Wohnung im Dachgeschoss aus.

Brandursachenermittler der Frankfurter Kriminalpolizei haben mit der Untersuchung der Brandstelle begonnen. Die Brandursache ist derzeit jedoch noch völlig unklar.

Frankfurt-Rödelheim: Trickdiebstahl – Falscher Pflegedienst beklaut Senior

(ots) – (dr) Am Donnerstagnachmittag 28.11.2019 zwischen 15-15:30 Uhr, gelangten zwei weibliche Trickdiebe in die Wohnung eines 79 Jahre alten Mannes, welche sich vor diesem als vermeintliche Mitarbeiterinnen eines Pflegedienstes ausgaben.

Als sie die Wohnung in der Niddagaustraße wieder verließen, war der Mann mehrere tausend Euro ärmer. Mit ihrer perfiden Masche überzeugten die Frauen den 79-Jährigen, die Wohnungstür zu öffnen und dirigierten ihn zunächst in die Küche. Während sie den Mann ablenkten und in ein Gespräch zu dessen Pflege und Gesundheit verwickelten, gelang es mutmaßlich Komplizen die anderen Wohnräume nach Wertsachen zu durchsuchen.
Erst viel später, als die beiden Frauen die Wohnung bereits verlassen hatten, realisierte der Geschädigte, dass ihm mehrere tausend Euro Bargeld aus dem Wohnzimmer gestohlen wurden.

Täterbeschreibung:

  • Person 1: weiblich, ca. 50 Jahre alt, kräftige Statur, stark geschminkt, bekleidet mit Hut.
  • Person 2: weiblich, ca. 60 Jahre alt, kräftige Statur, stark geschminkt, bekleidet mit Kopftuch und Rock.

Zeugen welche in diesem Zusammenhang verdächtige Personen gesehen haben, werden gebeten, sich bei der Polizei unter der Rufnummer 069 / 755-53111 oder 069 / 755-11100 zu melden.

Frankfurt-Flughafen: 412 kg Arzneimittel- und Dopingpräparate sichergestellt

Zollfahndungsamt Frankfurt a.M.

(ots) – Zollbeamte haben im September und Oktober 2019 etwa 412 Kilogramm Doping- und Arzneimittel sichergestellt. Die aus Singapur stammenden Produkte sollten über den Frankfurter Flughafen nach Paraguay versandt werden. Die Ware wurde in zwei Chargen von Beamten des Hauptzollamts Frankfurt am Main in der Luftfracht entdeckt.

Rund 83.000 Ampullen Dopingmittel, 10.000 Tütchen und 11.000 Tabletten Potenzmittel kamen beim Öffnen der mehr als ein Dutzend Pakete zum Vorschein. Bei der Zollkontrolle stellten die Beamten fest, dass die als “Health Products” gekennzeichneten Waren in Deutschland dem Arzneimittel- und
Anti-Doping-Gesetz unterliegen.
Die Präparate wurden sichergestellt, da im Rahmen des Anti-Doping-Gesetzes auch die Durchfuhr verboten ist. Das Strafverfahren wurde eingeleitet und die Ermittlungen vom Zollfahndungsamt
Frankfurt am Main übernommen.
Trotz Zusammenarbeit mit den lokalen Behörden konnte der Empfänger in Paraguay nicht ausfindig gemacht werden, da die Anschrift nicht existiert. Eine der zweiten Sendung beigefügte Genehmigung der Behörde für Gesundheitsüberwachung in Paraguay zum Import der Waren stellte sich als manipuliert heraus.

“Die Menge der sichergestellten Dopingpräparate zeigt, dass es einen großen Markt für solche Produkte gibt, obwohl diese erhebliche gesundheitliche Gefahren mit sich bringen”, so die Pressesprecherin des Zollfahndungsamts Frankfurt am Main, Ulrike Nehling.

Zusatzinformation:
Mit Datum vom 18. Dezember 2015 ist das Gesetz gegen Doping im Sport (Anti-Doping-Gesetz – AntiDopG) in Kraft getreten. Davor wurde für Delikte aus dem Dopingbereich das Arzneimittelgesetz (AMG) angewandt.
Im Anti-Doping-Gesetz wurden beispielsweise neue Tatbestände, z.B. die Durchfuhr, sowie höhere Strafandrohungen normiert.

Ermittlungsverfahren aus dem Kriminalitätsbereich Doping fallen in den Zuständigkeitsbereich der Zollfahndung, sobald ein Grenzbezug erkennbar ist und der Wirkstoffgehalt der Präparate nicht der geringen Menge entspricht. Die sogenannte “nicht geringe Menge” wird nach der
Dopingmittel-Mengen-Verordnung vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) im Einvernehmen
mit dem Bundesministerium des Inneren (BMI) festgesetzt.