Heidelberg: Stadtnotizen

Heidelberg – 17.03.2020 – News, Termine, Kulturelles, Politik und Wissenswertes.


Kommunalpolitische Gremien tagen bis 30. April 2020 nicht mehr – Ausnahmen machen Konversionsausschuss am 18. und Gemeinderat am 26. März

Mit Ausnahme des Konversionsausschusses am 18. März und des Gemeinderats am 26. März 2020 werden mit Inkrafttreten der Allgemeinverfügung der Stadt Heidelberg am heutigen Dienstag, 17. März 2020, auch die kommunalpolitischen Gremien bis 30. April nicht mehr tagen. Das gilt für die Bezirksbeiräte, den Jugendgemeinderat, den Migrationsbeirat, den Beirat für Menschen mit Behinderungen sowie die gemeinderätlichen Ausschüsse (Bau- und Umweltausschuss, Stadtentwicklungs- und Verkehrsausschuss, Ausschuss für Bildung und Kultur). Bereits versandte Einladungen sind damit gegenstandslos. Die Sitzung des Konversionsausschusses am 18. März und die des Gemeinderats am 26. März 2020 finden mit reduzierter Tagesordnung statt.


Coronavirus: Einschränkungen bei Abfallentsorgung und Straßenreinigung

Angesichts der Ausbreitung des Coronavirus wird sich die Abfallwirtschaft und Stadtreinigung Heidelberg ab sofort auf ihr Kerngeschäft konzentrieren. Priorität hat die Abholung der Müllbehälter. Aus diesem Grund gelten folgende Maßnahmen:

  • Alle städtischen Recyclinghöfe sind ab Mittwoch, 18. März 2020, bis auf Weiteres komplett geschlossen.
  • Die Sperrmüllabfuhr wird ab Montag, 23. März 2020, bis auf unbestimmte Zeit eingestellt. Haushalte, die bereits Sperrmüll angemeldet haben, werden entsprechend informiert.
  • Alle öffentlichen Toilettenanlagen im Stadtgebiet sind ab sofort geschlossen.
  • Der telefonische Kundenservice der Abfallwirtschaft und Stadtreinigung Heidelberg ist von Montag bis Freitag zwischen 8 und 12 Uhr oder per E-Mail an abfallwirtschaft@heidelberg.de für Notfälle zu erreichen.

Die reguläre Behälterabfuhr findet weiterhin statt. Zur Unterstützung der Mitarbeiter der Müllabfuhr werden die Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Haushalte gebeten, die Behälter am Entsorgungstag selbst an den Fahrbahnrand zur Leerung bereitzustellen und im Anschluss an die Leerung wieder an ihren Platz zurückzuziehen. Aktuelle Informationen werden auf der Internetseite der Stadt und des Amtes unter www.heidelberg.de/abfall veröffentlicht.


Coronavirus: Auch Außenbewirtschaftung für Gastronomiebetriebe ist verboten

Die Stadt Heidelberg weist aus aktuellem Anlass darauf hin, dass auch die Außenbewirtschaftung von Gastronomieeinrichtungen seit dem heutigen Dienstag, 17. März 2020, verboten ist. Mit ihrer Allgemeinverfügung hat die Stadt geregelt, dass der Betrieb von Gastronomieeinrichtungen aller Art grundsätzlich untersagt wird. Ausnahme: Gaststätten im Sinne des Gaststättengesetzes sowie Personalrestaurants und Kantinen können für den Publikumsverkehr geöffnet werden, wenn ausschließlich ein Take-Away-Service / Mitnahme-Service für Speisen eingerichtet wird. Ein Bewirten vor Ort ist untersagt – das gilt auch für jegliche Außenbewirtschaftung. Für Rückfragen von Gastronomen ist das Bürger- und Ordnungsamt unter der E-Mail-Adresse corona.ordnungsamt@heidelberg.de oder unter den Telefonnummern 06221 58-17702 beziehungsweise 06221 58-13540 erreichbar.


Standesamt für die Meldung von Sterbefällen geöffnet

Das Standesamt der Stadt Heidelberg, Markplatz 10, 69117 Heidelberg, ist für die Anzeige von Sterbefällen weiterhin geöffnet. Bestatter können sich telefonisch voranmelden unter der Telefonnummer 06221 58-18550.


Seniorenzentren bleiben telefonisch erreichbar

Die Seniorenzentren in den Heidelberger Stadtteilen haben ihren Betrieb wegen der Corona-Pandemie seit heute eingestellt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Seniorenzentren bleiben aber weiterhin für ältere Menschen, die Fragen zur Essensversorgung, zum Einkauf oder anderen drängenden Problemen in der aktuellen Situation haben, telefonisch zu den gewohnten Zeiten erreichbar. „Auch, wenn wir derzeit den laufenden Betrieb in den Seniorenzentren einstellen müssen, lassen wir die Heidelberger Seniorinnen und Senioren jetzt nicht alleine, sondern unterstützen wohnortnah mit Rat und Tat“, sagt Bärbel Fabig vom Amt für Soziales und Senioren der Stadt Heidelberg. Infos zu Seniorenzentren in den Heidelberger Stadtteilen unter www.seniorenzentren-hd.de.


Veranstaltungsreihe „Natürlich Heidelberg“: alle Termine bis 30. April abgesagt – Reservierung der Heidelberger Grillhütten bis 30. April nicht möglich – Absage bereits gebuchter Termine

Die Stadt Heidelberg und ihre Kooperationspartner sagen aufgrund der Coronavirus-Pandemie alle Termine der Veranstaltungsreihe „Natürlich Heidelberg“ bis 30. April 2020 ab. Auch die Reservierung der Heidelberger Grillhütten wird bis zum 30. April nicht möglich sein. Veranstaltungen, die in diesem Zeitraum bereits gebucht sind, werden vom Buchungsbüro „Natürlich Heidelberg“ in Kürze storniert. Die Kundinnen und Kunden müssen keine Nutzungsgebühr bezahlen.


Kultur- und Kreativwirtschaft: Umfrage zu den wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus und Hilfsangeboten für Kultur- und Kreativschaffende

Die Stabsstelle Kultur- und Kreativwirtschaft der Stadt Heidelberg ruft alle Kultur- und Kreativschaffenden auf, sich bis 31. März 2020 an der derzeit laufenden, bundesweiten Kurzumfrage zur Erfassung von Rückmeldungen von Selbständigen und Unternehmen zu den wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus auf die Kultur- und Kreativwirtschaft zu beteiligen. Durch abgesagte Messen, ausgefallene Festivals, verschobene Konzerte und stornierte Aufträge an kreative Dienstleister sind insbesondere auch Klein- und Kleinstunternehmen aus der Kultur- und Kreativwirtschaft sowie künstlerisch oder publizistisch tätige Freiberuflerinnen und Freiberufler von den wirtschaftlichen Auswirkungen stark betroffen. Die Kurzumfrage für Kultur- und Kreativschaffende ist bis Ende März frei geschaltet, um Auswirkungen sowie mögliche weitere Hilfsangebote bundesweit zu bündeln.

Die repräsentative Umfrage wurde vom Bundesverband KREATIVE DEUTSCHLAND und dem „PCI“-Netzwerk der öffentlichen Fördereinrichtungen für die Kultur- und Kreativwirtschaft in Deutschland (PCI – Promoting Creative Industries) erstellt und erfasst die wirtschaftlichen Auswirkungen durch COVID-19 auf die bundesweit bedeutende Branche. Als Mitglied im „PCI“-Netzwerk der öffentlichen Fördereinrichtungen für die Kultur- und Kreativwirtschaft in Deutschland und im Netzwerk Kreativwirtschaft Baden-Württemberg unterstützt die Stabsstelle Kultur- und Kreativwirtschaft in Heidelberg die derzeit laufende, deutschlandweite Umfrage und steht zudem in enger Verbindung mit den Fördereinrichtungen der Kultur- und Kreativwirtschaft des Landes und Bundes. Unter nachfolgendem Link können sich Kreative an der Umfrage beteiligen: https://docs.google.com/forms/d/e/1FAIpQLSf3w5LebAGII1I8Jppu0sl_A1SWKjMTZi-fTtGB6mq_2JO3OQ/viewform

Mögliche Hilfeleistungen und Unterstützungsangebote für Kultur- und Kreativschaffende

Die Fördereinrichtungen für die Kultur- und Kreativwirtschaft in Deutschland bündeln gemeinsam aktuelle Informationen und Maßnahmen, die Kultur- und Kreativwirtschaftsunternehmen in der wirtschaftlich prekären Lage momentan nutzen können.

Aussetzung und Herabsetzung von Steuerzahlungen
Auf Antrag können laufende Vorauszahlungen zur Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer abgesenkt werden. Steuerzahlungen lassen sich leichter stunden. Auf Vollstreckungen und Säumniszuschläge kann im Zusammenhang mit den Corona-Auswirkungen verzichtet werden. Unternehmen können sich direkt an das für sie zuständige Finanzamt wenden.

Zahlung von Beiträgen in die Künstlersozialkasse
Mitglieder in der Künstlersozialkasse (KSK) können die Änderung ihres voraussichtlichen Arbeitseinkommens aus selbständiger künstlerischer / publizistischer Arbeit der Künstlersozialkasse mitteilen. Der Vordruck steht unter folgendem Link zur Verfügung: https://www.kuenstlersozialkasse.de/fileadmin/Dokumente/Mediencenter_Künstler_Publizisten/Vordrucke_und_Formulare/Aenderung_Arbeitseinkommen.pdf

Ausfallhonorare
Ob Kreative vom Auftraggeber ein Ausfallhonorar bekommen, hängt von den individuellen Vertragsbedingungen ab. Auch mündlich oder per SMS/WhatsApp geschlossene Vereinbarungen sind wirksam. Achten Sie beim Abschluss neuer Verträge darauf, dass es Regelungen über Ausfallhonorare gibt. Sind in einem Projekt bereits Teilleistungen erbracht worden, besteht zumindest anteilig Anspruch auf das Honorar.

Entschädigungszahlungen für ausgefallene Honorare von staatlicher Seite gibt es momentan nicht. Aktuell sind Maßnahmen der Künstlersozialkasse im Gespräch und auch die Bundesbeauftragte für Kultur und Medien hat Unterstützung angekündigt. Außerdem sammelt eine Petition Unterschriften für Hilfen für Freiberufler/innen und Künstler/innen während des „Corona-Shutdowns“.

Entschädigung bei Verdienstausfall durch Quarantäne (§ 56 Infektionsschutzgesetz)
Wer auf Grund des Coronavirus offiziell unter Quarantäne gestellt wird, einem Tätigkeitsverbot unterliegt und dadurch einen Verdienstausfall erleidet, kann über das örtlich zuständige Gesundheitsamt eine Entschädigung beantragen. Nach dem Infektionsschutzgesetz erhalten auch Selbstständige und Freiberufler/innen den Verdienstausfall ersetzt. Grundlage der Berechnung der Entschädigung ist der letzte vorliegende Einkommenssteuerbescheid. Neben dem Verdienstausfall können Selbstständige auch für Betriebsausgaben „in angemessenem Umfang“ entschädigt werden (Paragraf 56 Absatz 4 Infektionsschutzgesetz).

Kurzarbeitergeld
Unternehmen mit mindestens einem Mitarbeiter/einer Mitarbeiterin können Kurzarbeitergeld bei der Agentur für Arbeit beantragen. Beim Kurzarbeitergeld übernimmt die Bundesagentur für Arbeit 60 Prozent des ausgefallenen Nettolohns, wenn eine Firma ihre Beschäftigten in Kurzarbeit schickt. Den Arbeitgebern sollen außerdem die Sozialbeiträge für die ausgefallenen Arbeitsstunden erstattet werden. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können Kurzarbeitergeld beantragen, wenn mindestens 10 Prozent der Belegschaft von einem erheblichen Arbeitsausfall betroffen ist. Die Maßnahme soll Unternehmen helfen, bei eingebrochenem Geschäft Mitarbeiter/innen zu halten.

Soforthilfen
Über die Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten mbH (GVL) können Inhaber/innen eines Wahrnehmungsvertrags aus der freien Szene eine einmalige Soforthilfe in Höhe von 250 Euro beantragen, wenn sie durch virusbedingte Veranstaltungsabsagen Honorarausfälle erlitten haben. Betroffene wenden sich zur Beantragung bitte direkt an die GVL.

Die Stadt Heidelberg weist darauf hin, dass diese Angaben nicht rechtsverbindlich sind.

MFG-Telefonberatung zu wirtschaftsbezogen Fragen zum Coronavirus

Für allgemeine wirtschaftsbezogene Fragen zum Coronavirus steht die Landesvertretung für Kultur- und Kreativunternehmen – die Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg (MFG Baden-Württemberg) – bis auf Weiteres Montag, Mittwoch und Freitag von 14 bis 16 Uhr Kreativen unter der Telefonnummer 0711 90715-346 zu Verfügung.

Die Stabsstelle Kultur- und Kreativwirtschaft der Stadt Heidelberg steht für weitere Fragen ebenfalls per E-Mail zur Verfügung: kreativwirtschaft@heidelberg.de
Weitere Informationen: www.heidelberg.de/kreativwirtschaft


Coronavirus: Veranstaltungsabsagen wegen Pandemie

Wegen der Coronavirus-Pandemie werden folgende Veranstaltungen abgesagt:

Girls‘ und Boys‘ Day 2020: Die Stadt Heidelberg und die externen Kooperationspartnerinnen und
-partner haben alle Halbtagspraktika des Girls‘ und Boys‘ Day am 26. März 2020 abgesagt.

Workshop Öffentlichkeitsarbeit am IZ: Das Interkulturelle Zentrum der Stadt Heidelberg hat seinen Workshop zum Thema Öffentlichkeitsarbeit für Vertreterinnen und Vertreter von Heidelberger Vereinen im April abgesagt.

Selbstbehauptungskurse für Frauen: Die Selbstbehauptungskurse im März und April, die die Stadt Heidelberg gemeinsam mit dem Verein „Frauennotruf gegen sexuelle Gewalt an Frauen und Mädchen Heidelberg“ anbietet, entfallen.


Letzte Arbeiten am Verkehrsknoten Speyerer Straße / Im Mörgelgewann

Die Bauarbeiten für den neuen Verkehrsknoten Speyerer Straße / Im Mörgelgewann sind in den letzten Zügen. Seit Ende Februar werden die Mittelinsel mit Beleuchtung sowie die noch fehlenden Teile der Ampelanlage gebaut. Diese Arbeiten sind bis zum 31. März 2020 abgeschlossen. Anschließend wird, wenn die Witterung es zulässt, Anfang April an zwei Tagen die Fahrbahnmarkierung aufgebracht. Hierfür muss abschnittsweise je ein Fahrstreifen der Speyerer Straße gesperrt werden.

Zu guter Letzt muss ab Freitag, 3. April 2020, für circa zwei Wochen – das heißt während der Osterferien – stadtauswärts zwischen Baumschulweg und Tankstelle der rechte Fahrstreifen gesperrt werden, um nachträglich notwendig gewordene Arbeiten an der Leerrohrtrasse vorzunehmen. Auch der Geh- und Radweg stadtauswärts bleibt solange noch gesperrt. Es muss noch mit Beeinträchtigungen gerechnet werden. Voraussichtlich nach den Osterferien ist die Gesamtmaßnahme abgeschlossen. Die Speyerer Straße steht dann für den Verkehr wieder uneingeschränkt zur Verfügung. Die neue Ampelanlage wird in Betrieb genommen, sobald die Großsporthalle eröffnet ist.

Verkehrsknoten Speyerer Straße

Mit dem neuen Verkehrsknoten Speyerer Straße / Im Mörgelgewann werden die Patton Barracks und die neue Großsporthalle an das Straßennetz angebunden. Die Arbeiten haben Pfingsten 2019 begonnen und sind sehr umfangreich: Die Stadtbetriebe Heidelberg verlegen im Einmündungsbereich einen neuen Kanal und schließen ihn an den Sammelkanal in der Speyerer Straße an. Die Stadtwerke Heidelberg führen Leitungsarbeiten für Wasser, Strom sowie Beleuchtung durch und die Telekom verlegt Telefonleitungen. Die Stadt Heidelberg baut die Straße im Grabenbereich voll aus, im Umfeld wird eine Deckensanierung durchgeführt. Die Gesamtkosten betragen rund 2,2 Millionen Euro.


Feuerwehr Heidelberg erhält neue Ausstattung für Gefahrgut-Einsätze

Die Feuerwehr Heidelberg modernisiert weiter ihre Ausrüstung: Die Einsatzkräfte erhalten für Gefahrgut-Einsätze einen neuen „Abrollbehälter“. Das hat der Haupt- und Finanzausschuss des Gemeinderates in seiner Sitzung am 12. März 2020 einstimmig beschlossen. Der „Abrollbehälter Gefahrgut“ ist eine Art Container, der für einen bestimmten Einsatzfall ausgerüstet ist und mit einem Lastwagen (Wechsellader) individuell und schnell an den Einsatzort gebracht werden kann. Er beinhaltet die notwendige Ausstattung im Falle von atomaren, biologischen und chemischen Gefahren. Der Einsatz ist sowohl im Heidelberger Stadtgebiet, als auch darüber hinaus vorgesehen. Der Abrollbehälter Gefahrgut wird eingesetzt zum Abpumpen und zur Aufnahme von austretenden gefährlichen Flüssigkeiten aus Transportfahrzeugen, Betrieben der chemischen Industrie oder auch wissenschaftlichen Instituten, die mit Gefahrstoffen umgehen.

Der bestehende Abrollbehälter ist über 25 Jahre alt und muss wegen alters- und verschleißbedingter Mängel an den Pumpen und Dichtungen dringend ersetzt werden. Die Anschaffungskosten betragen rund 400.000 Euro. Die Feuerwehr hat beim Land eine Förderung von 40 Prozent der Gesamtkosten (circa 160.000 Euro) beantragt.


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