Landau: Stadt Landau weist auf geltendes Versammlungsverbot hin

Rathaus Landau (Foto: Stadt Landau in der Pfalz)
Rathaus Landau (Foto: Stadt Landau in der Pfalz)

Landau – Die Allgemeinverfügung, die die Stadt Landau am 17. März 2020 zur Umsetzung der bundesweit geltenden Regelungen zum Schutz der Bevölkerung vor dem neuartigen Corona-Virus erlassen hat, beinhaltet auch ein Versammlungsverbot. Darauf macht die Stadtverwaltung aus aktuellem Anlass nun noch einmal gesondert aufmerksam.

Demnach heißt es in Ziffer 6 der Verfügung: „Veranstaltungen sind untersagt. Ein Ausnahmevorbehalt ist nicht zulässig. Hierunter fallen auch Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz.“

Ordnungsdezernent Lukas Hartmann informiert, dass Anmelderinnen und Anmelder von Demonstrationen und Kundgebungen kein gesonderter Ablehnungsbescheid zugeht. Mit Blick auf Ankündigungen in den sozialen Medien u.a. zu einer für den 4. April 2020 geplanten Versammlung bekräftigt Hartmann: „Offenbar will der Anmelder der rechten Kundgebung das Versammlungsverbot nicht akzeptieren. Als Stadt Landau werden wir alles in unserer Macht Stehende tun, um die Kundgebung zu unterbinden – bis hin zur Auflösung der untersagten Versammlung sowie der Anzeige jeder Person, die sich daran beteiligt.“


News aus der Stadt Landau in der Pfalz – bitte aufs Bild klicken