Neustadt: Blitz für Kids – Polizei kontrolliert gemeinsam mit Schülern

Die Grundschüler suchen gemeinsam mit der Polizei das Gespräch mit einem Autofahrer

Neustadt (ots) – Bereits seit Jahren betreibt das Polizeipräsidium Mittelhessen mit der Aktion “Schule beginnt” Verkehrsprävention, um insbesondere die schwächeren Verkehrsteilnehmer nach dem Ende der Ferien zu schützen. Unter dem Motto “Blitz für Kids” kontrollierte die Polizei am Freitagvormittag, 28. August, gemeinsam mit Grundschülern der dritten Klasse der Waldschule Autofahrer in der Straße “An der Weißmühle”. Im Vordergrund stand die Sensibilisierung der Verkehrsteilnehmer, nicht das Erheben von Verwarnungsgeldern! Nicht nur Bürgermeister Thomas Groll, der die Kontrollen zeitweise vor Ort begleitete, war von der Aktion begeistert. Auch die angehaltenen Verkehrsteilnehmer und Unbeteiligte, die den Ort des Geschehens passierten, waren voll des Lobes.

Es sind weit über tausend Kinder und Jugendliche, die tagtäglich im Landkreis ihren Weg zur Schule zurücklegen. Als Fußgänger, Mitfahrer im PKW, Fahrradfahrer oder auf andere Art und Weise bewegen sie sich im Straßenverkehr und sind damit auch dessen vielfältigen Gefahren ausgesetzt. Jedes Jahr aufs Neue macht die Polizei in Mittelhessen mit der Aktion “Schule beginnt” daher auf die Schüler und die Gefahren des Schulweges aufmerksam und möchte vor allem das Umfeld der Schulweg-Neulinge sensibilisieren. Vom Vorschüler, der das erste Mal seinen Weg allein in die Schule zurücklegt, bis zum Jugendlichen, der aufgrund eines Schulwechsels einen neuen Weg nehmen muss, sind Schülerinnen und Schüler verschiedenster Altersgruppen im Straßenverkehr unterwegs und müssen sich im Verkehr zurechtfinden. Eine spezielle Schulwegkontrolle im Rahmen dieser Aktion läuft unter dem Motto “Blitz für Kids”. Die Schulkinder selbst sind an den Geschwindigkeitsmessungen der Polizei vor ihrer Schule beteiligt und zeigen den passierenden Fahrzeugführern mal die grüne und mal die gelbe Karte. Wer zu schnell unterwegs war wird von den Kindern mit der gelben Karte auf die Gefahren für ihre Sicherheit hingewiesen, wer mit angemessener Geschwindigkeit die Schule passierte bekommt ein Lob in Form der grünen Karte.

Fast alle halten sich an die vorgegebene Geschwindigkeit von 30 km/h: Insgesamt 32 Fahrzeuge zogen die “Hilfspolizisten der Grundschule” gemeinsam mit den echten Ordnungshütern im Bereich des Fußballfeldes aus dem Verkehr. Und das Ergebnis kann sich im positiven Sinne sehen lassen! 29 Verkehrsteilnehmer hielten sich an die Beschränkungen und bekamen unter starkem Applaus der Kids die grüne Karte. Lediglich drei Autofahrer, die minimal zu schnell waren, mussten die gelbe Karte in Empfang nehmen. Aber auch sie zeigten volles Verständnis für die Kontrolle und gelobten Besserung.

Übergabe der gelben Karte an den Verkehrsteilnehmer

Die Polizei betont: Jeder Kilometer zu schnell, kann unter Umständen fatale Folgen haben. Bei einer erlaubten Geschwindigkeit von 50 km/h benötigt ein PKW bei guten Straßenverhältnissen etwa 26 Meter um zum Stehen zu kommen. Jedes km/h mehr erhöht den Reaktions- und Bremsweg und minimiert damit die Chance, noch vor einem plötzlich auf die Straße laufenden Kind zum Stehen zu kommen. Ein guter Grund um entlang von Schulwegen lieber etwas langsamer als zu schnell zu fahren.

“Unsere besondere Aufmerksam gilt daher insbesondere unseren Vor- und Grundschülern, da sie am Beginn ihrer Entwicklung stehen und anders als Erwachsene Gefahrensituationen noch nicht optimal erfassen können. Umso wichtiger ist es für erwachsene Verkehrsteilnehmer auf die Jüngsten Rücksicht zu nehmen und vorausschauend zu fahren”,

Weitere Tipps und Infos der Polizei:

Sehen und gesehen werden. Reflektierende Kleidung ist schon lange nicht mehr uncool, sondern in Form von Reflektoren oft in modische Kleidungsstücke und Schultaschen eingearbeitet. Achten Sie darauf, dass die Reflektoren nicht verdeckt werden und das Kind möglichst helle Oberbekleidung trägt, um gut gesehen zu werden. Für Fahrzeugführer gilt: Licht an – nicht nur wenn es dunkel ist. Zu jeder Tageszeit können sie mit eingeschaltetem Fahrlicht schneller und besser erkannt werden.

  • Übung macht den Meister. Jeder Schulweg stellt die Kinder jedes Jahr wiederkehrend vor eine neue Herausforderung. Besprechen Sie mit Ihnen den sichersten Weg, der nicht immer der kürzeste sein muss. Gerade die Jüngsten sollten am Anfang immer mal wieder begleitet werden, um auf unsichere Verhaltensweisen korrigierend einwirken zu können. und den sichersten Weg Auch später kann eine Begleitung des Kindes auf dem Schulweg hin und wieder sinnvoll sein, da so falsche oder gefährliche Angewohnheiten erkannt werden können.
  • Verzichten Sie auf das “Eltern-Taxi”. Nach ein paar Wochen der Übung können schon die Kleinsten ihren Schulweg alleine meistern. Das schafft Selbstvertrauen und verhindert das morgendliche Verkehrschaos vor den Schulen. Die frische Luft auf dem Schulweg macht zudem fit für den Unterricht und durch die Gemeinschaft mit ebenfalls in die Schule gehenden Kindern aus der Nachbarschaft wird das soziale Verhalten der Kinder gestärkt.

Müssen Sie Ihr Kind doch einmal mit dem Auto in die Schule bringen, dann lassen sie es bitte ein Stück entfernt vom Eingang und zur Gehwegseite hin aussteigen, damit es noch ein paar Schritte zu Fuß gehen kann und kein Gedränge vor dem Schuleingang entsteht. Zudem halten und parken Sie bitte nicht im Halteverbot, auch nicht nur mal kurz.

  • Sicher ist sicher. Denken Sie an die Sicherung der Kinder im Auto. Auch wenn der Weg noch so kurz ist: Gurt und (bis 1.50 m oder Vollendung des 12. Lebensjahres) passender Kindersitz sind Pflicht. Der Schulranzen gehört dabei nicht auf den Rücken, sondern immer gut gesichert in den Kofferraum, um im Falle eines Unfalls nicht zur Gefahr für die Fahrzeuginsassen zu werden.
  • Da geht’s rund. Kinder dürfen mit einem verkehrssicheren Fahrrad zur Schule fahren, sollten es aber erst dann machen, wenn sie bereits die “Fahrradprüfung” in der 4. Klasse absolviert haben. Erst in diesem Entwicklungsstadium können sie sich sicher im fließenden Verkehr bewegen.

Übrigens: Kinder bis zum achten Lebensjahr müssen und bis zum zehnten Jahr dürfen sie, mit dem Fahrrad auf dem Bürgersteig fahren. Ab dem zehnten Geburtstag heißt es: Wer Fahrrad fährt muss sich auf der Straße oder einem Fahrradweg fortbewegen und die gleichen Regeln wie Erwachsene beachten.


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