Antragsverfahren für Agrarförderung 2015 eröffnet

Antragsunterlagen werden verschickt

Landau – In diesen Tagen werden allen Antragstellerinnen und Antragstellern im Landkreis Südliche Weinstraße sowie der Stadt Landau, die im Vorjahr einen Antrag Agrarförderung gestellt haben oder im Jahr 2014 eine Rebfläche von mehr als einem Hektar bewirtschaftet haben, ihre individuellen Antragsunterlagen zur Beantragung der Agrarförderung 2015 zugesandt.

Wer keine Antragsunterlagen erhalten hat, kann sich die Unterlagen direkt von der Homepage des Landkreises Südliche Weinstraße, unter der Adresse www.suedliche-weinstrasse.de/Rubrik Bürgerservice Dienstleistungen –Agrarförderung -, herunterladen oder sich an die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße, Referat Landwirtschaft und Weinbau, an den zuständigen Sachbearbeiter (siehe unten) wenden.

Die vollständig ausgefüllten Originalunterlagen inklusive Luftbilder (Skizzen) sind bis zum 15. Mai 2015 bei der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße, Untere Landwirtschaftsbehörde, An der Kreuzmühle 2, 76829 Landau einzureichen.

Die Unterlagen müssen abgegeben werden, für die Zuweisung von Zahlungsansprüchen, die Beantragung der Basis-, Greening- Umverteilungs- und ggf. der Junglandwirteprämie, sowie ggf. der Agrar-Umwelt-Klima-Maßnahmen (AUKM) und wenn Sie in den vergangenen 3 Jahren eine Förderung im Rahmen der Umstrukturierung (WMO) erhalten haben.

In diesem Jahr findet die Umsetzung der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) statt. Dadurch haben die bisherigen Zahlungsansprüche am 31.12.2014 ihre Gültigkeit verloren. Im Jahr 2015 werden, auf Basis der im Unternehmen vorhandenen und im Flächennachweis angegebenen beihilfefähigen Flächen, neue Zahlungsansprüche zugeteilt. Erstmals auch für Rebflächen. Es ist zu beachten, dass die Zuteilung einmalig im Jahr 2015, ab einer beihilfefähigen Fläche von mindestens 1 ha, erfolgt. Eingeführt wird eine sogenannte Kleinerzeugerregelung. Danach kann sich ein Betriebsinhaber einmalig, bis zum 15. Mai 2015, zum Kleinerzeuger erklären.

Wichtiger Hinweis: Wer im Jahr 2015 eine Beihilfe für Umstrukturierungsmaßnahmen nach der Weinmarktordnung beantragt hat, oder im Rahmen eines Flurbereinigungsverfahrens noch beantragt, muss einen Antrag für Agrarförderung mit Abgabe des Flächennachweis stellen. Die Betriebe, die in den zurückliegenden Jahren eine Beihilfe für Umstrukturierungsmaßnahmen nach der Weinmarktordnung erhalten haben, sind verpflichtet, in den auf die Zahlung folgenden 3 Jahren, einen Antrag auf Agrarförderung mit Abgabe des Flächennachweis zu stellen.

Die Antragsteller, die sich bei der Antragstellung im letzten Jahr, für die elektronische Antragstellung im Jahr 2015 „angemeldet“ haben, erhalten die DVD mit dem eAntrag im Nachgang mit separater Post.

Weitere Informationen zur Abwicklung der Förderverfahren sind bei den folgenden Sachbearbeitern erhältlich:
Frau Herbott (AUKM Programmteile IV, VII und XIV), 
Telefon: 06341 / 940 438
Herr Kieffer (allgemeine Fragen), Telefon: 06341 / 940 434
Frau Nuber (AUKM Programmteile I, II;III, V, VI;VIII, IX; XII , XV und XVI ), Telefon: 06341 / 940 436
Herr Schultz (Basis- ,Greening-, Umverteilungs-, und Junglandwirteprämie; FLOrlp), Telefon: 06341 / 940 433
Frau Ullrich (Flächennachweis; FLOrlp), Telefon: 06341 / 940 150
Frau Zwick (Umstrukturierung, AUKM Programmteile X, XI und XIII), Telefon: 06341 / 940 435.

Für Fragen zur Antragstellung und/oder zur Zuweisung von Zahlungsansprüchen steht das Beratungsangebot des Dienstleistungszentrums Ländlicher Raum (DLR) Rheinpfalz in Neustadt, Tel. 06321/671-0, bzw. für Mitglieder, des Bauern- u. Winzerverbandes Rheinland-Pfalz Süd e. V., Tel. 06321/92747-0, zur Verfügung.