Lahn-Dill-Kreis: Die Polizei-News

Müllablagerung_1
Müllablagerung_1

Aßlar: Zugbegleiter bedroht und beleidigt

Bundespolizeiinspektion Kassel

Aßlar (ots) – Opfer einer Bedrohung wurde gestern Morgen 08.04.2020 gegen 9 Uhr, ein 36-jähriger Zugbegleiter einer Regionalbahn.

Während der Fahrt zwischen Aßlar und Ehringshausen drohte ein bislang Unbekannter dem Bahnmitarbeiter, ihn mit einem Messer zu attackieren. “Ich habe ein Messer. Wenn wir draußen sind, ist so einer wie du erledigt”, sagte der Unbekannte.

Auslöser der Situation war die Aufforderung des Bahnmitarbeiters an den Mann, die Füße von den Sitzen zu nehmen. Zudem beleidigte der Unbekannte den Bahnmitarbeiter mehrfach. Beim Halt im Bahnhof Ehringshausen verließ der unliebsame Fahrgast den Zug. Eine sofortige Nahbereichsfahndung Bundespolizei blieb erfolglos.

Die Bundespolizeiinspektion Kassel hat die Ermittlungen aufgenommen und ein Strafverfahren eingeleitet. Wer Angaben zu dem Fall machen kann, wird gebeten, sich unter der Tel.-Nr. 0561 81616-0 oder über www.bundespolizei.de zu melden.

Wetzlar: Illegale Müllablagerung in Waldgebiet – (Siehe Foto)

Unbekannte Täter lagerten in einem Waldstück zwischen Hermannstein und Blasbach illegal Müll ab. Elektroherd, Möbel, zerbrochenes Waschbecken, Fliesen sowie Schrankelemente lagen in 300 Meter Entfernung zu einem “Lauftreff”, als ein Zeuge den Abfall am Montag (06. April) feststellte.

Müllablagerung_2
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Wer kann Hinweise auf den Besitzer geben? Wer hat etwas Verdächtiges beobachtet?
Hinweise bitte an die Polizeistation in Wetzlar unter 06441/918-0.

Bischoffen: Einbruch in Kreditinstitut

Unbekannte brachen Mittwochabend (08. April) in ein Kreditinstitut in der Straße “Am Damm” ein. Gegen 23.20 Uhr hebelten sie zunächst ein Fenster des Gebäudes auf und dann eine Zugangstür zu einem Büro. Dabei lösten sie den Alarm aus. Anschließend flüchteten sie, offenbar ohne Diebesgut, in unbekannte Richtung. Der Schaden wird auf über 4.000 Euro geschätzt. Wem ist in der Nacht zu Donnerstag etwas aufgefallen? Hinweise bitte an die Polizeistation in Wetzlar unter 06441/918-0.

Aßlar: Einbruch gescheitert

300 Euro Sachschaden hinterließ am Mittwoch (08. April) ein Unbekannter an der Wohnungstür eines Mehrfamilienhauses in der Bachstraße. Der Einbrecher versuchte zwischen 09.00 Uhr und 14.00 Uhr die Tür aufzuhebeln und scheiterte. Anschließend flüchtet er. Hinweise bitte an die Polizeistation in Wetzlar unter 06441/918-0.

Herborn: Hochwertiger Mercedes zerkratzt

Einen beträchtlichen Schaden verursachte am Mittwochvormittag (08.April) ein Unbekannter an einem Mercedes. Er zerkratzte zwischen 09.30 und 11.00 Uhr den grauen AMG, welcher auf dem Parkplatz eines Einkaufszentrums in der Hauptstraße stand. Die Polizei schätzt den Schaden auf über 10.000 Euro und ermittelt wegen Sachbeschädigung. Hinweise bitte an die Polizeistation in Herborn unter 02772/4705-0.

Haiger: Unfallflucht auf Firmengelände

Ein bislang unbekannter Verkehrsteilnehmer beschädigte am Dienstag (07. April) einen Seat und flüchtete anschließend, ohne seinen rechtlichen Pflichten nachzukommen. Der weiße Ibiza stand zwischen 06.00 Uhr und 16.45 Uhr auf einem Firmenparkplatz einer Spedition in der Rodenbacher Straße in Haiger-Seelbach (L3044). Der Schaden an der Stoßstange wird auf 500 Euro geschätzt, Hinweise bitte an die Polizeistation in Dillenburg unter 02771/907-0.

Wetzlar: Golf beschädigt

Auf einem Parkplatz der Ernst-Leitz-Straße touchierte ein Unbekannter einen geparkten Golf. Der schwarze Mittelklassewagen stand dort am Dienstag (07. April) zwischen 07.30 und 16.15 Uhr. Der Verursacher flüchtete, ohne sich um den entstandenen Schaden in Höhe von etwa 500 Euro zu kümmern. Hinweise bitte an die Polizeistation in Wetzlar unter 06441/918-0.

Polizei kontrolliert auch am Osterwochenende – “Bikerkontrollen” am Aartalsee

Dillenburg (ots) – Das Osterwochenende steht vor der Tür und viele Biker werden das schöne Wetter für Ausflüge nutzen. Private Motorradausflüge sind derzeit in Hessen nicht verboten. Grundsätzlich kann man auch eine Beifahrerin oder einen Beifahrer mitnehmen, ohne eine Strafe befürchten zu müssen. Sobald die Motorradfahrerinnen und Motorradfahrer von ihrem Motorrad absteigen, etwa an einer Tankstelle oder auf einem Parkplatz, müssen sie sich jedoch an die Abstandsregeln von 1,5 Metern (besser 2 Metern) zur anderen Person halten. Biker- und Tankstellengespräche mit Dritten sollte man zur Minimierung des Infektionsrisikos unterlassen. Viele Park- und Aussichtsplätze, die gerne von Bikern angefahren werden, wurden daher vorsorglich gesperrt. Hier wird die Polizei erhöhte Präsenz zeigen.

Der Regionalen Verkehrsdienst der Polizeidirektion Lahn-Dill ist mit Beginn der Motorradsaison wieder im Einsatz und wird am Osterwochenende auf beliebten Routen, wie beispielsweise im Bereich des Aartalsees, kontrollieren und auf die Verkehrssicherheit der Maschinen achten. Dabei werden auch Beamte vom regionalen Verkehrsdienst zum Einsatz kommen. Viele Polizei-Motorräder verfügen über Videotechnik, mit der zum Beispiel Geschwindigkeitsverstöße beweis- und gerichtsfest aufgezeichnet werden.

Abschließend möchten wir Ihnen mitteilen, dass die von der Hessischen Landesregierung beschlossenen Verordnungen nicht alle Details bzw. jeden Einzelfall des täglichen Zusammenlebens regeln können. Vielmehr sollen sie aber als verbindliche Richtschnur für die Bevölkerung und die Ordnungsbehörden dienen, wie wir gemeinsam dazu beitragen können, Infektionsketten zu brechen und uns alle zu schützen.

Es bleibt auch hier die Frage, die sich jeder stellen sollte: Ist ein Motorradausflug angesichts der derzeitigen Lage unbedingt notwendig und wenn ja, kann man nicht auch nur alleine fahren. Zudem gilt es mehr denn je vorsichtig zu fahren. Denn die Wahrscheinlichkeit bei einem Unfall verletzt zu werden, ist bei Motorradfahrern viel größer und unsere Kliniken in Hessen haben schon heute viel zu tun.

Sonniges Osterwochenende steht vor der Tür – Polizei gibt Hinweise zum richtigen Verhalten

Dillenburg (ots) – Die überwiegende Mehrheit der Menschen in Hessen ist sich ihrer Verantwortung in der momentanen Situation bewusst, das haben die letzten Wochen eindrucksvoll gezeigt. Das Ziel, die Ausbreitung des Coronavirus zum Schutz gefährdeter Mitmenschen zu verlangsamen, ist weiterhin Gemeinschaftsaufgabe. Dabei haben sich bislang nur Wenige unbelehrbar gezeigt, lediglich in vereinzelten Fällen mussten Polizei oder Ordnungsämter gegen rücksichtslose Personen Ordnungswidrigkeiten- und Strafverfahren einleiten.

Dennoch stellen sich viele Hessinnen und Hessen mit Blick auf das Osterfest und das zu erwartende herrliche Wetter einige Fragen, wie sie sich am besten verhalten sollen und was nach den derzeit geltenden Verordnungen in Hessen grundsätzlich erlaubt oder verboten ist.

  • Ostern in der Öffentlichkeit

Zu beachten ist unbedingt, dass das seit 23.03. geltende “Kontaktverbot” noch mindestens bis zum 19. April, also auch am Osterwochenende, gilt. Das bedeutet, Zusammenkünfte von mehr als zwei Personen in der Öffentlichkeit (Ausnahme nur, wenn Personen zu einem gemeinsamen Hausstand zählen) sind auch an Ostern nicht erlaubt und werden von der Polizei konsequent aufgelöst. Wird dies nicht befolgt, werden Bußgelder verhängt.

Bei der Begegnung mit anderen Personen in der Öffentlichkeit ist ein Abstand von mindestens 1,5 Metern einzuhalten. Öffentliche Verhaltensweisen, die geeignet sind, das Abstandsgebot zu gefährden, sind unabhängig von der Personenzahl untersagt. Darunter fallen beispielsweise das Grillen, Feiern oder Picknicken in öffentlichen Parks.

Die Polizei agiert natürlich auch hier mit Augenmaß und gewährleistet, bei all den vielen aufkommenden Fragen, dass die Inhalte der Verordnung richtig ausgelegt werden: So ist beispielsweise sicherlich nichts gegen eine kurze Ostereiersuche mit den eigenen Kindern an einer kaum von Menschen frequentierten Stelle auszusetzen, sofern die geltenden Vorgaben und der nötige Abstand zu anderen Menschen eingehalten werden kann. Sind das Verstecken und die Eiersuche hingegen ein großangelegtes und langes Unterfangen in einem kleinen Park, wo sich ohnehin schon recht viele Menschen auf engem Raum aufhalten, so wird die Polizei oder das Ordnungsamt dies schnell unterbinden müssen.

Bitte nehmen Sie auf Ihre Mitmenschen Rücksicht, entscheiden Sie mit Augenmaß, ob eine Aktivität wirklich nötig ist und zeigen Sie Verständnis für den Job unserer Einsatzkräfte. Wir können die Corona-Krise nur gemeinsam überwinden.

  • Appell zu Ostern: Auf private Reisen und Besuche verzichten

Viele der Fragen, die sich in diesen Tagen an die Polizei richten, drehen sich darum, was an Ostern im Privaten erlaubt ist. Grundsätzlich gilt in Hessen derzeit die allgemeine Vorgabe, den Kontakt zu anderen Menschen außerhalb des eigenen Hausstandes auf das absolut nötige Minimum zu reduzieren. Auch wenn üblicherweise nun Feiertage im Kreise der Verwandtschaft bevorstehen würden und der Verzicht darauf bei dem herrlichen Wetter zusätzlich schwerfallen dürfte, so sind wir an dieser Stelle weiterhin alle gefragt. Damit die momentanen Einschränkungen alsbald zu einem Ende kommen können, lautet der Appell der Polizei zu Ostern, auf private Reisen und Besuche, auch von Verwandten, möglichst zu verzichten. Ein jeder trägt Verantwortung für seine Mitmenschen, für die Angehörigen der eigenen Familie umso mehr.

Die Polizei schreitet nach Hinweisen auf größere Zusammenkünfte im privaten Bereich ein, wenn erkennbar gegen die Vorgabe, den Kontakt zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Haushalts zu reduzieren, verstoßen wird. Dabei können derartige Zusammenkünfte im Rahmen der Gefahrenabwehr aufgelöst oder durch das zuständige Gesundheitsamt im Einzelfall verboten werden. Verstöße gegen Einzelverfügungen des Gesundheitsamts sind sogar strafbar.

  • Zeit zum “Aufklaren”: Regeln gelten auch am oder auf dem Wasser

Wassersportler und Bootbesitzer wissen was mit “Aufklaren” gemeint ist. Das schöne Frühlingswetter bietet den idealen Zeitpunkt, das Boot auf Vordermann zu bringen und auf den hessischen Gewässern abzulegen.

Auch an dieser Stelle ist zu beachten: Die allgemeinen Regeln, wie das Kontaktverbot, die Abstandsregel oder das generelle Verbot von Zusammenkünften in Vereinen gilt auch auf dem Wasser, dem Anlegesteg oder am Ufer. Die Beamten der hessischen Wasserschutzpolizeistationen und -posten stehen hier für Fragen von Vereinen und Wassersportler bereit. Die Polizei wird am Osterwochenende auch im Bereich der Flüsse und Seen darauf achten, dass die Regeln dort eingehalten werden.


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