UPD: Stolperfalle beim Krankengeld vermeiden

Wer Krankengeld bekommt und in dieser Zeit arbeitslos wird, muss auf lückenlose Folgekrankschreibungen achten. Sonst kann der Krankengeldanspruch verloren gehen.

Viele Patienten wissen es nicht: Der Anspruch auf Krankengeld entsteht immer erst einen Tag nach der Krankschreibung. "Deshalb droht leicht die Gefahr einer Anspruchslücke", sagt Jan Harnisch von der Ludwigshafener
Beratungsstelle der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD). 

Eine Stolperfalle, die auch für die Ratsuchende Rita B. dramatische Folgen hat. "Frau B. wurde bis Mittwoch von einem Vertretungsarzt krankgeschrieben und einen Tag später ging sie zu ihrem regulären Hausarzt", schildert
Harnisch. Dieser bestätigt ihr die weitere Arbeitsunfähigkeit ab Donnerstag. Einen Tag zu spät, da in diesem Fall der Krankengeldanspruch erst am Folgetag also Freitag entsteht.

Was sich zunächst nach einer Kleinigkeit anhört, hat für die alleinerziehende Mutter von zwei Kindern fatale Auswirkungen. Ihr Arbeitsverhältnis endete während ihrer Krankheit und sie hat sich nicht arbeitslos gemeldet. Durch die Lücke von einem Tag in der Krankschreibung verliert sie nun ihren Anspruch auf Krankengeld. "Zusätzlich muss sich Frau B. mit dem Ende des Krankengeldes bei der Krankenkasse melden und klären, wie sie weiterhin
versichert ist", erklärt der Patientenberater. 

Um böse Überraschungen zu vermeiden, sollte die Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit immer lückenlos sein. "Das bedeutet, man geht spätestens am letzten Tag der Arbeitsunfähigkeit zum Arzt ", sagt Harnisch.

UPD-Tipp:Krankenkassen, Reha-Kliniken und Ärzte informieren häufig nicht, über den möglichen Verlust des Krankengeldanspruchs und die Änderung des Versicherungsstatus. Deshalb muss man als Patient selbst sicherstellen, dass der Arzt die Folgekrankschreibung immer rechtzeitig ausstellt.

+ + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + +

Die UPD berät per Gesetz neutral und kostenlos zu allen Gesundheitsfragen – vor Ort in 21 regionalen Beratungsstellen (www.upd-online.de), über ihren Arzneimittelberatungsdienst und ein kostenfreies* Beratungstelefon:
Deutsch: 0800 0 11 77 22 (Mo. bis Fr. 10-18 Uhr, Do. bis 20 Uhr) 
Türkisch: 0800 0 11 77 23 (Mo. und Mi. 10-12 Uhr, 15-17 Uhr)
Russisch: 0800 0 11 77 24 (Mo. und Mi. 10-12 Uhr, 15-17 Uhr)
* Mobilfunktarife für die Beratung auf Deutsch abweichend

Die nächste UPD-Beratungsstelle finden Sie in Ludwigshafen:

Unabhängige Patientenberatung Deutschland – UPD Beratungsstelle Ludwigshafen
Bahnhofstr. 1 | 67059 Ludwigshafen
ludwigshafen@upd-online.de | www.upd-online.de
Tel. 0621.59 29 650 | Fax 0621.59 29 65 65
Beratungszeiten:
Mo und Mi 10-15 Uhr
Di und Do 14-17 Uhr
Träger:
Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V.
Seppel-Glückert-Passage 10
55116 Mainz