Neustadt: Bahn beginnt mit weiteren Vorarbeiten für den Bau von Lärmschutzwänden in Neustadt an der Weinstraße

Neustadt an der Weinstraße – Im Rahmen des Programms „Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen des Bundes“ wird ab Ende August 2020 mit dem Bau der Lärmschutzwände in Neustadt an der Weinstraße begonnen. Hierfür müssen im Vorfeld über die gesamte Länge des Baufelds neue Streckenkabel verlegt werden.

Diese Arbeiten finden den Nächten vom 06. bis 13. und vom 24. bis 28. August statt. Zudem werden die Vorarbeiten für den Bau der Lärmschutzwände nördlich der Strecke Neustadt nach Böbig und der Lärmschutzwand südliche der Strecke Neustadt – Lambrecht fortgeführt.

Die vier Lärmschutzwände haben eine Gesamtlänge von rund 3280 Meter und eine Höhe von drei Meter ab Schienenoberkante. Die nächtlichen Hauptarbeiten zur Herstellung der Lärmschutzwände beginnen am 31. August 2020. Hierrüber werden die betroffenen Anwohner vor Beginn der Arbeiten ausführlich informiert.

Programm „Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen des Bundes“

Seit 1999 wird die „Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes“ von der Bundesregierung gefördert. Damit wurde die finanzielle Möglichkeit geschaffen, Schallschutzmaßnahmen auch entlang vorhandener Schienenwege umzusetzen. Seit dem Start des Programms haben Bund und Bahn bis einschließlich 2019 über 1,6 Milliarden Euro in die Lärmsanierung von 1.844 Kilometern Schienenstrecke und rund 62.000 Wohneinheiten investiert. Allein im Jahr 2019 wurden über 50 Kilometer Schallschutzwände fertiggestellt und rund 119 Millionen Euro ausgegeben.

Durch ein neues Gesamtkonzept, das seit Anfang 2019 gültig ist, profitieren künftig rund 2.200 Städte und Gemeinden vom Lärmsanierungsprogramm. Dabei hat sich der Gesamtbedarf der zu sanierenden Strecken auf rund 6.500 Kilometer erhöht – eine Steigerung von 75 Prozent.

Bei der Lärmsanierung handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Bundes. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Durchführung. Gefördert werden neben Schallschutzwänden auch schalldichte Fenster und Lüfter an Gebäuden entlang von Bahnstrecken. In Einzelfällen werden auch Dämmungen der Außenfassaden und Dächer teilfinanziert. Der Eigenanteil von einem Viertel der Kosten ist vom Eigentümer zu tragen, da die Maßnahmen immer mit einer Wertsteigerung des Objekts verbunden sind.


Weitere Informationen zur Lärmsanierung sind im Internet abrufbar unter www.laermsanierung.deutschebahn.com.


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