Testpflicht für Reiserückkehrer aus Risikogebieten ab 08. August 2020

Symbolbild Coronavirus (Foto: Pixabay/iXimus)
Symbolbild Coronavirus (Foto: Pixabay/iXimus)

Berlin – Das Bundesministerium für Gesundheit hat die Verordnung zur Testpflicht von Einreisenden aus Risikogebieten veröffentlicht. Sie verpflichtet Einreisende aus Risikogebieten dazu, bei ihrer Einreise nach Deutschland einen Corona-Test machen zu lassen. Alternativ können die Einreisenden ein negatives Testergebnis vorlegen, das nicht älter als 48 Stunden sein darf. Solange kein negatives Testergebnis vorliegt, müssen sich Einreisende aus Risikogebieten in Quarantäne begeben.

Der Test muss in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem sonstigen durch das Robert Koch-Institut unter www.rki.de/covid-19-tests aufgeführten Staat durchgeführt worden sein. Falls das Testergebnis bei Einreise mitgeführt wird, darf es bei Einreise maximal 48 Stunden alt sein. Die Testbescheinigung muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein.

Den genauen Wortlaut der Verordnung zur Testpflicht von Einreisenden aus Risikogebieten finden Sie unter https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/C/Coronavirus/Testpflicht_Risikogebiete_VO_BAnz_AT_070820.pdf

Weitere Informationen unter https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html