Mannheim: Freibäder öffnen am 16. Juni 2020 mit Einschränkungen – Einlass nur mit Erfassung der Kontaktdaten

Carl-Benz-Bad (Foto: Stadt Mannheim)
Carl-Benz-Bad (Foto: Stadt Mannheim)

Mannheim – Der Sommer steht vor der Tür und das Bedürfnis der Mannheimer Bürgerinnen und Bürgern danach, schwimmen oder baden zu gehen ist groß. Aufgrund der besonderen Lage angesichts der Corona Pandemie ist es jedoch nicht möglich, die vier Mannheimer Freibäder unter voller Auslastung im Normalbetrieb zu betreiben. Als ersten Schritt und in Anlehnung an die Verordnung des Kultusministeriums und des Sozialministeriums für Sportstätten vom 4. Juni 2020 hat die Stadt Mannheim ein spezielles Bäderkonzept mit Zeitfenstern für Personengruppen entworfen.

„Unsere Bäder sind an den warmen Sommertagen für die Bevölkerung ein sehr beliebter Ort. Dies zeigen schon alleine die im Schnitt rund 300.000 Besucherinnen und Besucher pro Saison in den Freibädern. Dieser Besucherandrang freut uns natürlich, stellt uns aber zugleich vor eine enorme Herausforderung in der aktuellen Lage“, beschreibt Bürgermeister Lothar Quast die Situation. Uwe Kaliske, Fachbereichsleiter Sport und Freizeit, fügt an: „Durch die Maßgabe des Landes zur Öffnung der Bäder haben wir nun unser Startsignal erhalten. Unsere Bäder bereiten wir aktuell auf die besondere Situation vor, so dass wir am 16. Juni öffnen können. Mit unserem Konzept versuchen wir – trotz der sehr schwierigen Situation – unsere Bäder der Bevölkerung zur Verfügung zu stellen. Eine Beschränkung der Gesamtbesucherzahl sowie eine Beschränkung der Personen, die sich gleichzeitig im Becken aufhalten, sind allerdings unumgänglich. Doch auch wenn wir nicht den gewohnten Zugang anbieten können, können wir wenigstens teilweise ein Stück Normalität und Badespaß in die Gesellschaft bringen“.

Das Konzept sieht vor, dass die öffentlichen Badezeiten in drei Zeitfenster aufgeteilt werden. Nach den einzelnen Zeitfenstern muss das Bad von der entsprechenden Personengruppe verlassen werden. So werden Senioren von Montag bis Freitag täglich von 9 bis 11 Uhr schwimmen können. Familien mit Familienpass und vorangemeldete Jugendgruppen (unter pädagogischer Leitung) können die Bäder montags bis freitags von 11 bis 18 Uhr besuchen sowie am Wochenende von 9 bis 18 Uhr. Täglich von 18.30 bis 20 Uhr haben alle sportlichen Schwimmer die Gelegenheit, ihre Bahnen zu ziehen. Um 20 Uhr schließt das Bad für den öffentlichen Betrieb.

Die Abstands- und Hygieneregelungen der Verordnung sehen vor, dass bei Betreten des Bades die Personaldaten erfasst werden müssen. Um Wartezeiten vor Ort zu vermeiden, können Besucherinnen und Besucher das Formular hierfür bereits zu Hause unter www.mannheim.de/schwimmen herunterladen, ausdrucken und ausfüllen. Im Eingangs- und Kassenbereich sowie auf den Toiletten gilt die Maskenpflicht. Der in Baden-Württemberg übliche Mindestabstand von 1,5 Metern für Personen aus verschiedenen Haushalten ist sowohl auf der Liegewiese als auch in den Becken einzuhalten.

Es soll einen Sondertarif in Höhe von 2 Euro geben, der sowohl am Vormittag als auch am Abend gilt. Darüber beschließt der Hauptausschuss in seiner nächsten Sitzung am 16.Juni. Der Sondertarif begründet sich im Wesentlichen in der eingeschränkten Nutzungszeit für die Bäder, Senioren morgens 2 Stunden bzw. abends sportliche Schwimmer 1,5 Stunden.

Familien erhalten ausschließlich mit dem Mannheimer Familienpass Zugang zum Freibad (hier sind sowohl die Gutscheine für die Freibäder wie auch für die Hallenbäder gültig).


Alle Informationen zum Besuch der Mannheimer Freibäder sowie die Formulare können unter www.schwimmen-mannheim.de abgerufen werden.
Die detaillierte Verordnung ist unter https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-sm/intern/downloads/Downloads_Gesundheitsschutz/200604_KM-SM_CoronaVO_Sportstaetten.pdf zu finden.


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