Ludwigshafen/Rhein (ots) – In der Zeit vom 20.02.2020, 23.00 Uhr – 21.02.2020, 05.15 Uhr, führte der Geschwindigkeitsmesstrupp der Zentralen Verkehrsdienste der Polizeidirektion Neustadt auf der BAB 650, Gemarkung Ludwigshafen, in Fahrtrichtung Bad Dürkheim, eine Geschwindigkeitsmessung durch. Von den 449 gemessenen Fahrzeugen waren 134 Fahrzeugführer wegen Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit (90 km/h) zu beanstanden – dies entspricht einer Beanstandungsquote von 30 %!

Unrühmlicher Spitzenreiter war ein Fahrzeugführer aus Neustadt, der mit seinem Mercedes die zulässige Geschwindigkeit um 97 km/h überschritt! Nach Abzug der Toleranz bleibt eine Nettogeschwindigkeit von 181 km/h. Ihn erwartet ein Bußgeld in Höhe von mindestens 600,- EUR, 2 Punkte im Fahreignungsregister und ein dreimonatiges Fahrverbot.

Auf 32 weitere Fahrzeugführer kommt jeweils ein Bußgeld in Höhe von mindestens 70,- EUR zu und sie müssen mit einem Punkt im Fahreignungsregister rechnen; 2 von ihnen auch mit einem Fahrverbot von mindestens einem Monat. In 101 Fällen werden die beanstandeten Fahrzeugführer mit einem Verwarngeld belegt werden.