Frankenthal: Die Polizei-News

Symbolbild Polizei Frankenthal

Unter Alkoholeinfluss mit dem Fahrrad verunfallt

Frankenthal (ots) – Am 31.07.2020 gegen 19:15 Uhr wird nach anfänglicher Mitteilung über eine verletzte Person in der Industriestraße in 67227 Frankenthal während der Sachverhaltsaufnahme vor Ort bekannt, dass der 57-Jährige Verletzte kurz zuvor mit seinem Fahrrad besagte Straße befahren hat und gestürzt war. Im Rahmen der Überprüfung seiner Fahrtauglichkeit kann festgestellt werden, dass der Radfahrer eine Atemalkoholkonzentration von 2,88 Promille hat. Gegen ihn wird ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Erfüllung des Straftatbestandes gemäß § 316 StGB eingeleitet und ihm wird eine Blutprobe entnommen.

In den letzten Tagen und Wochen fallen immer wieder Fahrradfahrer mit hohen Alkoholwerten auf, welche sich der Folgen nicht bewusst sind. Nach derzeitig geltender Rechtsprechung gilt ein Fahrradfahrer ab einem Alkoholwert von 1,6 Promille als absolut fahruntüchtig und macht sich nach § 316 StGB strafbar. Bereits mit einem Alkoholwert zwischen 0,3 Promille und 1,59 Promille ist eine Strafbarkeit nach § 316 StGB möglich, wenn eine “relative Fahruntüchtigkeit” vorliegt. Ein Fahrzeugführer ist, im Gegensatz zu der “absoluten Fahruntüchtigkeit” ab 1,6 Promille, “relativ Fahruntüchtig” wenn zu der Alkoholisierung eine sogenannte Ausfallerscheinung, wie z.B. das Fahren in Schlangenlinien oder die Verursachung eines Verkehrsunfalls hinzukommt.

Eine Entziehung der Fahrerlaubnis durch die Fahrerlaubnisbehörde ist auch dann möglich, wenn ein Führerscheininhaber alkoholisiert mit einem nicht führerscheinpflichtigen Fahrzeug, z.B. einem Fahrrad, am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt und sich hieraus Hinweise auf eine Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen ergeben.

Sachbeschädigungsserie an Fahrzeugen in der Gutenbergstraße

Frankenthal (ots) – Im Zeitraum vom 20.07.2020 19:00 Uhr bis zum 31.07.2020, 10:45 Uhr werden in der Gutenbergstraße zu verschiedenen Zeiten zwei geparkte PKW des Fahrzeugherstellers Opel angegangen und auf unterschiedliche Weise beschädigt. Der Gesamtschaden an beiden Fahrzeugen beläuft sich mittlerweile auf 3.200 Euro.

Zeugen werden gebeten sich an die Polizeiinspektion Frankenthal unter der Tel.-Nr.: 06233/313-0 oder an die Polizeiwache Maxdorf unter der Tel.-Nr.: 06237/934-100 zu wenden. Gerne nehmen wir Ihre Hinweise auch per E-Mail unter pifrankenthal@polizei.rlp.de entgegen.

Verkehrsunfallflucht

Frankenthal (ots) – Der Geschädigte stellt sein Fahrzeug der Marke Peugeot in der Farbe schwarz im Zeitraum vom 29.07.2020, 07:00 Uhr – 31.07.2020, 12:00 Uhr in der Dietrich-Bonhoeffer-Straße in 67227 Frankenthal-Studernheim ab. Bei seiner Rückkunft muss er an der vorderen linken Fahrertür sowie am Radkasten einen Schaden feststellen. Es ist davon auszugehen, dass ein unbekannter Verkehrsteilnehmer im Vorbeifahren das geparkte Fahrzeug des Geschädigten gestreift und sich anschließend von der Unfallörtlichkeit entfernt hat, ohne sich um den entstandenen Schaden zu kümmern. Dieser beläuft sich auf ca. 1.000 Euro.

Die Polizei weist darauf hin, dass Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort kein Kavaliersdelikt ist! Der flüchtige Fahrer muss mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren und evtl. mit einem Führerscheinentzug rechnen. Außerdem kann der Flüchtige den Kaskoschutz seiner Kfz-Versicherung verlieren und von seiner Versicherung an der Begleichung des Fremdschadens beteiligt werden. Die Polizei rät deshalb jeden Unfall zu melden. Wir wollen, dass Sie sicher Leben – ihre Polizei Frankenthal.