Gießen: Die Polizei-News

Symbolbild Polizei © cocoparisienne on Pixabay

Gießen: Kontrolle, Verkehrsunfall und durchgeladene Schusswaffe

(ots) – Eine durchgeladene Schusswaffe fanden Beamte der Gießener Polizei am frühen Donnerstagmorgen in einem PKW in der Frankfurter Straße in Gießen. Gegen einen 51-Jährigen wurden neben einem Verfahren gegen das Waffengesetz weitere Verfahren eingeleitet.

Gegen 00.10 Uhr fiel einer Streife der PKW des 51-Jährigen durch unsichere Fahrweise in der Robert-Sommer-Straße auf. Als die Beamten dem Fahrer Zeichen für die Kontrolle gaben, hielt er auch zunächst an. Kurz danach gab er aber “Gas” und fuhr mit hoher Geschwindigkeit davon. Die Flucht ging dann in die Schubertstraße und weiter in die Frankfurter Straße. Dort verlor er im Kreuzungsbereich die Kontrolle über sein Auto und krachte gegen einen Laternenmast. Der Fahrer wurde dabei schwer verletzt. Sein Auto wurde erheblich beschädigt.

Bei den ersten Ermittlungen stellte es sich heraus, dass der 51-Jährige offenbar erheblich angetrunken war und keinen Führerschein besitzt. Darüber hinaus hatte der PKW keine Zulassung. Bei der Durchsuchung des PKW fanden die Beamten eine durchgeladene Pistole. In der Kleidung des Verdächtigen stellten die Polizisten noch Patronen sicher.

Die Ermittlungen dauern an. Hinweise bitte an die Polizeistation Gießen Süd unter 0641/7006-3555.

Landkreis Gießen: Verstärkte Kontrollen – auch entlang der “Bikerstrecke 276” – für das Osterwochenende angekündigt

Gießen (ots) – Das Osterwochenende steht vor der Tür und viele Biker werden das schöne Wetter für Ausflüge nutzen. Private Motorradausflüge sind derzeit in Hessen nicht verboten. Grundsätzlich kann man auch eine Beifahrerin oder einen Beifahrer mitnehmen, ohne eine Strafe befürchten zu müssen. Sobald die Motorradfahrerinnen und Motorradfahrer von ihrem Motorrad absteigen, etwa an einer Tankstelle oder auf einem Parkplatz, müssen sie sich jedoch an die Abstandsregeln von 1,5 Metern (besser 2 Metern) zur anderen Person halten. Biker- und Tankstellengespräche mit Dritten sollte man zur Minimierung des Infektionsrisikos unterlassen. Viele Park- und Aussichtsplätze, die gerne von Bikern angefahren werden, wurden daher vorsorglich gesperrt. Hier wird die Polizei erhöhte Präsenz zeigen.

Die Polizei ist mit Beginn der Motorradsaison gemeinsam verstärkt im Einsatz und wird am Osterwochenende auf beliebten Routen, wie beispielsweise entlang der B 276 zwischen Laubach und Schotten kontrollieren und auf die Verkehrssicherheit der Maschinen achten. Dabei werden auch Beamte vom regionalen Verkehrsdienst zum Einsatz kommen. Viele Polizei-Motorräder verfügen über Videotechnik, mit der zum Beispiel Geschwindigkeitsverstöße beweis- und gerichtsfest aufgezeichnet werden.

Abschließend möchten wir Ihnen mitteilen, dass die von der Hessischen Landesregierung beschlossenen Verordnungen nicht alle Details bzw. jeden Einzelfall des täglichen Zusammenlebens regeln können. Vielmehr sollen sie aber als verbindliche Richtschnur für die Bevölkerung und die Ordnungsbehörden dienen, wie wir gemeinsam dazu beitragen können, Infektionsketten zu brechen und uns alle zu schützen.

Es bleibt auch hier die Frage, die sich jeder stellen sollte: Ist ein Motorradausflug angesichts der derzeitigen Lage unbedingt notwendig und wenn ja, kann man nicht auch nur alleine fahren. Zudem gilt es mehr denn je vorsichtig zu fahren. Denn die Wahrscheinlichkeit bei einem Unfall verletzt zu werden, ist bei Motorradfahrern viel größer und unsere Kliniken in Hessen haben schon heute viel zu tun.

Gießen: Scheibe beschädigt

In der Gießener Marktstraße kam es am Mittwochabend zu einer Sachbeschädigung. Offenbar hatte ein wohnsitzloser 41-Jähriger gegen 19.30 Uhr mit einer Glasflasche die Scheibe eines Lebensmittelmarktes beschädigt und somit einen Schaden von 500 Euro verursacht. Hinweise bitte an die Polizeistation Gießen Nord unter der Rufnummer 0641 – 7006 3755.

Gießen: Ladendieb geschnappt

In der Georg-Elser-Straße hat ein 30-Jähriger offenbar versucht, aus einem Discounter mehrere Paar Socken, ein Messerset und eine Flasche mitgehen zu lassen. Der Asylbewerber aus Somalia hatte die Sachen eingesteckt und wurde von einem Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes dabei ertappt und bis zum Eintreffen der Polizei festgehalten. Hinweise bitte an die Polizeistation Gießen Nord unter der Rufnummer 0641 – 7006 3755.

Verkehrsunfälle:

Grünberg: Hoher Sachschaden bei Unfall auf er A 5

Etwa 25.000 Euro Sachschaden entstanden bei einem Verkehrsunfall am Mittwoch, gegen 14.20 Uhr, auf der A 5 bei Grünberg. Ein 33-Jähriger wurde leichtverletzt.

Ein 49-Jähriger war mit seinem LkW auf der rechten Spur auf der A 5 in Richtung Süden unterwegs. Zwischen der Anschlussstelle Grünberg und dem Autobahndreieck Reiskirchen setzte der 49-Jährige mit seinem Laster trotz bestehenden Überholverbotes zum Überholen an. Dabei übersah er offenbar den auf der linken Spur anfahrenden PKW des 33-Jährigen. Es kam zum Zusammenstoß zwischen den beiden PKW.

Die Unfallstelle musste dann gereinigt werden, da mehrere Teile auf der Fahrbahn verteilt waren. Hinweise bitte an die Polizeiautobahnstation in Butzbach unter der Rufnummer 06033 – 7043 5010.

Gießen: Unfallflucht im Bachweg

Am Mittwochabend stellte eine Besitzerin eines Smart fest, dass ein Unbekannter daran einen Schaden von etwa 1.000 Euro verursacht hatte. Offenbar hatte jemand beim Aus- oder Einparken der PKW an der hinteren linken Seite beschädigt. Hinweise bitte an die Polizeistation Gießen Süd unter 0641/7006-3555.

Sonniges Osterwochenende steht vor der Tür – Polizei gibt Hinweise zum richtigen Verhalten

Landkreis und Stadt Gießen (ots) – Die überwiegende Mehrheit der Menschen im Landkreis Gießen ist sich ihrer Verantwortung in der momentanen Situation bewusst, das haben die letzten Wochen eindrucksvoll gezeigt. Das Ziel, die Ausbreitung des Coronavirus zum Schutz gefährdeter Mitmenschen zu verlangsamen, ist weiterhin Gemeinschaftsaufgabe. Dabei haben sich bislang nur Wenige unbelehrbar gezeigt, lediglich in vereinzelten Fällen mussten Polizei oder Ordnungsämter gegen rücksichtslose Personen Ordnungswidrigkeiten- und Strafverfahren einleiten. Dennoch stellen sich viele mit Blick auf das Osterfest und das zu erwartende herrliche Wetter einige Fragen, wie sie sich am besten verhalten sollen und was nach den derzeit geltenden Verordnungen in Hessen grundsätzlich erlaubt oder verboten ist.

  • Ostern in der Öffentlichkeit

Zu beachten ist unbedingt, dass das seit 23.03. geltende “Kontaktverbot” noch mindestens bis zum 19. April, also auch am Osterwochenende, gilt. Das bedeutet, Zusammenkünfte von mehr als zwei Personen in der Öffentlichkeit (Ausnahme nur, wenn Personen zu einem gemeinsamen Hausstand zählen) sind auch an Ostern nicht erlaubt und werden von der Polizei konsequent aufgelöst. Wird dies nicht befolgt, werden Bußgelder verhängt.

Bei der Begegnung mit anderen Personen in der Öffentlichkeit ist ein Abstand von mindestens 1,5 Metern einzuhalten. Öffentliche Verhaltensweisen, die geeignet sind, das Abstandsgebot zu gefährden, sind unabhängig von der Personenzahl untersagt. Darunter fallen beispielsweise das Grillen, Feiern oder Picknicken in öffentlichen Parks.

Die Polizei im Landkreis Gießen agiert natürlich auch hier mit Augenmaß und gewährleistet, bei all den vielen aufkommenden Fragen, dass die Inhalte der Verordnung richtig ausgelegt werden: So ist beispielsweise sicherlich nichts gegen eine kurze Ostereiersuche mit den eigenen Kindern an einer kaum von Menschen frequentierten Stelle auszusetzen, sofern die geltenden Vorgaben und der nötige Abstand zu anderen Menschen eingehalten werden kann. Sind das Verstecken und die Eiersuche hingegen ein großangelegtes und langes Unterfangen in einem kleinen Park, wo sich ohnehin schon recht viele Menschen auf engem Raum aufhalten, so wird die Polizei oder das Ordnungsamt dies schnell unterbinden müssen.

Bitte nehmen Sie auf Ihre Mitmenschen Rücksicht, entscheiden Sie mit Augenmaß, ob eine Aktivität wirklich nötig ist und zeigen Sie Verständnis für den Job unserer Einsatzkräfte. Wir können die Corona-Krise nur gemeinsam überwinden.

  • Appell zu Ostern: Auf private Reisen und Besuche verzichten

Viele der Fragen, die sich in diesen Tagen an die Polizeieinsatzzentrale in Gießen oder an die Polizeistationen in Gießen und in Grünberg richten, drehen sich darum, was an Ostern im Privaten erlaubt ist.

Grundsätzlich gilt in Hessen derzeit die allgemeine Vorgabe, den Kontakt zu anderen Menschen außerhalb des eigenen Hausstandes auf das absolut nötige Minimum zu reduzieren. Auch wenn üblicherweise nun Feiertage im Kreise der Verwandtschaft bevorstehen würden und der Verzicht darauf bei dem herrlichen Wetter zusätzlich schwerfallen dürfte, so sind wir an dieser Stelle weiterhin alle gefragt.

Damit die momentanen Einschränkungen alsbald zu einem Ende kommen können, lautet der Appell der Polizei zu Ostern, auf private Reisen und Besuche, auch von Verwandten, möglichst zu verzichten. Ein jeder trägt Verantwortung für seine Mitmenschen, für die Angehörigen der eigenen Familie umso mehr.

Die Polizei schreitet nach Hinweisen auf größere Zusammenkünfte im privaten Bereich ein, wenn erkennbar gegen die Vorgabe, den Kontakt zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Haushalts zu reduzieren, verstoßen wird. Dabei können derartige Zusammenkünfte im Rahmen der Gefahrenabwehr aufgelöst oder durch das zuständige Gesundheitsamt im Einzelfall verboten werden. Verstöße gegen Einzelverfügungen des Gesundheitsamts sind sogar strafbar.

  • Zeit zum “Aufklaren”: Regeln gelten auch am oder auf dem Wasser

Wassersportler und Bootbesitzer wissen was mit “Aufklaren” gemeint ist. Das schöne Frühlingswetter bietet den idealen Zeitpunkt, das Boot auf Vordermann zu bringen und auf den hessischen Gewässern abzulegen. Auch an dieser Stelle ist zu beachten: Die allgemeinen Regeln, wie das Kontaktverbot, die Abstandsregel oder das generelle Verbot von Zusammenkünften in Vereinen gilt auch auf dem Wasser, dem Anlegesteg oder am Ufer. Die Polizei wird am Osterwochenende auch im Bereich der Flüsse und Seen darauf achten, dass die Regeln dort eingehalten werden.

In der Stadt Gießen war es zum Teil zu Beschwerden am Lahnufer und am Bahnhof gekommen. Viele Kontrollen und Gespräche führten aber dazu, dass sich die meisten einsichtig zeigten und weggingen.

Die Polizei in Gießen wird über das Osterwochenende verstärkt Streife fahren, um die geltenden Regeln zu kontrollieren. Dabei werden die Beamtinnen und Beamten der Gießener Polizeidirektion auch von Beamten der Bereitschaftspolizei unterstützt.


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