Heidelberg: Stadtnotizen

Heidelberg – 29.04.2020 – News, Termine, Kulturelles, Politik und Wissenswertes.


Bauarbeiten starten an Kreuzung B37 / Neckarstaden – Hochwasserschutz auf Höhe der Alten Brücke erneuern

Im Bereich der Alten Brücke beginnen am Montag, 4. Mai 2020, die Bauarbeiten, um den dortigen Hochwasserschutz zu erneuern. Gleichzeitig wird die Fahrbahn im Bereich der Kreuzung B37 / Zufahrt Neckarstaden saniert. Für die Arbeiten ist eine Dauer von voraussichtlich acht Wochen eingeplant.

Für die Fahrbahnsanierung wird zunächst der Unterbau der Straße ausgebaut. Dann folgen die Fundamente für den Hochwasserschutz. Anschließend wird die Straße neu gepflastert. Das Pflaster wird dabei in Beton eingebaut, damit es die Verkehrsbelastungen langfristig besser trägt. Im Anschluss muss der Beton vier Wochen aushärten und zwar ohne Belastung. Nur so wird sichergestellt, dass keine Risse oder andere Schwachstellen entstehen.

Während der Bauarbeiten ist die Zufahrt zur Alten Brücke über die B37 und Neckarstaden gesperrt. Diese erfolgt über die Kleine Mantelgasse und Lauerstraße zu den Neckarstaden. Die Einbahnregelung der Lauerstraße wird dafür umgedreht. Über kurzzeitige Einschränkungen aufgrund der Baustelle werden Anwohnerinnen und Anwohner informiert.


Oberbürgermeister, Landräte und Polizeipräsidenten aus der Metropolregion appellieren an die Bevölkerung

Bei der Eindämmung der Coronavirus-Pandemie sind wichtige Etappenziele erreicht worden – die bisherigen Erfolge dürfen aber nicht aufs Spiel gesetzt werden. Deshalb bitten die Oberbürgermeister der Städte Heidelberg und Mannheim, Professor Dr. Eckart Würzner und Dr. Peter Kurz, sowie die beiden Landräte des Neckar-Odenwald-Kreises und Rhein-Neckar-Kreises, Dr. Achim Brötel und Stefan Dallinger, und die Präsidenten der Polizeipräsidien Mannheim und Heilbronn, Andreas Stenger und Hans Becker, die Bevölkerung weiterhin um Geduld und aktive Mithilfe bei der Bekämpfung der Pandemie.

„Die Zahlen der Neuinfektionen in der Metropolregion Rhein-Neckar gehen in eine gute Richtung. Alle Bürgerinnen und Bürger tragen hierzu erheblich bei. Wir denken dabei zum Beispiel an die vielen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die zuhause Homeoffice und Kinderbetreuung unter einen Hut bringen. Oder an diejenigen, die in sogenannten kritischen Bereichen arbeiten und jetzt dringend benötigt werden. Oder an die Schülerinnen und Schüler, die gerade zuhause lernen. Herzlichen Dank an Sie alle, dass Sie sich an die Regeln halten und Verständnis für die Kontaktbeschränkungen haben“, erklären die Oberbürgermeister, Landräte und Polizeipräsidenten.

„Wir begrüßen gleichzeitig, dass Bund und Länder nun erste Schritte zur Lockerung verabschiedet haben. Seit vergangener Woche haben nun auch wieder viele Geschäfte geöffnet, ab dem 4. Mai werden die ersten Schülerinnen und Schüler wieder in die Schule gehen. Auch die Notbetreuung in Kitas und Schulen wurde erweitert. Es ist aber entscheidend, dass die Lockerungen nicht zu einem deutlichen Anstieg der Infektionen führen. Gerade deshalb sind die Abstandsregelungen, das Tragen von Masken und die Vermeidung von großen Ansammlungen so wichtig. Dass eine Ausgangssperre vermieden werden konnte, war Ihrem besonnenen Verhalten zu verdanken. Darauf kommt es auch jetzt wieder an.“

Es gelten weiterhin die wichtigen Hygieneregeln: Abstand halten, häufiges und gründliches Händewaschen und – das ist noch für viele neu: Gesichtsmaske auf! Die Oberbürgermeister, Landräte und Polizeipräsidenten bekräftigen: „Tragen Sie bitte eine Schutzmaske in Geschäften und im öffentlichen Nahverkehr – das ist seit 27. April Pflicht. Bitte benutzen Sie eine Maske aber auch überall dort, wo sich Menschen auf engem Raum begegnen und in Kontakt mit anderen Menschen treten. Masken – auch selbst genähte – helfen dabei, das Infektionsrisiko zu verringern. Erfreulicherweise hat sich auch die Versorgungslage in den Apotheken, in den Drogerien und im Online-Versandhandel verbessert. Und zur Not reicht auch ein Tuch, das Mund und Nase bedeckt. Helfen Sie mit, die Pandemie einzudämmen und bleiben Sie gesund!“


Coronavirus-Pandemie: Meldepflicht für Einreisende aus dem Ausland – Kontaktdaten für die Meldung haben sich geändert

Wer aus dem Ausland nach Baden-Württemberg einreist, muss sich wegen der Coronavirus-Pandemie grundsätzlich in eine 14-tägige Quarantäne begeben. Das gilt auch für Personen, die zunächst aus dem Ausland in ein anderes Bundesland eingereist sind und dann nach Baden-Württemberg weiterreisen. Wer mit dem Ziel Heidelberg einreist, ist verpflichtet, dies zu melden. Hier haben sich nun die Kontakdaten kurzfristig geändert: Betroffene sollen die Meldung nun nicht mehr ans Bürger- und Ordnungsamt der Stadt Heidelberg richten, sondern an das Gesundheitsamt Rhein-Neckar (Telefon-Hotline 06221 522-1881 oder E-Mail covidinfo@rhein-neckar-kreis.de).

Telefonisch oder per E-Mail (Betreff „Einreise“) benötigt die Behörde folgende Angaben:

  • Name
  • Wohnanschrift
  • Geburtsdatum und -ort
  • Telefonnummer (Festnetznummer, falls nicht vorhanden, dann Handynummer)
  • Datum der Einreise
  • das Land, aus dem man eingereist ist
  • gegebenenfalls Benennung von Krankheitssymptomen

Falls die Quarantäne nicht an der Wohnanschrift eingehalten wird, sind die Anschrift und der Ort des Aufenthalts und die dortige Telefonnummer anzugeben.

Regelungen für Beschäftigte aus dem Ausland

Ausnahmen von der Quarantänepflicht gibt es zum Beispiel für Saisonarbeitskräfte, bestimmte Berufsgruppen, Berufspendler oder aus sonstigen triftigen Gründen. Diese sind in der „Coronaverordnung – Einreise“ geregelt. Arbeitgeberinnen und -geber, die Personen aus dem Ausland zum Zweck einer mindestens dreiwöchigen Arbeitsaufnahme beschäftigen, müssen dies dem Bürger- und Ordnungsamt der Stadt Heidelberg vor Arbeitsaufnahme per E-Mail an corona.ordnungsamt@heidelberg.de melden.

Weitere Informationen gibt es online beim Sozialministerium Baden-Württemberg unter https://www.baden-wuerttemberg.de >Service >Aktuelle Infos zur Coronaverordnung für Ein- und Rückreisende.


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