Lose für einen guten Zweck – ADD informiert über Vorgaben bei kleinen Lotterien und Ausspielungen

ADD informiert über Vorgaben bei kleinen Lotterien und Ausspielungen (Symbolbild)

Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) ist in Rheinland-Pfalz die zuständige Behörde für die Überwachung des Glücksspiels. Dies umfasst auch die Kontrolle der sogenannten kleinen Lotterien und Ausspielungen innerhalb des Bundeslandes. Darunter sind alle Lotterien und Ausspielungen bis zu einem Spielkapital – also dem Gesamtwert der auszugebenden Lose – von 40.000 Euro zusammengefasst.

Seit der Neuregelung des Landesglücksspielgesetzes am 1. Juli 2012 sind dabei Lotterien und Ausspielungen bis zu einem Spielkapital von 10.000 Euro von der Anzeigepflicht befreit, solange sie verschiedene Voraussetzungen erfüllen. Diese Voraussetzungen gelten auch für Lotterien und Ausspielungen über 10.000 Euro und unter 40.000 Euro.

Wer darf eine solche Lotterie durchführen?

Laut Landesglücksspielgesetz dürfen diese nur von gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Körperschaften, Vereinen oder Personenvereinigungen, denen die Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt bescheinigt wurde, ausgerichtet werden. Außerdem müssen mindestens 25 Prozent des Spielkapitals ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige, kirchliche oder mildtätige Zwecke verwendet werden. Der Spielplan muss eine Gewinnsumme von mindestens 25 Prozent des Spielkapitals vorsehen. Des Weiteren darf sich die Veranstaltung nicht über das Gebiet des Landes Rheinland-Pfalz hinaus erstrecken und die Dauer von einem Monat nicht überschreiten.

Spielkapital über 10.000 Euro ist anmeldepflichtig

Zur Vereinfachung des Erlaubnisverfahrens für kleine Lotterien und Ausspielungen wurde eine Allgemeine Erlaubnis erlassen. Für die Anzeige einer kleinen Lotterie/Ausspielung mit einem Spielkapital von mehr als 10.000 Euro ist ein Formblatt erstellt worden, das auf der Internetseite der ADD bereitgestellt wird. Dieses ist mindestens zwei Wochen vor Beginn der Lotterie oder Ausspielung ausgefüllt einzusenden.

Ausnahme

Es besteht keine Anzeigepflicht für Lotterien und Ausspielungen mit einem Spielkapital bis einschließlich 10.000 Euro.

In der zweiten Jahreshälfte 2012 gingen bei der ADD 25 Anmeldungen für Lotterien und Ausspielungen mit über 10.000 Euro Spielkapital ein. Vor allem in der Vorweihnachtszeit werden diese regelmäßig von verschiedenen Fördervereinen, Stiftungen und anderen Vereinigungen ausgerichtet. Hier hat jeder nicht nur die Chance auf einen Gewinn, sondern die Sicherheit, mit dem Kauf eines Loses etwas Gutes zu tun.