Kreis Bad Dürkheim: Empfehlung der Kreisverwaltung für Senioreneinrichtungen zum Schutz vor Covid-19

Bad Dürkheim – Um insbesondere Senioreneinrichtungen besser vor Covid-19 zu schützen, spricht das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Bad Dürkheim mehrere Empfehlungen aus. „Die Vorgaben der Landesregierung, dass zum Beispiel jeder Bewohner eine Stunde Besuch von einer Person empfangen darf, greifen zu kurz. Wir empfehlen den Seniorenheimen, hierüber hinaus zu gehen“, sagt Landrat Hans-Ulrich Ihlenfeld.

Das Gesundheitsamt ruft daher alle Einrichtungen auf, freiwillig folgende Maßnahmen zu ergreifen:

  • Komplettes Besuchsverbot einschließlich externer Dienstleister (z.B. Physiotherapie), außer dies ist medizinisch zwingend notwendig
  • Die Bewohner sollten aus eigener Entscheidung in ihren Zimmern/Appartements bleiben
    Bewohner können die Einrichtung verlassen, bekommen jedoch nach Rückkehr eine 14-tägige Quarantäne
  • Das gesamte Pflegepersonal trägt Mund-Nasen-Schutz
  • Es wird täglich kontrolliert, ob Bewohner oder Mitarbeiter Symptome haben
  • Gemeinschaftssäle sollten geschlossen werden, das Essen sollte dezentral bzw. auf den Zimmern/Appartements eingenommen werden

„Da die Heimaufsicht beim Land liegt, können wir nur Empfehlungen aussprechen. Wir möchten die Senioreneinrichtungen dennoch bitten, diese Vorgaben zu befolgen, um die Ausbreitung des Coronavirus zu minimieren“, sagt Ihlenfeld. Er weist besonders auf die Osterzeit hin: „Viele Seniorinnen und Senioren verbringen die Feiertage bei ihrer Familie. Nach ihrer Rückkehr wird dringend empfohlen, dass diese in eine 14-tägige Quarantäne in ihrer Einrichtung gehen.“

Einrichtungen, in denen bereits Coronafälle nachgewiesen wurden, stehen ohnehin unter Quarantäne und müssen bestimmte Maßnahmen erfüllen.


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