B 10 / Rheinbrücke Karlsruhe-Maxau: Ertüchtigung mit hochfestem Beton – Schließung der Überfahrten und Korrosionsschutzarbeiten an den Radwegen

Karlsruhe – Im Auftrag des Regierungspräsidiums Karlsruhe wird von Montag, 24. Februar 2020, bis Freitag, 28. Februar 2020, die Mittelstreifenüberfahrt und die Baustellenzufahrt auf der rheinland-pfälzischen Seite wieder mit Schutzplanken geschlossen. Die Überfahrt war Teil der umfangreichen Verkehrssicherungsmaßnahmen zur Ertüchtigung der Rheinbrücke Maxau.

Für das Schließen der Mittelstreifenüberfahrten ist in den verkehrsarmen Zeiten jeweils die dritte Fahrspur unmittelbar neben dem Mittelstreifen vorübergehend in beide Fahrtrichtungen gesperrt. Für den öffentlichen Verkehr stehen während der Arbeiten weiterhin jeweils zwei Fahrstreifen je Fahrtrichtung zur Verfügung.

Im Anschluss werden die restlichen Schutzplankenarbeiten im Bereich der ehemaligen Baustellenzufahrt am rechten Fahrbahnrand auf der baden-württembergischen Seite der B 10 (Fahrtrichtung Wörth) durchgeführt. Mit Verkehrsbehinderungen ist hierbei nicht zu rechnen.

Außerhalb des Straßenverkehrsraums wird an der Rheinbrücke derzeit im Hohlkasten unter der Fahrbahn der durch die Brückenertüchtigungsmaßnahme beschädigte Korrosionsschutz erneuert. Daneben werden die neu eingebauten Stahlverstärkungen und Entwässerungseinrichtungen beschichtet.

Sobald es die Witterung zulässt werden auch der Korrosionsschutz und die Beschichtung auf und unterhalb des südlichen Radweges erneuert. Während dieser Arbeiten steht dem Radverkehr nur ein Richtungsradweg zur Verfügung. Anschließend wird der nördliche Radweg gesperrt, um auch auf dieser Seite Korrosionsschutzarbeiten durchführen zu können. Der Radweg wird dann auf die südliche Seite der Brücke umgeleitet. Da die Arbeiten witterungsabhängig sind, ist noch keine Aussage zur Fertigstellung der Beschichtungsarbeiten möglich.


Für die unvermeidbaren Belastungen und Behinderungen der Anwohner und der Verkehrsteilnehmer bittet das Regierungspräsidium Karlsruhe um Verständnis.