Friedberg Wetteraukreis: Die Polizei-News

Symbolbild, Polizei © markus roider on Pixabay

Zwei Tote bei Unfall auf der L3077

Rauschenberg/L 3077 (ots) – Die beiden Insassen eines Pkw Trabant starben bei einem Unfall am Mittwochnachmittag 08.04.2020 auf der Landesstraße 3077. Zwei weitere Beteiligte blieben äußerlich unverletzt, wurden aber vorsorglich zur Untersuchung in eine Klinik gebracht. Das tragische Geschehen ereignete sich gegen 16.05 Uhr zwischen Bracht und Rosenthal.

Eine 61-Jährige fuhr mit ihrem Skoda in Richtung Rosenthal. Dahinter befand sich der mit zwei Personen besetzte Trabant. Aus der entgegengesetzten Richtung näherten sich ein Radfahrer sowie ein Wohnmobil der Marke Fiat, das von einem 65-jährigen Mann gesteuert wurde. Nach Zeugenangaben überholte der Fahrer des Wohnmobils den Radfahrer. Die entgegenkommende Skoda-Fahrerin sah den Überholvorgang und bremste ihr Fahrzeug vorsorglich ab.

Der 76-jährige Trabant-Fahrer bemerkte das Bremsmanöver des vorausfahrenden Pkws offensichtlich zu spät und wich nach links auf die Gegenspur aus. Er touchierte zunächst das Heck des Skodas und prallte danach frontal in das entgegenkommende Wohnmobil. Dabei erlitten er und die 70-jährige Beifahrerin des Trabants tödliche Verletzungen.

Die Unfallstelle war nach dem Vorfall für die Bergungs- und Ermittlungsmaßnahmen bis etwa 20.30 Uhr voll gesperrt. Zur abschließenden Klärung des Unfallgeschehens ordnete die Staatsanwaltschaft Marburg die Hinzuziehung eines Sachverständigen sowie die Sicherstellung der beteiligten Fahrzeuge an.

Zeugen, die sich bisher nicht gemeldet haben, setzen sich bitte mit der Polizeistation Stadtallendorf, Tel. 06428- 93050, in Verbindung. Weitere Auskünfte erteilt ausschließlich die Pressestelle der Staatsanwaltschaft Marburg, Tel. 06421- 290222.

Büdingen: Dank aufmerksamen Zeugen – Autofahrer mit 2,7 Promille am Steuer erwischt

Verkehrsteilnehmer meldeten der Polizei am Mittwochabend (08. April) gegen 20.45 Uhr einen auffällig langsam und in Schlangenlinien fahrenden VW, der auf der B457 von Nidda in Richtung Ranstadt unterwegs war.

Wenige Minuten später stellte eine Polizeistreife das Fahrzeug in der Hauptstraße in Ranstadt fest. Der Fahrer, ein aus dem Wetteraukreis stammender 42-Jähriger, hatte dort angehalten und war dann offenbar bei laufendem Motor am Steuer eingeschlafen. Nachdem die Beamten ihn schließlich wecken konnten, pustetet er über 2,7 Promille.

Er musste mit zur Dienststelle, wo durch einen Arzt Blut abgenommen wurde. Den Führerschein beschlagnahmten die Ordnungshüten.

Nach den polizeilichen Maßnahmen durfte er die Dienststelle verlassen.

Bad Vilbel: Golf beschädigt und abgehauen

Einen Schaden von etwa 500 Euro stellte ein Fahrzeugbesitzer am Mittwoch (08. April) gegen 19 Uhr an seinem schwarzen VW Golf fest, den er erst gegen 18 Uhr am Fahrbahnrand in der Albanusstraße abgestellt hatte. Offenbar war ein anderer Verkehrsteilnehmer gegen die Heckstoßstange gestoßen und dann davongefahren, ohne sich um die Beschädigungen zu kümmern.

Hinweise zum Verursacher erbittet die Polizei in Bad Vilbel, Tel. 06101/54600.

LKW-Unfall auf A5 bei Ober-Mörlen

(ots) Am heutigen Morgen kam es gegen 05.20 Uhr auf der Autobahn 5 in Höhe Ober-Mörlen zu einem Verkehrsunfall mit drei beteiligten LKW.

Nach derzeitigem Kenntnisstand war ein von Kassel in Richtung Frankfurt fahrender silberner Sattelzug (MAN) nach rechts von der Fahrbahn abgekommen und hatte einen in einer dortigen Nothaltebucht stehenden Auflieger sowie dessen Zugmaschine touchiert. Anschließend fuhr er auf den Auflieger einer ebenfalls dort haltenden Sattelzugmaschine auf.

Der LKW-Fahrer wurde dabei in der Fahrerkabine eingeklemmt und verletzt, konnte zwischenzeitlich jedoch befreit werden.

Alle drei Sattelzüge sind nicht mehr fahrbereit. Zudem tritt an zumindest einem KFZ Kraftstoff aus. Polizei, Rettungsdienst, Feuerwehr sowie Untere Wasserbehörde befinden sich derzeit im Einsatz. Momentan kommt es im Rahmen von Bergungs- und Aufräumarbeiten zu Verkehrsbeeinträchtigungen in Richtung Frankfurt.

Folgemeldung

(ots) – Nachdem es am heutigen Morgen auf der A5 bei Ober-Mörlen zu einem Verkehrsunfall mit drei Sattelzügen kam dauern die Maßnahmen an der Unfallstelle weiterhin an.

Der Fahrer der MAN-Zugmaschine (60-Jähriger aus dem Kreis Darmstadt-Dieburg) wurde durch Rettungskräfte in ein nahegelegenes Krankenhaus gebracht. Über Art und Schwere der Verletzungen können derzeit noch keine Angaben gemacht werden.

Die beiden anderen LKW-Fahrer, ein 52-Jähriger aus dem Kreis Osnabrück sowie ein 56-jähriger Pole, die sich zum Unfallzeitpunkt nach derzeitigem Kenntnisstand in ihren Zugmaschinen befunden hatten, blieben offenbar unverletzt.

Die Bergungsarbeiten gestalteten sich aufgrund teils blockierter Rettungsgasse zunächst schwierig. So gelangten Abschleppfahrzeuge erst mit einiger Verzögerung zum Unfallort. Die Fahrzeugbergung sowie notwendige Aufräumarbeiten dauern derzeit an. Ausgetretener Dieselkraftstoff muss gebunden werden. Der Verkehr fließt daher nur einspurig in Richtung Frankfurt.

Sonniges Osterwochenende steht vor der Tür – Polizei gibt Hinweise zum richtigen Verhalten

Friedberg (ots) – Die überwiegende Mehrheit der Menschen in Hessen ist sich ihrer Verantwortung in der momentanen Situation bewusst, das haben die letzten Wochen eindrucksvoll gezeigt. Das Ziel, die Ausbreitung des Coronavirus zum Schutz gefährdeter Mitmenschen zu verlangsamen, ist weiterhin Gemeinschaftsaufgabe. Dabei haben sich bislang nur Wenige unbelehrbar gezeigt, lediglich in vereinzelten Fällen mussten Polizei oder Ordnungsämter gegen rücksichtslose Personen Ordnungswidrigkeiten- und Strafverfahren einleiten.

Dennoch stellen sich viele Hessinnen und Hessen mit Blick auf das Osterfest und das zu erwartende herrliche Wetter einige Fragen, wie sie sich am besten verhalten sollen und was nach den derzeit geltenden Verordnungen in Hessen grundsätzlich erlaubt oder verboten ist.

  • Ostern in der Öffentlichkeit

Zu beachten ist unbedingt, dass das seit 23.03. geltende “Kontaktverbot” noch mindestens bis zum 19. April, also auch am Osterwochenende, gilt. Das bedeutet, Zusammenkünfte von mehr als zwei Personen in der Öffentlichkeit (Ausnahme nur, wenn Personen zu einem gemeinsamen Hausstand zählen) sind auch an Ostern nicht erlaubt und werden von der Polizei konsequent aufgelöst. Wird dies nicht befolgt, werden Bußgelder verhängt.

Bei der Begegnung mit anderen Personen in der Öffentlichkeit ist ein Abstand von mindestens 1,5 Metern einzuhalten. Öffentliche Verhaltensweisen, die geeignet sind, das Abstandsgebot zu gefährden, sind unabhängig von der Personenzahl untersagt. Darunter fallen beispielsweise das Grillen, Feiern oder Picknicken in öffentlichen Parks.

Die Polizei agiert natürlich auch hier mit Augenmaß und gewährleistet, bei all den vielen aufkommenden Fragen, dass die Inhalte der Verordnung richtig ausgelegt werden: So ist beispielsweise sicherlich nichts gegen eine kurze Ostereiersuche mit den eigenen Kindern an einer kaum von Menschen frequentierten Stelle auszusetzen, sofern die geltenden Vorgaben und der nötige Abstand zu anderen Menschen eingehalten werden kann. Sind das Verstecken und die Eiersuche hingegen ein großangelegtes und langes Unterfangen in einem kleinen Park, wo sich ohnehin schon recht viele Menschen auf engem Raum aufhalten, so wird die Polizei oder das Ordnungsamt dies schnell unterbinden müssen.

Bitte nehmen Sie auf Ihre Mitmenschen Rücksicht, entscheiden Sie mit Augenmaß, ob eine Aktivität wirklich nötig ist und zeigen Sie Verständnis für den Job unserer Einsatzkräfte. Wir können die Corona-Krise nur gemeinsam überwinden.

  • Appell zu Ostern: Auf private Reisen und Besuche verzichten

Viele der Fragen, die sich in diesen Tagen an die Polizei richten, drehen sich darum, was an Ostern im Privaten erlaubt ist. Grundsätzlich gilt in Hessen derzeit die allgemeine Vorgabe, den Kontakt zu anderen Menschen außerhalb des eigenen Hausstandes auf das absolut nötige Minimum zu reduzieren. Auch wenn üblicherweise nun Feiertage im Kreise der Verwandtschaft bevorstehen würden und der Verzicht darauf bei dem herrlichen Wetter zusätzlich schwerfallen dürfte, so sind wir an dieser Stelle weiterhin alle gefragt. Damit die momentanen Einschränkungen alsbald zu einem Ende kommen können, lautet der Appell der Polizei zu Ostern, auf private Reisen und Besuche, auch von Verwandten, möglichst zu verzichten. Ein jeder trägt Verantwortung für seine Mitmenschen, für die Angehörigen der eigenen Familie umso mehr.

Die Polizei schreitet nach Hinweisen auf größere Zusammenkünfte im privaten Bereich ein, wenn erkennbar gegen die Vorgabe, den Kontakt zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Haushalts zu reduzieren, verstoßen wird. Dabei können derartige Zusammenkünfte im Rahmen der Gefahrenabwehr aufgelöst oder durch das zuständige Gesundheitsamt im Einzelfall verboten werden. Verstöße gegen Einzelverfügungen des Gesundheitsamts sind sogar strafbar.

  • Zeit zum “Aufklaren”: Regeln gelten auch am oder auf dem Wasser

Wassersportler und Bootbesitzer wissen was mit “Aufklaren” gemeint ist. Das schöne Frühlingswetter bietet den idealen Zeitpunkt, das Boot auf Vordermann zu bringen und auf den hessischen Gewässern abzulegen.

Auch an dieser Stelle ist zu beachten: Die allgemeinen Regeln, wie das Kontaktverbot, die Abstandsregel oder das generelle Verbot von Zusammenkünften in Vereinen gilt auch auf dem Wasser, dem Anlegesteg oder am Ufer. Die Beamten der hessischen Wasserschutzpolizeistationen und -posten stehen hier für Fragen von Vereinen und Wassersportler bereit. Die Polizei wird am Osterwochenende auch im Bereich der Flüsse und Seen darauf achten, dass die Regeln dort eingehalten werden.

Halten Sie Abstand! – Ein Appell der Autobahnpolizei Mittelhessen

Friedberg (ots) – In dieser besonderen Zeit stehen Berufsgruppen im Fokus der Gesellschaft, denen häufig eindeutig zu wenig Beachtung geschenkt wird. So applaudieren Leute von ihren Fenstern beispielsweise Pflegekräften und medizinischem Personal zu, um ihnen für das Engagement während dieser Pandemie zu danken. Dem Einzelhandel, der uns weiterhin täglich mit ausreichend Lebensmitteln versorgt, gebührt aber ebenso eine besondere Wertschätzung.

Nehmen Sie sich einmal die Zeit zu überlegen, welche Gegenstände in Ihrer Wohnung oder an Ihrem Arbeitsplatz während des Transportweges nicht wenigstens einmal auf einem LKW standen. Wie erreichen Sie im Online-Handel aufgegebene Bestellungen? Woher stammen die von Ihnen tagtäglich benötigten Lebensmittel und wie gelangen sie in den Supermarkt? Welche medizinischen Geräte, Krankenhausbetten und Medikamente befanden sich nicht zumindest einmal auf einer Ladefläche?

Nach ihren Überlegungen dürften Sie feststellen, dass der Güterverkehr mittels LKW nicht wegzudenken ist. Der internationale Warenverkehr ist immens; ein Ende des Wachstums nicht absehbar. Und trotz alledem stehen den Brummi-Fahrern zu wenige Parkplätze für Pausen und Ruhezeiten zur Verfügung. Viel zu oft finden Fahrer auf diesen Raststätten stark verunreinigte Sanitäreinrichtungen vor oder stoßen auf komplett gesperrte Toiletten. Mittlerweile kommt es sogar zu gänzlichen Schließungen dieser Ruheplätze.

Vielleicht ist es an der Zeit, den Berufskraftfahrern einmal unseren herzlichen Dank auszusprechen.

So wäre ein guter Anfang damit gemacht, einmal selbstkritisch das eigene Fahrverhalten zu reflektieren. Ist es tatsächlich notwendig, kurz vor Autobahnabfahrten noch schnell einige Lastzüge zu überholen, um dann kurz vor ihnen gefährlich nah wieder einzuscheren, damit die nächste Ausfahrt nicht verpasst wird? Wäre es nicht auch möglich, in engen Baustellenbereichen oder auf kurvigen Landstraßen unnötige und gefährdende Überholmanöver zu unterlassen?

Allein im Jahr 2019 kam es in Baustellenbereichen innerhalb des Dienstgebietes der Autobahnpolizei Mittelhessen (dieses umfasst insbesondere A5, A45, A480 und A485) zu sage und schreibe 323 Verkehrsunfällen mit Lastkraftwagen.

Aufgrund der gegenwärtigen Situation arbeitet ein Großteil der Bevölkerung aus dem Home-Office, Schulkinder pauken Vokabeln in den heimischen Vier Wänden, Fußgängerzonen wirken wie ausgestorben, die Verkehrsdichte hat spürbar nachgelassen. Ein Rückgang des Lastverkehrs stellen wir dahingegen kaum fest. Unermüdlich scheinen die Brummis auf dem Asphalt unterwegs zu sein, um unter anderem die Verfügbarkeit der Güter des täglichen Bedarfs zu gewährleiten.

Insbesondere in Anbetracht der aktuellen Situation völlig unverständlich ist dagegen das egoistische und rücksichtslose Verhalten einiger PKW-Fahrerinnen und -Fahrer. So dokumentierten Beamte der Polizeiautobahnstation Mittelhessen auch in der vergangenen Woche wieder Drängler mittels Videotechnik. Allein in der ersten Aprilwoche wurden im Rahmen der täglichen Streifentätigkeit bereits 16 Verstöße festgestellt und entsprechend zur Anzeige gebracht. Die Auswertung der letzten Messung steht derzeit noch aus; es ist jedoch mit etwa 50 weiteren Anzeigen zu rechnen. 2019 war eine der Hauptunfallursachen auf mittelhessischen Autobahnen ein zu geringer Abstand; jeder fünfte Verkehrsunfall resultierte aus einem derartigen Verhalten.

Daher an dieser Stelle nochmals der Appell von Seiten der Autobahnpolizei an den gesunden Menschenverstand eines jeden einzelnen: Halten Sie Abstand!

Hinweise für Motorradfahrer in Zeiten von Corona

Friedberg (ots) – Das Osterwochenende steht vor der Tür und viele Biker werden das schöne Wetter für Ausflüge nutzen. Private Motorradausflüge sind derzeit in Hessen nicht verboten. Grundsätzlich kann man auch eine Beifahrerin oder einen Beifahrer mitnehmen, ohne eine Strafe befürchten zu müssen.

Sobald die Motorradfahrerinnen und Motorradfahrer von ihrem Motorrad absteigen, etwa an einer Tankstelle oder auf einem Parkplatz, müssen sie sich jedoch an die Abstandsregeln von 1,5 Metern (besser 2 Metern) zur anderen Person halten. Biker- und Tankstellengespräche mit Dritten sollte man zur Minimierung des Infektionsrisikos unterlassen.

Abschließend möchten wir Ihnen mitteilen, dass die von der Hessischen Landesregierung beschlossenen Verordnungen nicht alle Details bzw. jeden Einzelfall des täglichen Zusammenlebens regeln können. Vielmehr sollen sie aber als verbindliche Richtschnur für die Bevölkerung und die Ordnungsbehörden dienen, wie wir gemeinsam dazu beitragen können, Infektionsketten zu brechen und uns alle zu schützen.

Es bleibt auch hier die Frage, die sich jeder stellen sollte: Ist ein Motorradausflug angesichts der derzeitigen Lage unbedingt notwendig und wenn ja, kann man nicht auch nur alleine fahren. Zudem gilt es mehr denn je vorsichtig zu fahren. Denn die Wahrscheinlichkeit bei einem Unfall verletzt zu werden, ist bei Motorradfahrern viel größer und unsere Kliniken in Hessen haben schon heute viel zu tun.


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