Heidelberg: Stadtnotizen

Heidelberg – 21.04.2020 – News, Termine, Kulturelles, Politik und Wissenswertes.


Waldbrandgefahr ist gestiegen – Vorsicht beim Umgang mit Feuer im Stadtwald

Durch die derzeitige Wetterlage steigt die Waldbrandgefahr in den baden-württembergischen Wäldern stark an. Besondere Vorsicht ist beim Umgang mit Feuer geboten. Die Stadt Heidelberg bittet die Waldbesucherinnen und Waldbesucher, folgende Regeln zu beachten:

  • Vom 1. März bis 31. Oktober gilt im Wald ein grundsätzliches Rauchverbot.
  • Feuer machen ist nur an den offiziellen, fest eingerichteten Feuerstellen auf den Grillplätzen erlaubt. Bei örtlich besonders hoher Brandgefahr kann das Feuer machen von den Forstämtern auch an den offiziellen Feuerstellen verboten werden.
  • Nicht gestattet ist das Grillen im Wald auf mitgebrachten Grillgeräten.
  • Offenes Feuer außerhalb des Waldes muss mindestens 100 Meter vom Waldrand entfernt sein.
  • Auch an den erlaubten Stellen muss das Feuer immer beaufsichtigt und vor dem Verlassen unbedingt vollständig gelöscht werden.
  • Schon eine brennende Zigarette oder ein Metallstück auf dem Boden können einen Brand auslösen.

Waldbrandgefahr besteht laut der Forstbehörde vor allem in lichtdurchlässigen Kiefernwäldern auf südexponierten Trockenstandorten. Über die Hälfte der Waldbrände entstehen durch Fahrlässigkeit und wären vermeidbar.

Waldbrand schnell melden

Wenn es doch zu einem Brand kommt, ist es wichtig, diesen so schnell wie möglich und mit genauer Ortsangabe zu melden. Die Waldstruktur in Baden-Württemberg mit Mischwäldern, Laubwäldern und überwiegend Böden mit hoher Wasserspeicherfähigkeit verhindert in der Regel ein großflächiges Ausufern der Brände. Zudem gewährleistet die gute Erschließung der Waldflächen einen schnellen Zugang für die Feuerwehren.

Ergänzend: Den aktuellen Waldbrandgefahrenindex finden Sie auf den Seiten des Deutschen Wetterdienstes unter www.dwd.de/waldbrand.


Ab 27. April Maskenpflicht in Baden-Württemberg beim Einkaufen und in Bussen und Bahnen – Oberbürgermeister Würzner: Richtiger Schritt / Bereits Tuch oder Schal vor Mund und Nase reichen aus

Bürgerinnen und Bürger müssen in Baden-Württemberg ab Montag, 27. April 2020, beim Einkaufen und in Bussen und Bahnen Mund und Nase abdecken. Diese Maskenpflicht hat die baden-württembergische Landesregierung am heutigen Dienstag beschlossen. Ministerpräsident Winfried Kretschmann betonte, dass auch ein Tuch oder ein Schal, den man sich vor Mund und Nase bindet, ausreiche.

Dazu sagt Heidelbergs Oberbürgermeister Prof. Dr. Eckart Würzner: „Die Maskenpflicht ist ein richtiger Schritt, um die Verbreitung der Infektion zu begrenzen. Wir haben sie deshalb in den städtischen Verwaltungsgebäuden auch schon seit dem 20. April. Dort, wo sich Menschen auf teilweise engem Raum begegnen und in Kontakt treten – wie im Bus oder im Supermarkt –, ist sie umso mehr unverzichtbar. Ich sehe auch kein Beschaffungsproblem – denn es ist ja schon ausreichend, wenn man sich ein Tuch vor Mund und Nase bindet. Das hat bestimmt jeder zu Hause. Sehr viele Initiativen nähen zudem Stoffmasken, die ebenfalls sehr gut funktionieren. Zudem ist die Versorgungslage in Apotheken, Drogerien und im Online-Versandhandel wieder besser geworden. Daher hat jeder Bürger und jede Bürgerin die Möglichkeit, sich selbst mit dem notwendigen Material auszustatten. Ich trage seit Wochen Stoffmasken. Der medizinisch-professionelle Schutz sollte aus meiner Sicht weiterhin in erster Linie für den Gesundheits- und Pflegesektor zur Verfügung stehen.“

Bezug von Gesichtsmasken

Zum Teil sind Schutzmasken wieder in Apotheken und im Handel erhältlich, auch online. Die Stadt geht davon aus, dass sich die Versorgungslage in den kommenden Wochen wieder verbessern wird. Die Stadt bittet aber Bürgerinnen und Bürger auch darum, sich selbst Masken zu nähen oder darauf zurückgreifen. Anleitungen zum Selbstnähen von Masken gibt es zahlreich im Internet – einige Links finden sich auf www.heidelberg.de/coronavirus.

Maskenpflicht in städtischen Gebäuden

Bereits seit Montag, 20. April, gilt auch eine Maskenpflicht in städtischen Verwaltungsgebäuden wie dem Rathaus oder den Bürgerämtern. Die Bürgerämter sind wieder geöffnet – allerdings nur nach vorheriger Terminabsprache. Einzige Ausnahme ist das Bürgeramt Mitte, Bergheimer Straße 69, wo die Dienstleistungen des Bürgeramts ohne vorherigen Termin in Anspruch genommen werden können. Für alle anderen Abteilungen des Bürger- und Ordnungsamtes sowie für die anderen Ämter im Gebäude Bergheimer Straße 69 ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung notwendig. Wer keine Maske für seine Vorsprache dabei hat, erhält am Eingang aller Verwaltungsgebäude durch die Stadt einen Mund-Nasen-Schutz überreicht. Dies gilt allerdings nur für Bürgerinnen und Bürger, die tatsächlich etwas im Gebäude zu erledigen haben. Andernfalls wird keine Schutzmaske ausgegeben.

Richtige Handhabung von Stoffmasken

  • Die Masken sollten nur für den privaten Gebrauch genutzt werden.
  • Die gängigen Hygienevorschriften, insbesondere die aktuellen Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI, www.rki.de) und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA sind weiterhin einzuhalten.
  • Auch mit Maske sollte immer der empfohlene Sicherheitsabstand von mindestens 1.50 Meter zu anderen Menschen eingehalten werden.
  • Beim Anziehen einer Maske ist darauf zu achten, dass die Innenseite nicht kontaminiert wird. Die Hände sollten vorher gründlich mit Seife gewaschen werden.
  • Die Maske muss richtig über Mund, Nase und Wangen platziert sein und an den Rändern möglichst eng anliegen, um das Eindringen von Luft an den Seiten zu minimieren.
  • Bei der ersten Verwendung sollte getestet werden, ob die Maske genügend Luft durchlässt, um das normale Atmen möglichst wenig zu behindern.
  • Die Außenseite der gebrauchten Maske ist potentiell erregerhaltig. Um eine Kontaminierung der Hände zu verhindern, sollte diese möglichst nicht berührt werden.
  • Nach Absetzen der Maske sollten die Hände unter Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln gründlich gewaschen werden (mindestens 20 bis 30 Sekunden mit Seife).
  • Die Maske sollte nach dem Abnehmen in einem Beutel o.ä. luftdicht verschlossen aufbewahrt oder sofort gewaschen werden. Die Aufbewahrung sollte nur über möglichst kurze Zeit erfolgen, um vor allem Schimmelbildung zu vermeiden.
  • Masken sollten nach einmaliger Nutzung idealerweise bei 95 Grad, mindestens aber bei 60 Grad gewaschen und anschließend vollständig getrocknet werden.

Wirtschaftsförderung unterstützt Unternehmen und Händler bei Ausstattung mit Handdesinfektionsmittel – Bestellung ab sofort zum Selbstkostenpreis möglich /
200 Einzelhändler erhalten kostenlos eine Flasche

Marc Massoth (rechts), Leiter des Amtes für Wirtschaftsförderung und Wissenschaft, überreichte Birgit Appel und Werner Müller vom inhabergeführten Augenoptikergeschäft eye and art in der Hauptstraße ein kostenloses Starterpaket mit 50 Schutzmasken. (Foto: Tobias Dittmer)
Marc Massoth (rechts), Leiter des Amtes für Wirtschaftsförderung und Wissenschaft, überreichte Birgit Appel und Werner Müller vom inhabergeführten Augenoptikergeschäft eye and art in der Hauptstraße ein kostenloses Starterpaket mit 50 Schutzmasken. (Foto: Tobias Dittmer)

Die Stadt Heidelberg unterstützt die lokale Wirtschaft bei der Umsetzung der Hygienevorgaben des Landes: Heidelberger Betriebe und Einzelhändler können bei der städtischen Wirtschaftsförderung Handdesinfektionsmittel zum Selbstkostenpreis bestellen. Wegen Nachschubproblemen bei geeigneten Kleingefäßen ist die Abgabe ausschließlich in 25-Liter-Kanistern möglich. Die Stadt empfiehlt daher kleineren Betrieben und Einzelhändlern, die geringere Mengen benötigen, mit anderen Betrieben eine gemeinsame Bestellung aufzugeben, um sich die Menge zu teilen. Ein 25-Liter-Kanister kostet rund 240 Euro netto.

Interessierte Unternehmen und Einzelhändler können ihre Bestellung auf der Internetseite der städtischen Wirtschaftsförderung unter www.wirtschaftsfoerderung.heidelberg.de > „Informationen zum Coronavirus“ abgeben. Dort müssen sie einfach ein entsprechendes Formular ausfüllen. Die Lieferung erfolgt durch die Chemischen Werke Kluthe GmbH. Das Heidelberger Unternehmen hat nach Vermittlung der Stadt ab Anfang April einen Teil seiner Werksanlagen im Stadtteil Wieblingen auf die Produktion von Handdesinfektionsmittel umgerüstet. Die Rechnungstellung erfolgt durch die Stadt.

200 Flaschen kostenlos an Einzelhändler

Zudem gibt die Wirtschaftsförderung 200 Ein-Liter-Flaschen mit Handdesinfektionsmittel kostenlos an Heidelberger Einzelhändler aus, die ihren Betrieb seit dieser Woche wieder öffnen dürfen. Einzelhändler melden ihr Interesse einfach ebenfalls über ein Formular auf der genannten Internetseite der Wirtschaftsförderung an. Die Verteilung erfolgt an die ersten 200 Einzelhändler nach dem Eingangszeitpunkt der Formulare.

Bereits 12.500 Schutzmasken am ersten Tag an Heidelberger Einzelhändler verteilt

Auf der Internetseite können auch alle Heidelberger Einzelhändler, die seit dem 20. April wieder ihr Geschäft öffnen dürfen, bei der Wirtschaftsförderung ein kostenloses Starterparket bestellen. Es enthält 50 Schutzmasken, die an die Kundinnen und Kunden verteilt werden können. Die Wirtschaftsförderung hat bereits am gestrigen Montag 250 Pakete mit insgesamt 12.500 Schutzmasken an Heidelberger Geschäfte verteilt. Wer noch kein Paket bestellt hat, kann dies über das Onlineformular weiterhin tun. Zudem stellt die Stadt Plakate mit Hinweisen zu den wichtigsten Hygiene- und Abstandsregelungen beim Einkauf auf der Internetseite der Wirtschaftsförderung zum Download zur Verfügung. Diese können im Geschäft zur Information der Kundinnen und Kunden ausgehängt werden.

Hintergrund: Neue Regelung für kleinere und mittlere Geschäfte

Seit Montag, 20. April 2020, dürfen nach einer neuen Landesverordnung in Heidelberg kleinere und mittlere Geschäfte bis zu einer Verkaufsfläche von 800 Quadratmetern wieder öffnen. Das gilt auch für Autohäuser, Fahrradhändler und Buchhandlungen unabhängig von ihrer Größe. Damit dürfen rund 970 von 1.030 Geschäften in Heidelberg wieder ihren Betrieb aufnehmen. Dabei sind strenge Hygiene- und Abstandregelungen einzuhalten. Das Wirtschafts- und das Sozialministerium Baden-Württemberg haben eine gemeinsame Richtlinie zu den Voraussetzungen zur Öffnung im Einzelhandel veröffentlicht. In Form einer Checkliste wird konkretisiert, welche Hygieneregeln von Geschäften des Einzelhandels einzuhalten sind. Neu geregelt ist in der Landesverordnung auch, dass der Außer-Haus-Verkauf nun auch durch Cafés und Eisdielen erlaubt ist. Der Außer-Haus-Verkauf für Gaststätten bleibt weiterbestehen.

Mehr dazu unter www.heidelberg.de/coronavirus und www.baden-wuerttemberg.de.


Bürgeramt Mitte: Publikumsverkehr ohne Anmeldung nur für Dienstleistungen des Bürgeramts – Für alle anderen Abteilungen in der Bergheimer Straße ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig

Die Stadt bietet Vorsprachen ohne Anmeldung beim Bürgeramt Mitte ausschließlich für die Dienstleistungen des Bürgeramts an, beispielsweise für das Anmelden des Wohnsitzes oder das Beantragen von Pässen und Ausweisen. Hier kann es zu längeren Wartezeiten außerhalb des Gebäudes kommen. Für alle anderen Abteilungen des Bürger- und Ordnungsamtes (etwa für Fragen zum Gewerberecht, zur Plakatierung oder zum Waffenschein) sowie für die anderen Ämter im Gebäude Bergheimer Straße 69 ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung notwendig.

Alle städtischen Ämter der Heidelberger Stadtverwaltung bieten seit Montag, 20. April 2020, wieder ihr gesamtes Spektrum an Dienstleistungen an. Alle Ämter inklusive der Bürgerämter in den Stadtteilen sind wieder für persönliche Besuche erreichbar. Um Wartezeiten zu vermeiden, müssen die Bürgerinnen und Bürger vorab telefonisch einen Termin vereinbaren.

Die Kontaktdaten aller Ämter sind auf der städtischen Homepage unter www.heidelberg.de zu finden. Die Ämter sind zu den Kernzeiten, also von 9 bis 15 Uhr, zu erreichen. Wer seine Ansprechpartner für sein individuelles Anliegen bereits kennt, kann die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter direkt telefonisch kontaktieren. Hilfe bei der Suche nach dem richtigen Ansprechpartner bietet bei Bedarf zudem der Bürgerservice der Stadt Heidelberg montags bis freitags von 8 bis 17 Uhr unter der Telefonnummer 06221 58-10580. Weitere Auskünfte rund um das Coronavirus gibt es außerdem bei der Informations-Hotline der Stadt Heidelberg unter der Telefonnummer 06221 3218212, zu erreichen montags bis sonntags, 24 Stunden.

Aufgrund der Umstellung auf Terminvergaben und wegen der vorübergehenden Einschränkung der städtischen Serviceangebote in den zurückliegenden Wochen kann es zu hohen Nachfragen kommen. Termine können deshalb eventuell nicht zeitnah vergeben werden.

Service-Angebote und Formulare online nutzen

Die vielfältigen Service-Angebote der Stadt Heidelberg können Bürgerinnen und Bürger online rund um die Uhr in Anspruch nehmen – von zu Hause aus oder von unterwegs per Smartphone. Die Online-Services sind zu finden unter www.heidelberg.de/formulare.

Maßnahmen zum Infektionsschutz

Für die persönlichen Besuche hat die Stadt die erforderlichen Maßnahmen zum Infektionsschutz getroffen. So ist unter anderem das Betreten der städtischen Gebäude nur mit einer Alltagsmaske gestattet. Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, eine eigene Maske mitzubringen. Wer selbst keine hat, erhält für seinen Aufenthalt in den städtischen Gebäuden von der Stadt am Eingang eine Maske überreicht.


Erreichbarkeit der Dienststellen des Bürger- und Ordnungsamtes

Die Abteilungen des Bürger- und Ordnungsamtes werden ab Montag, 20. April 2020, wieder für die Bürgerinnen und Bürger erreichbar sein. Die Stadt bittet um eine vorherige telefonische Terminvereinbarung, um Wartezeiten zu vermeiden. Die einzelnen Dienststellen sind zu den üblichen Öffnungszeiten telefonisch wie folgt zu erreichen:

  • Bürgeramt Altstadt: 06221 58-13810
  • Bürgeramt Boxberg/Emmertsgrund: 06221 58-13850
  • Bürgeramt Handschuhsheim: 06221 58-13820
  • Bürgeramt Kirchheim: 06221 58-13860
  • Bürgeramt Neuenheim: 06221 58-13830
  • Bürgeramt Pfaffengrund: 06221 58-13870
  • Bürgeramt Rohrbach: 06221 58-13880
  • Bürgeramt Wieblingen: 06221 58-13890
  • Bürgeramt Ziegelhausen/Schlierbach: 06221 58-13840
  • Kfz-Zulassungsstelle: 06221 58-43700
  • Führerscheinstelle: 06221 58-13444
  • Zuwanderungsrecht: E-Mail an zuwanderung-servicepoint@heidelberg.de beziehungsweise per E-Mail an die bekannten Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter
  • Polizei- und Waffenrecht: 06221 58-17790
  • Gewerberecht: 06221 58-17300
  • Veterinärabteilung: 06221 58-17030

Publikumsverkehr ohne Anmeldung ist ausschließlich im Bürgeramt Mitte, Bergheimer Straße 69, 69115 Heidelberg, und nur für die Dienstleistungen des Bürgeramtes möglich – zum Beispiel für die Wohnsitz-Anmeldung oder Passangelegenheiten. Hier kann es zu längeren Wartezeiten außerhalb des Gebäudes kommen.


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