BGH: VW-Verfahren am 5. Mai 2020 (VI ZR 252/19) – Hinweise für interessierte Bürgerinnen und Bürger

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe © BGH
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe © BGH

Karlsruhe – Für den Verhandlungstermin am 5. Mai 2020, 9.30 Uhr, Sitzungssaal E 101, Herrenstraße 45a, Karlsruhe in dem VW-Verfahren gelten folgende Hinweise.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger, die an der mündlichen Verhandlung teilnehmen wollen, wenden sich bitte schriftlich oder per E-Mail frühestens ab 10. März 2020, 10.00 Uhr an Frau Lemke-Hillenbrand, Herrenstraße 45a, 76133 Karlsruhe, E-Mail: besucherdienst@bgh.bund.de.

Bei der Anmeldung sind Name, Vorname, Geburtsdatum und die Erreichbarkeit (per Telefon oder E-Mail) anzugeben. Die Informationen zum Schutz personenbezogener Daten (Art. 13 und 14 DSGVO) im Rahmen des Akkreditierungsverfahrens entnehmen Sie bitte der Internetseite des Bundesgerichtshofs unter Datenschutz.

Die Vergabe der Besucherplätze erfolgt nach der Reihenfolge des Eingangs.

Das Telefonieren, Twittern und sonstige Versenden von Nachrichten, das Abrufen von Daten sowie jegliche Nutzung des Internets im bzw. aus dem Sitzungssaal sind nicht gestattet. Alle für diese Zwecke nutzbaren elektronischen Geräte, insbesondere Mobiltelefone, Laptop-Computer oder Tablet-Computer, dürfen im Sitzungssaal nicht verwendet werden.