Jobcenter: Sonderregelung endet – Weiterbewilligungsantrag auf Arbeitslosengeld II wieder erforderlich

Logo Bundesagentur für Arbeit (Quelle: Bundesagentur)
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Nürnberg – Der Gesetzgeber hat im Zuge der Corona-Pandemie ein Sozialschutzpaket beschlossen, das den Zugang zur Grundsicherung erleichtert. Eine dieser Sonderregelungen endet nun am 30. August 2020.

Kunden mussten während der Corona-Pandemie keinen Weiterbewilligungsantrag auf Arbeitslosengeld II stellen. Für Bewilligungszeiträume bis einschließlich 30. August 2020 wurden die Leistungen automatisch weiter bewilligt. Diese Regelung läuft nun zum 30. August 2020 aus, sodass das Jobcenter Vorderpfalz-Ludwigshafen wieder Weiterbewilligungsanträge an alle Kunden, deren Arbeitslosengeld II ab dem 31. August 2020 ausläuft, sendet. Eine Verlängerung ohne erneute Antragstellung ist nicht mehr möglich. Die nötigen Antragsunterlagen können auch bequem online unter jobcenter.digital.de übermittelt werden.

„Im Jobcenter Vorderpfalz-Ludwigshafen dauert die durchschnittliche Bearbeitung eines Weiterbewilligungsantrags etwa zwei bis drei Wochen nach Abgabe, deswegen ist es wichtig, den unterschriebenen Antrag und die notwendigen Unterlagen rechtzeitig nach Aufforderung und vor Ablauf des Bewilligungszeitraums einzureichen“, erklärt Anja Winnefeld, Geschäftsführerin des Jobcenters Vorderpfalz-Ludwigshafen. Innerhalb dieser normalen Bearbeitungszeit ist es nicht notwendig und auch nicht sinnvoll, den aktuellen Sachstand zu erfragen. Damit würde die Erreichbarkeit des ohnehin wegen der Corona-Pandemie stark belasteten Telefonnetzes des Jobcenters zusätzlich belastet.