Dillenburg-Bahnhof (ots) -Heftige körperliche Reaktionen löste der Zug an einer E-Zigarette bei einem 16-jährigen Jugendlichen aus. Die Zigarette war nach ersten Erkenntnissen mit sogenanntem “Baller-Liquid” gefüllt. Am Dienstagabend 09.06.2020 traf sich der 16-Jährige gemeinsam mit Freunden am Dillenburger Bahnhof. Nach einem Zug aus der E-Zigarette eines Kumpels, brach er zusammen. Offensichtlich war diese mit “Baller-Liquid” gefüllt.

Der Vater des 16-Jährige wurde zu Hilfe gerufen, setze den Filius in den Wagen und steuerte die Polizeistation in der Hindenburgstraße an. Da der Gesundheitszustand immer kritischer wurde, riefen die Ordnungshüter eine Rettungswagenbesatzung hinzu. Letztlich transportierten sie den Jugendlichen in die Siegener Kinderklinik, wo er auf der Intensivstation aufgenommen wurde.

  • “Baller-Liquid” eine unterschätzte Gefahr

In der letzten Zeit registriert die Polizei im Lahn-Dill-Kreis vermehrt Vorfälle im Zusammenhang mit sogenanntem “Baller-Liquid”. Liquids werden üblicherweise mittels E-Zigaretten konsumiert.
Deren Inhaltsstoffe, Mengenverhältnisse und Aromen sollen dem Empfinden nach der Inhalation
von Zigarettenrauch entsprechen.
Unter Schülerinnen und Schülern besteht offensichtlich derzeit der Trend, mit synthetischen Cannabinoiden vermischte Liquids zu konsumieren. Die Wirkungsweise ähnelt der von Cannabis.
Der Konsum synthetischer Cannabinoide ist im Gegensatz zum klassischen Cannabis jedoch deutlich weniger kontrollierbar.
Ein Zug an einem Joint ist nicht mit dem Zug an einer mit Baller-Liquid gefüllten E-Zigaretten vergleichbar, da die Wirkung auf den menschlichen Organismus um ein Vielfaches stärker ist.

Bei manchen der Betroffenen führte der Konsum, wie in dem Fall des 16-jährigen Dillenburgers, zur Bewusstlosigkeit. Zudem besteht ein hohes Risiko von Krampfanfällen bis hin zu schwerwiegenden Vergiftungen.

Besonders alarmierend ist, dass synthetische Cannabinoide deutlich günstiger erhältlich sind und offensichtlich schneller abhängig machen als Cannabis.

Die Erfahrungen der hiesigen Rauschgiftermittler zeigen:
Die Jugendlichen kaufen das Baller-Liquid auf der Straße. Meist geben die jungen Menschen an, die Mischungen von Dealern an den Bahnhöfen zu erwerben. Aber genau darin liegt die große Gefahr, da weder die Zusammensetzung, noch das Mischungsverhältnis bekannt ist.
Zudem ist “Baller-Liquid” vom handelsüblichen Liquid für E-Zigaretten nicht zu unterscheiden.
Aussehen und Geruch sind identisch. Die Ermittler warnen vor dem Konsum veränderter oder mit synthetischen Cannabinoiden vermischten Liquids.

Grundsätzlich stellt die Polizei “Baller-Liquid” sicher und lässt Gutachten über die Inhaltsstoffe erstellen. In Abhängigkeit der nachgewiesenen Substanzen folgen für die Betroffenen Strafanzeigen wegen Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz.


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