VZ: Wenn’s zu kalt, zu laut, zu ungepflegt ist – Mietminderung bei Wohnungsmängeln

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Streikende Heizung, Schimmel im Schlafzimmer oder Dauerdreck im Treppenhaus: Ärger rund um die Wohnung gehört für viele Mieter zum Alltag. Schafft der Vermieter keine Abhilfe, wenn die eigenen vier Wände nur eingeschränkt oder gar nicht nutzbar sind, kann als Ausgleich die Miete gekürzt werden.

Was Mieter beachten sollten, wenn sie einen Teil der Miete einbehalten wollen, das erklärt der Ratgeber „Mietminderung bei Wohnungsmängeln“ der Verbraucherzentralen. Das Handbuch informiert, wie beim Vermieter Probleme mit der Wohnung reklamiert werden können und welche Rechte gelten, wenn es bei den Mängeln bleibt. Urteile zu typischen Mängeln rund um Wohnung, Gemeinschaftsanlagen und Umfeld spiegeln die aktuelle Rechtsprechung und sind dabei behilflich, die Höhe einer möglichen Mietminderung einzuschätzen. Zudem erfah-ren Mieter, wann sie Schadensersatz fordern oder die Wohnung fristlos kündigen können.

Der Ratgeber kostet 11,90 Euro und ist in den örtlichen Beratungsstel-len der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro (Porto und Versand) wird er auch nach Hause geliefert.

Bestellmöglichkeiten:

Verbraucherzentrale NRW, Versandservice, Himmelgeister Straße 70, 40225 Düsseldorf, Internet: www.vz-ratgeber.de, Telefon (02 11) 38 09-555, E-Mail: ratgeber@vz-nrw.de, Fax: (02 11) 38 09-235.