Redtube – Oder der seltsame Fall mit noch seltsameren Vorgängen – Alle Infos und wo sich Betroffene Hilfe holen können.

Nichts ist klar bei dem Fall: Abmahnung von 1000en Streamingportalnutzern auf Redtube.com. Nur Eines: Es geht um sehr viel Geld

Die Masse machts. Anwälte, die Massenabmahnungen starten gehen nach genau diesem Prinzip. Bei 1000en von Abgemahnten kommen leicht grössere Summen zusammen. Und so Mancher begibt sich dann vielleicht auf einen schmalen Grat. So wie im Fall der Pornostreaming-Plattform Redtube.com.

Hier sind an allen "Ecken und Enden" Zweifel zu sehen. Die Erklärung wie die Abmahner mit der Ermittlungssoftware "GLADII 1.1.3" zu den IP-Adressen gekommen sein wollen, ist für Experten nicht glaubhaft und widerspricht technischer Logik. Der Fall: Abmahnung Redtube.com wird die Gerichte noch in vielerlei Hinsicht beschäftigen und hoffentlich dem wilden Abmahnwesen die Grenzen zeigen.

Was war passiert?

Vor kurzem flatterten Betroffenen RedTube-Nutzern Abmahnungen ins Haus. Da es sich bei Redtube.com um die sogenannte Streaming-Technologie handelt, fragen sich Experten wie sind die Anwälte an die Adressen gekommen? Denn so einfach wie bei Downloadportalen ist es bei Streamingportalen nicht.

Das deutsche Recht

Nach deutschem Recht darf nur ein Richter die den Provider bspw. Die Telekom zur Herausgabe der Adressen zwingen. Dafür müssen bestimmte Voraussetzungen vorliegen.

  • Es muss sich um einen illegalen Download und somit um eine Urheberrechtsverletzung handeln

Die Lage aus Sicht der Technik

Und genau das ist die Frage: Handelt es sich bei Streaming um einen illegalen Download?

Es gibt zwar kontroverse Meinungen, ob nun durch das Streaming Inhalte in relevanter Grösse auf dem PC des Nutzers geladen werden oder nicht. Dennoch gilt es als höchst umstritten. Streaming ist nun mal kein Download im klassischen Fall. Zudem hat der Nutzer keine Kenntnis über Art und Umfang der auf seinem PC zwischengespeicherten Datei. Aus Leistungsgründen, damit der Film ruckelfrei abläuft werden ca. 3 Sek. Film im Cache des Browsers abgelegt und von dem Stream ständig überschrieben.

Die interessante Frage ergibt sich daraus: Wie sind die Anwälte an die IP-Adressen der Nutzer gekommen? Denn wenn ein Film gestreamt wird, dann entsteht lediglich eine Verbindung von Nutzer zum Anbieter. In diesem Falle also Redtube zum Nutzer.

Möglichkeit 1: Man-in-the-middle-Angriff auf Redtube.com

Dabei werden mittels Hackertechnik die Daten zwischen Nutzer und Anbieter abgegriffen. Fakt: Strafbar und aufwendig

Möglichkeit 2: Anbieter gibt Daten heraus

Dass RedTube seine Kunden ausliefert ist unwahrscheinlich. Das wäre das Ende der Plattform. Bei täglich ca. 25 Millionen Benutzern keine wirkliche Option. Fakt: Undenkbar

Möglichkeit 3: Software um IP-Adressen abzugreifen

Auch das ist nicht ohne Weiteres möglich. Denn es ist kein Download. Um in einen bestehenden Stream einzugreifen, bedarf es Hackertechnik und einen erheblichen Aufwand. So wollen die Anwälte jedenfalls an die IP-Adressen gekommen sein. Nur um eine IP-Adresse zu bekommen, müssen die Anwälte zuerst einmal den Nutzer erwischen. Und wie soll das gegangen sein? An den Datenverkehr über den Server ranzukommen ist schwierig und gleichfalls illegal. Laut Anwalt von Rüden sei ihm von Experten bestätigt worden, dass eine solche Technologie, wie von Anwaltsseite behauptet, überhaupt nicht existiert. Fakt: Undurchsichtig

Möglichkeit 4: Die Umleitung ohne Wissen des Nutzers

Dies ist nach unserem technischen Verständnis, die einzige Methode, die Sinn macht und sehr viele 1000e IP-Adressen erbringen kann. Denn um ihn umzuleiten ist der Nutzer bereits auf meiner Domain. Doch die Sache hat eben einen Schönheitsfehler. Es ist meine Domain und nicht Redtube.com. Denn er wird jetzt erst dahin umgeleitet. Illegal, zwiefelhaft und in höchstem Maße geeignet für Strafverfahren gegen die Anwälte. Entsprechende Anträge seien laut von Rüden bereits gestellt und bei den zuständigen Staatsanwaltschaften.

So geht es

Es gibt den Anbieter Trafficholder. Ein zweifelhafter Dienstleister, der Umleitungen auf Erwachsenen-Inhalt gegen Geld anbietet. Im Netz heisst es, dass für 10.000 Umleitungen ca. 20 Euro berechnet werden. Klickt ein Nutzer auf einen solch präparierten Link, dann wird er nicht auf das gewünschte Ziel, sondern ein Anderes mit meist pornographischem Inhalt umgeleitet. Wir bewegen uns damit allerdings längst im Bereich der Computerkriminalität und zwar kommerziell also in erheblichem Ausmaß.

Trafficholder besitzt auch die Möglichkeit der Geolokalisation. Das bedeutet, dass dieser Anbieter in der Lage ist Traffic gezielt aus Deutschland zu ermitteln und zu verarbeiten.

Betroffenen die eigene Recherchen anstellten, fielen in diesem Zusammenhang zwei Domains auf die erst kurz vor Beginn der Ermittlungen anonym registriert wurden. Die Domains movfile.net und retdube.net sind Teil der Indizienkette die derzeitig von den Gegnern zusammengetragen und in Foren publiziert wird.

In verschiedenen Foren beschrieben Abgemahnte den Ablauf so:

Beim Blick in die Browserhistorie hätte zum fraglichen Zeitpunkt vor Abruf der eigentlichen Domain Redtube.com ein Redirect (Umleitung – die Red.) zu trafficholder.com stattgefunden. Dann wurden die Betroffenen an retdube.net geschickt und erst zum Schluß zu Redtube.com.

Das heisst im Klartext: Der Beginn der Redirectkette war nicht Redtube.com, sondern das Ende.

Die Betroffenen kamen von irgendwoher auf trafficholder.com und wurden dann, als Deutsche identifiziert und ohne eigenes Mitwirken über die seltsamen Domains zu Redtube.com geschleusst. Um nun die Ip-Adressen auszulesen benötigt man keine Software. Der Blick in das Serverlog der ominösen Domains genügt.

Dies ist eine laut Experten denkbare und logische Erklärung. Zu Einem erklärt das die Menge der IP-Adressen und zum Anderen ist das ein technisch sehr einfacher Vorgang.

Sollte sich das allerdings bestätigen, dann läge hier Computerbetrug in erheblichem Ausmaß vor. Natürlich zum Nachteil der Abgemahnten. Die letztlich überhaupt nicht wussten wo sie hingeleitet werden. Die Behauptung der Gegenseite man hätte eine geprüfte Ermittlungssoftware verwendet, klingt gerade für IT-Spezialisten sehr suspekt. Die Indizien mehreren sich das hier mit fragwürdigen Methoden gearbeitet wurde.

Qui bono? Für Wem zum Vorteil?

So muss vor allen Dingen geklärt werden wer diese Fake-Seiten ins Netz gestellt hat, die gezielt Traffic aus Deutschland ohne aktives Mitwirken der Betroffenen umgeleitet und gleichzeitig IP-Adressen gesammelt haben. Sollte es tatsächlich eine solche Software gewesen sein, so lässt sich dies vor Gericht in einem Schnelltest gerichtsfest beweisen. Das allerdings bezweifeln die Experten.

Der Ablauf der Abmahnung

Der Rechteinhaber die „The Archive AG“ hatte zunächst ihren Berliner Anwalt Daniel Sebastian beauftragt Auskunftsansprüche gegen die deutsche Telekom durchzusetzen. Der Antrag auf Herausgabe der Nutzerdaten beim Kölner Landgericht soll so geschickt formuliert gewesen sein, dass die Richter mutmaßlich dachten es handle sich um illegale Downloads und nicht um Streaming. Sebastian wiederum beauftragte dann die in Branchenkreisen als Abmahner bekannte Kanzlei Urmann und Collegen (U+C) mit der Abmahnung.

Das Interessante beginnt bereits im Beschluß des Gerichts:

„Durch das öffentliche Zugänglichmachen des geschützten Werkes zu den aus der Anlage ersichtlichen Zeitpunkten über eine sog. Tauschbörse liegt zudem eine Rechtsverletzung i.S.v. 19a UrhG vor.“

Es geht hier nicht um eine Tauschbörse. Laut des Berliner Anwalts Johannes von Rüden und seiner Kanzlei „Werdemann – von Rüden“, der ca. 600 Opfer vertritt sei dies strafbar, zumindest jedoch ordnungswidrig. Eine für ihn klare Täuschung des Gerichts. Streaming ist keine Tauschbörse in der Inhalte öffentlich zugänglich gemacht werden.

Daniel Sebastian schreibt

So sollen mittels einer speziellen Software die Ip-Adressen ermittelt worden sein. In seiner Erklärung schreibt der Anwalt:

… Diese Dateien werden dann mittels manueller Hör- und Sichtprobe daraufhin überprüft, ob sie tatsächlich urheberrechtlich geschütztes Material enthalten.“ Erst nach dieser Probe würde die Protokollierung der Daten beginnen …

Und da bekommt die ganze Angelegenheit für IT-Spezialisten das erste „Geschmäckle“. Streaming und zuvor noch eine Probe herunterladen und anschauen?

Was ist Streaming

Streaming bedeutet, dass die Datei, in diesem Falle der Film vom Server des Anbieters direkt auf den PC gesendet werden. Eine Speicherung findet nicht statt. Es werden lediglich aus Performance-Gründe ca. 3 Sek. zwischengespeichert und vom Stream immer wieder überschrieben. Aus diesem Grund ist eine Probe vor Beginn der Protokollierung in 1000 Fällen eher fraglich.

IT-Experten mutmaßen einen ganz anderen Weg. So wurde vermutlich der Umweg über eine Trackingdomain gewählt. Auf dem IT-Portal Heise.de beschrieb ein versierter Nutzer den möglichen Weg und protokollierte seinerseits alle Wege und Domains. Hier geht es zu Heise.de

Demnach läge Anwalt Johannes von Rüden vielleicht garnicht so falsch mit seinem Strafantrag gegen Daniel Sebastian. Er wirft ihm vor, dass er sich die Nutzerdaten unrechtmässig beschafft und das Landgericht Köln getäuscht hat. Denn im Antrag, sowie im Beschluß ist nichts erkennbar was auf eine Überwachung eines Streamingportals oder RedTube hinweisen würde.

Gezielte Abzocke?

So rechnet der Anwalt vor:

Als Pauschale für die Ermittlung der IP-Adresse wurden 65,00 Euro angesetzt. Als Streitwert für den Auskunftsbeschluß 3000.00 Euro. Gerichtskosten schlugen mit 200.00 Euro zu Buche. Bei dem Streitwert von 3000.00 hätte der Anwalt Daniel Sebastian lediglich eine Forderung von unter 1000.00 Euro geltend machen können. Das Ganze (ca. 1000.00 + 200.00 Euro) geteilt durch 1000 ermittelte IP-Adressen, dann liegen wir bei 1,20 Euro. Pauschale 65,00 Euro – 1,20 Euro verbleiben 63,80 Euro.

Alle Infos und Schriftstücke zum aktuellen Fall hat von Rüden auf seiner Seite zum Anschauen online gestellt.

Der Rat des Anwalts

Die Abgemahnten sollten auf keinen Fall eine Unterlassungserklärung abgeben. Sie könnten dann noch Jahre später in die Pflicht genommen werden, wenn sie den gleichen Film auf einem anderen Portal anschauen würden.

Hilfe für Betroffene – Was ist laut der Kanzlei "von Rüden" zu tun?

  • Ruhe bewahren
  • Nicht den geforderten Betrag zahlen
  • Kostenlose Ersteinschätzung einfordern

Unter der Internetadresse www.abmahnhelfer.de gibt die Kanzlei "von Rüden" alle Infos. Auch zu anderen Abmahnfällen.

Eine kostenlose Hotline versorgt die Betroffenen mit einer ersten Einschätzung.

Die kostenlose Hotline: 0800 – 866 22 66