Karlsruhe: Corona-Regeln bei Fußballspielen: die fünf größten Irrtümer

Karlsruhe – Im Badischen Fußballverband darf seit Juli 2020 wieder gekickt werden. Die Verordnung des Lands Baden-Württemberg sieht aber strenge Regeln für die Austragung von Fußballspielen vor. Diese werden noch nicht von allen Vereinen korrekt umgesetzt. Wir räumen mit den fünf größten Irrtümern auf. Mehr Infos gibt es auf der Webseite www.badfv.de/coronavirus.

Irrtum 1: 500 Zuschauer dürfen ein Spiel besuchen.
Falsch! Die Sportler müssen in diese Zahl mit eingerechnet werden. Ausgenommen sind nur Betreuer und an der Organisation des Spiels Beteiligte Personen wie zum Beispiel Ordner, Schiedsrichter, Kassier oder ähnliches.

Vereine können je nach Gegebenheiten vor Ort auch eine geringere Anzahl beschließen. Empfehlung: Legen Sie Ticketkontingente pro Mannschaft fest und vergeben die Karten im Vorfeld. So können auch Daten schon vorher dokumentiert werden.

Irrtum 2: Bis zu 20 Personen dürfen ohne Mindestabstand beieinander stehen.
Nein! Für Sportveranstaltungen gelten andere Regeln als im privaten Bereich. Der Mindestabstand von 1,5 Metern muss auf dem Sportgelände jederzeit eingehalten werden. Alternativ kann der Veranstalter auch eine Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckung anordnen.

Auch Spieler müssen grundsätzlich Mindestabstand halten, auf der Auswechselbank, bei Mannschaftsbesprechungen und in den Kabinen. Einzige Ausnahme ist während des laufenden Spiels. Aber auch hier sollte auf Körperkontakt, bspw. beim Torjubel, verzichtet werden.

Irrtum 3: Zur Datenerhebung genügt eine Liste, in die sich alle Personen nacheinander eintragen.
Ebenfalls nicht korrekt! Denn das verstößt gegen die Datenschutz-Grundverordnung. Die Daten der Besucher müssen pro Haushalt auf einem gesonderten Bogen erhoben werden. (Vorlagen gibt es auf www.badfv.de/coronavirus). Eine Alternative ist die Online-Erfassung, zum Beispiel über einen QR-Code zu einem Online-Formular. Die Daten müssen vier Wochen aufbewahrt und dann vernichtet werden.

Irrtum 4: Mannschaftsfotos sind ohne Mindestabstand möglich.
Leider stimmt auch das nicht! Da diese Fotos nicht zum Spiel gehören, muss auch dabei der Mindestabstand eingehalten werden. Alternativ können die Personen auf dem Foto einen Mund-Nasenschutz tragen.

Irrtum 5: Der Badische Fußballverband hat die Regelungen getroffen.
Fehlanzeige! Die Verordnung kommt vom Land Baden-Württemberg. Die Fußballverbände haben sich sehr stark für die Lockerungen eingesetzt, die Fußballspielen überhaupt ermöglichen. Daher appellieren wir an die Vereine in Baden, sich dringend an die Regeln zu halten. Andernfalls ist nicht nur die Gesundheit aller, sondern auch die Fußballsaison in Gefahr.