Stadtallendorf/Homberg/Ohm (ots) – Für Samstag 05.09.2020 hatte ein Anmelder mehrere Veranstaltungen im Raum Stadtallendorf, Stadtallendorf-Schweinsberg und Homberg-Dannenrod im Zusammenhang mit dem Protest gegen den Weiterbau der A49 angemeldet. Das Regierungspräsidium (RP) Gießen erließ als zuständige Behörde für die angemeldete Veranstaltung in Schweinsberg Auflagen und Verbot die Übrigen.

Über die Anzahl der Teilnehmer liegen der Polizei keine gesicherten Erkenntnisse vor. Eventuell kommt es rund um Schweinsberg und Stadtallendorf zu Behinderungen im Straßenverkehr oder auch im öffentlichen Personennahverkehr.

Die Teilnahme an Versammlungen oder Demonstrationen stellt ein Grundrecht dar. Die Polizei gewährleistet die durch das Grundgesetz garantierte Versammlungsfreiheit, indem sie nicht verbotene, friedliche und gewaltfreie Veranstaltungen begleitet und deren Durchführung ermöglicht. Gegen die Durchführung verbotener Veranstaltungen sowie bei der Feststellung von Straftaten trifft die Polizei die notwendigen Maßnahmen.

Das Grundrecht der Versammlungsfreiheit besteht auch während der Corona-Pandemie. Um der Pandemie zu begegnen und die Ausbreitung des Corona-Virus zu minimieren, gelten die gültigen Beschränkungen (AHA-Regeln) auch bei Versammlungen oder Demonstrationen.

Das gilt selbstverständlich auch für die Polizei, die sich im konkretem Einsatzfall mit notwendigem Kontakt entsprechend schützt. Die Polizei setzt auf Kommunikation und wird permanent zwischen dem Recht auf Versammlungsfreiheit auf der einen und den Verordnungen des Infektionsschutzgesetzes auf der anderen Seite abwägen. Auch der Kontaktbeamte der Polizei zu den Waldbewohnern ist wieder im Einsatz und ansprechbar.


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