Haßloch: Nothilfefonds für notleidende Vereine

Symbolbild Haßloch (Foto: Holger Knecht)
Symbolbild Haßloch (Foto: Holger Knecht)

Haßloch – Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 06.05.2020 einen Nothilfefonds für notleidende Vereine beschlossen. Die Höhe des Hilfsfonds beläuft sich auf insgesamt 10.000 €. Die Mittel sollen Vereinen zur Verfügung stehen, die momentan besonders schwer von der COVID-19- Pandemie betroffen sind.

„Auch das Land Rheinland-Pfalz hat ein Schutzschild mit einem Umfang von 10 Millionen Euro für Vereine und Organisationen aufgestellt. Der Nothilfefonds der Gemeinde Haßloch ist ein ergänzendes Hilfsangebot“, so der zuständige Beigeordnete und Vereinsdezernent Claus Wolfer. Ein Antrag auf Landesförderung schließt die Inanspruchnahme des gemeindeeigenen Nothilfefonds nicht aus.

Grundsätze der Gewährung:

  • Antragsteller müssen entsprechend den allgemeinen Voraussetzungen der Richtlinien zur Förderung der Vereine und der Jugendarbeit vom 15.07.2015 förderfähig sein.
  • Antragsteller müssen gemäß § 52 der Abgabenordnung (AO) als gemeinnützig anerkannt sein und dürfen erst nach dem 11. März 2020 durch die Corona-Pandemie in finanzielle Notlage gekommen sein. Weiterhin dürfen die Mittel des Fonds ausschließlich und unmittelbar nur für die steuerbegünstigten Zwecke des Antragstellers eingesetzt werden.
  • Das Programm ist subsidiär angelegt. Das bedeutet unter anderem, dass der Antragsteller zunächst alle eigenen Möglichkeiten wie etwa der vollständige Verbrauch von Ansparungen oder Rücklagen zur Bewältigung der Krise ausschöpfen muss.
  • Förderfähig sind insbesondere anfallende laufende Kosten, wie Mieten, Pachten, Betriebskosten (Energie, Wasser,…), Kosten für Kredite/Darlehen, vertraglich gebundene Honorare sowie unabwendbare Instandhaltungen/Investitionen.
  • Auszahlungen aus dem Fonds erfolgen zunächst als zinsloses Darlehen. Die Laufzeit des Darlehensvertrages sollte grundsätzlich nicht länger als 5 Jahre betragen.
  • Das Darlehen kann in besonderen Einzelfällen später in einen Zuschuss umgewandelt werden. Hierfür ist dann ein besonders begründeter Antrag in der Zukunft erforderlich. Einen Anspruch auf Umwandlung besteht nicht.

Bei der Verteilung des Fonds wird auf folgende Kriterien besonders Rücksicht genommen:

  • Jugendarbeit
  • Mitgliederzahlen
  • eigene Vereinsanlagen

Anträge sollten bis zum 25.05.2020 bei der Gemeinde gestellt werden, damit Auszahlungen aus dem Hilfsfonds schnellstmöglich erfolgen können.

Ansprechpartner bei der Gemeinde ist Herr Andreas Rohr. Hilfsanträge mit entsprechender Begründung können unter der E-Mail Adresse andreas.rohr@hassloch.de formlos eingereicht werden.


Informationen zum Schutzschild des Landes sind online über www.wir-tun-was.de abrufbar.


News aus dem Kreis Bad Dürkheim - bitte aufs Bild klicken
News aus dem Kreis Bad Dürkheim – bitte aufs Bild klicken