Heidelberg: Stadtnotizen

Heidelberg – 24.06.2020 – News, Termine, Kulturelles, Politik und Wissenswertes.


Erholungssuchende stören Tiere und Pflanzen am „Unteren Neckar“ – Das Naturschutzgebiet in Wieblingen ist ein sensibler Rückzugsraum für über 700 Tier- und Pflanzenarten

Fischkinderstuben, Brutplätze, bedrohte Pflanzenarten: Die Ruhe im Heidelberger Naturschutzgebiet „Unterer Neckar“ ist dahin. Nicht nur Biber, Eisvogel, Fischadler und Co. fühlen sich am und im Wieblinger Altneckar wohl, auch die Heidelberger Bevölkerung findet die ursprüngliche Flusslandschaft seit Jahren attraktiv. Die heißen Sommer der vergangenen Jahre und aktuell die Coronavirus-bedingten Einschränkungen haben den Besucherdruck weiter verstärkt.

Nun schlagen das Umweltamt der Stadt Heidelberg und die BUND-Gruppe Heidelberg-Wieblingen Alarm: Einige Besucherinnen und Besucher verletzen leider regelmäßig die Vorschriften, die in diesem Naturschutzgebiet gelten. Die Informationstafeln vor Ort finden wenig Beachtung, werden besprüht und beschädigt. Bedrohte Tier- und Pflanzenarten in diesem bislang ungestörten Lebensraum werden erheblich gestört und verdrängt.

Schwimmen ist nur an einem Flussabschnitt erlaubt

Das Naturschutzgebiet beginnt an dem Ufer der Insel, die der Wieblinger Neckarwiese gegenüberliegt. Es umfasst die Inseln, den Durchfluss zwischen den Inseln und den Lauf des Altneckars. Nur im Kraftwerksauslauf ist das Schwimmen erlaubt – also in dem Flussabschnitt, der direkt an die Neckarwiese grenzt. Überall sonst sind Schwimmen, Angeln, Anlanden und Betreten verboten.

Über 150 Vogelarten nutzen den naturnahen Flussabschnitt des Schutzgebiets als Brut-, Rast- und Überwinterungsgebiet. In den langsam fließenden, kiesigen Bereichen des Altneckars befinden sich zahlreiche Fischkinderstuben. Auch der streng geschützte Biber ist vor einigen Jahren in diese ursprüngliche Flusslandschaft zurückgekehrt.

Regeln zum Erhalt der wertvollen Flusslandschaft

Die Stadt bittet die Bevölkerung, die Regeln auf den Informationstafeln im Naturschutzgebiet zu lesen und zu beachten. Nur so kann die wertvolle Flusslandschaft langfristig erhalten werden. Im Naturschutzgebiet sind alle Handlungen verboten, die das Gebiet oder Teile davon nachhaltig stören, zerstören, beschädigen oder verändern oder nachhaltig beeinträchtigen. Es gelten folgende Regeln:

  • Auf den vorgeschriebenen Wegen bleiben. Hunde bitte immer an der Leine führen. Rasten, Grillen und Spielen ist nur auf dafür ausgewiesenen Plätzen gestattet. Pflanzen oder Tiere dürfen nicht entnommen oder beeinträchtigt werden. Es ist verboten, fremde Pflanzen oder Tiere in das Naturschutzgebiet einzubringen.
  • Das Betreten der Inseln und Kiesbänke ist verboten – dies gilt auch für Wassersportler. Zelten, Campen, Reiten, Angeln und Baden sind im Naturschutzgebiet ebenfalls nicht erlaubt. Das Gesundheitsamt rät darüber hinaus, auf das Schwimmen im Neckar zu verzichten.
  • Die Wege dürfen mit Fahrzeugen aller Art nicht befahren werden, ausgenommen davon sind Menschen im Rollstuhl. Radfahren ist auf den ausgewiesenen Radwegen erlaubt.
  • Der Einsatz von Modellflugzeugen, Drohnen oder Modellbooten ist ebenfalls nicht erlaubt. Wasservögel reagieren äußerst empfindlich auf den verursachten Lärm und die plötzlichen Richtungswechsel diese Freizeitgeräte.

Auenlandschaft steht seit über 30 Jahren unter Naturschutz

Vor mehr als 30 Jahren wurde der Altneckar entlang der Heidelberger Stadtteile Bergheim und Wieblingen mit seiner Auenlandschaft und seinen ausgedehnten Binsen- und Schilfbeständen unter Naturschutz gestellt. Den Status als sogenanntes FFH-Gebiet (Fauna-Flora-Habitatrichtlinie) hat der Altneckar seit dem Jahr 2000. FFH-Gebiete gehören zum europäischen Natura 2000-Schutzgebietsnetz, das 1992 von der Europäischen Union beschlossen wurde.

Fragen zu diesem besonderen Lebensraum beantwortet das Umweltamt der Stadt Heidelberg unter Telefon 06221 58-18200 oder per E-Mail an sandra.panienka@heidelberg.de. Weiterer Ansprechpartner ist der BUND Heidelberg, Ortsgruppe Heidelberg-Wieblingen (Telefon 06221 25817, E-Mail regine.buyer@bund.net, Instagram https://www.instagram.com/wirbrauchendeinenschutz/).


Parkraumbewirtschaftung: GVD kontrolliert ab 1. Juli 2020 verstärkt in Handschuhsheim

Der Gemeindevollzugsdienst (GVD) der Stadt Heidelberg wird seine Kontrollen in Handschuhsheim ab Mittwoch, 1. Juli 2020, verstärken. Hintergrund ist, dass Inhaberinnen und Inhaber von Anwohnerparkausweisen zunehmend nicht in den für sie vorgesehen Parkzonen parken. Insbesondere seit Einführung der drei Parkzonen in Handschuhsheim im Juli 2019 (H1, H2 und H3) hat sich dieses Problem verschärft. Anwohnerinnen und Anwohner, die einen Bewohnerausweis für die Parkzone H1 besitzen, dürfen zum Beispiel nicht in den Zonen H2 oder H3 parken.

Das Parken in falschen Zonen hat zu Verdrängungseffekten geführt, die den Parkdruck massiv erhöhen. Durch die verstärkten Kontrollen wird gleichzeitig auch die Verkehrs- und Schulwegsicherheit im Stadtteil verbessert. Anwohnerinnen und Anwohner werden über die geplante Verschärfung vorab mit entsprechenden Hinweiszetteln informiert.

Die Parkraumbewirtschaftung in Handschuhsheim ist im Juli 2019 auf den gesamten Stadtteil ausgeweitet worden. Damit hat die Stadt Heidelberg auf den Parkdruck reagiert, der sich seit der Einführung Anfang 2017 an den Rändern des Geltungsbereichs aufgebaut hatte. Handschuhsheim ist seit der Erweiterung in die drei Parkzonen H1, H2 und H3 aufgeteilt. Das Parken ohne Ausweis ist hier zwischen 7 und 20 Uhr noch für maximal zwei Stunden möglich, nur mit einem Bewohnerparkausweis darf man in der jeweiligen Zone zeitlich unbegrenzt parken. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass ausgegebene Besucherkarten nicht dazu dienen dürfen, mehrere Geschäftsautos eines Betriebes in der Parkzone abzustellen. Missbrauch wir ab sofort ebenfalls geahndet.

Gesetzliche und ausgeschilderte Halte- und Parkverbote müssen auch mit Parkausweis beachtet werden. Die bisherigen reinen „Kurzzeitparkplätze“ im Geltungsbereich bleiben erhalten.

Wo erhält man die Ausweise und was kosten sie?

Die Parkausweise können online unter www.heidelberg.de/anwohnerparken beantragt werden. Darüber hinaus erhält man sie im Bürgeramt Handschuhsheim:

Bürgeramt Handschuhsheim: Dossenheimer Landstraße 13, 69121 Heidelberg
Öffnungszeiten: Montag 8 bis 12 Uhr, Dienstag 8 bis 16 Uhr, Mittwoch 8 bis 16 Uhr, Donnerstag 8 bis 18 Uhr, Freitag 8 bis 12 Uhr

Die Ausweise kosten aktuell 36 Euro und sind ein Jahr lang nach Ausstellung gültig.


Bauarbeiten für „Bike & Ride“-Anlage an der S-Bahn-Haltestelle Kirchheim/Rohrbach sind gestartet – Bürgerstraße halbseitig gesperrt mit Ampelregelung

Noch diesen Sommer erhalten Pendlerinnen und Pendler an der S-Bahn-Haltestelle Kirchheim/Rohrbach eine sichere Möglichkeit, um ihre Fahrräder abzustellen. Die Stadt Heidelberg errichtet seit Anfang dieser Woche entlang der Bürgerstraße eine „Bike & Ride“-Anlage als Stahlkonstruktion mit Pfählen. Bisher wurden zahlreiche Fahrräder in den Zugangsstraßen zur Haltestelle an den Geländern und Masten abgestellt. Durch die Abstellanlage soll auch der Gehweg entlastet und die Sicherheit der Fußgängerinnen und Fußgänger erhöht werden.

Die Arbeiten dauern voraussichtlich bis Freitag, 7. August 2020. Im ersten Arbeitsschritt werden die Stahlträger in den Boden gerammt. Hierfür muss die Bürgerstraße voraussichtlich bis Freitag, 10. Juli 2020, im Baustellenbereich halbseitig mit Ampelregelung gesperrt werden. Fußgängerinnen und Fußgänger können den Gehweg nutzen, der am Polizeirevier Heidelberg-Süd vorbeiführt. Der Gehweg auf der gegenüberliegenden Straßenseite bleibt während der gesamten Dauer der Bauarbeiten voll gesperrt.

Die überdachte Fahrradabstellstation wird auf einer Länge von rund 56 Metern entlang der Bürgerstraße gebaut. Errichtet werden 50 Fahrradanlehnbügel mit Platz für maximal 100 Fahrräder sowie 18 Stellplätze des öffentlichen Fahrradvermietsystems Nextbike. Die Gesamtkosten betragen rund 500.000 Euro. Der Bund fördert das Projekt mit rund 153.000 Euro.


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