Neustadt: Gesundheitsamt hebt Quarantäneverfügung über das GDA Wohnstift auf

Symbolbild Qurantäne (Foto: Pixabay/fernando zhiminaicela)
Symbolbild Qurantäne (Foto: Pixabay/fernando zhiminaicela)

Neustadt an der Weinstraße – Mit Wirkung zum 9. April 2020 hat das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Bad Dürkheim die Quarantäneverfügung über das GDA Wohnstift Neustadt aufgehoben.

Nach der am 20. März 2020 angeordneten vorsorglichen Quarantänemaßnahme durften die Bewohnerinnen und Bewohner ihre Appartements nicht mehr verlassen. Sie wurden seitdem von der GDA in ihren Appartements versorgt.

Die GDA-Geschäftsleitung in Hannover kann die Entscheidung zwar nachvollziehen, zeigt sich aber über mögliche Folgewirkungen besorgt. Geschäftsführer Dr. Holger Horrmann dazu: „Unter den allgemein gültigen Rahmenbedingungen ist eine derartige Entscheidung zwar generell möglich, dennoch bin ich in großer Sorge um die Bewohnerinnen und Bewohner sowie die Belegschaft in Neustadt.“

So kann die GDA die Aufhebung der Quarantäneverfügung nicht gänzlich nachvollziehen, weil Menschen, die in Senioren- und Pflegeheimen wohnen, aufgrund ihres Alters und möglicherweise begleitenden Vorerkrankungen besonders gefährdet für einen schweren Krankheitsverlauf von Covid-19 sind.

Im benachbarten Baden-Württemberg hat der dortige Ministerpräsident Winfried Kretschmann aktuell die Ausgangsbeschränkungen für Altenheimbewohner verschärft. Hier dürfen die Bewohner ihre Einrichtung nur noch aus triftigen Gründen, wie zum Beispiel Arztbesuchen, verlassen. Begründet wird der Beschluss damit, dass Bewohnerinnen und Bewohner ihre Einrichtung verlassen oder von Angehörigen abgeholt wurden.

Oberbürgermeister Marc Weigel teilt die Sorge Horrmanns, dass nach der Aufhebung der Quarantäneverfügung in Neustadt ähnliche Vorkommnisse zu neuen Infektionsketten und Covid-19-Erkrankungen führen können.

Gemeinsam appellieren Sie an alle Bewohnerinnen und Bewohner der Senioreneinrichtungen, in den bisherigen Bemühungen der umsichtigen Vorsorge nicht nachzulassen: „Bitte bleiben Sie zuhause! Verlassen Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit, zur Sicherheit aller Mitbewohnerinnen und Mitbewohner sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Seniorenwohnanlagen ab sofort nicht mehr.“


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