Kreis Bad Kreuznach: Die Polizei-News

Symbolbild, Polizei, Auto, Seitlich © Ingo_Kramarek on pixabay

Verkehrsunfall mit Sachschaden

Meddersheim, L 232

Am 13.03.2020 gegen 13.40 Uhr befuhren der 28jährige Fahrer eines PKW Nissan sowie die 46jährige Fahrerin eines PKW Audi hintereinander die L232 aus Richtung Meddersheim in Fahrtrichtung Merxheim.

Als der Fahrer des Nissan nach links in einen Feldweg abbiegen wollte, überholte die Fahrerin des Audi und es kam zum Zusammenstoß. Beide Fahrzeuge wurden dabei stark beschädigt. Der Gesamtschaden an beiden Fahrzeugen dürfte sich auf ca. 20.000 Euro belaufen. Der Nissan war nicht mehr fahrbereit und musste abgeschleppt werden. Es wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

Mögliche Verkehrsunfallflucht durch Kirn

Bad Sobernheim, Herrenstraße

Am 13.03.2020 um 16.20 Uhr befuhr der 22jährige Fahrer eines PKW BMW in Bad Sobernheim die Herrenstraße aus Richtung Saarstraße kommend in Fahrtrichtung Gymnasialstraße, als plötzlich ein Kind mit einem Fahrrad vom Gehweg auf die Herrenstraße auffuhr. Der Fahrer des PKW habe nach eigenen Angaben dadurch seinen PKW nach rechts lenken müssen, um einen Zusammenstoß mit dem Kind zu vermeiden. Dadurch streifte er jedoch den ordnungsgemäß am rechten Fahrbahnrand geparkten PKW. An beiden PKW entstand Sachschaden in Höhe von jeweils etwa 1500 Euro. Das Kind fuhr weiter in Richtung Saarstraße.

Da derzeit nicht bekannt ist, ob das Kind auf dem Fahrrad tatsächlich an dem Verkehrsunfall beteiligt war, oder ob es sich möglicherweise um eine Schutzbehauptung des PKW-Fahrers handelt, werden hiermit Zeugen gebeten sich bei der Polizei Kirn unter der Rufnummer 06752/1560 zu melden.

Trunkenheitsfahrt mit Verkehrsunfall

Hennweiler, Kreisel Lützelsoonstraße

Am 13.03.2020 gegen 20.35 Uhr befuhr die 50jährige Fahrerin eines PKW Skoda in Hennweiler die K4 aus Richtung Kellenbach kommend in Fahrtrichtung Hennweiler. Am Verkehrskreisel Lützelsoonstraße wollte sie an der dritten Ausfahrt weiter über die Lützelsoonstraße in Richtung Ortsmitte fahren. Hierbei kam sie jedoch aufgrund nicht angepasster Geschwindigkeit und Alkoholkonsums zunächst nach links von der Fahrbahn ab und beschädigte in der Kreiselmitte ein Verkehrsschild und fuhr anschließend nach rechts gegen eine Grundstückmauer, wo sie schließlich zum Stillstand kam. Am PKW entstand erheblicher Schaden im Frontbereich (ca. 4000 Euro). Auch an dem Verkehrsschild sowie der Grundstücksmauer entstand Sachschaden (ca. 1000 Euro). Von der Polizeistreife konnte bei der Fahrerin deutlicher Atemalkoholgeruch wahrgenommen werden. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von mehr als zwei Promille. Daher wurde ein Strafverfahren wegen einer Straßenverkehrsgefährdung eingeleitet, eine Blutentnahme angeordnet sowie der Führerschein sichergestellt. Die Fahrerin wurde bei dem Aufprall gegen die Mauer lediglich leicht verletzt.