Frankenthal: Die Polizei-News

Symbolbild Polizei Frankenthal

Verkehrsunfallflucht in der Wingertstraße

Frankenthal (ots) – Im Zeitraum vom Montagabend 07.09.2020 gegen 22:00 Uhr bis zum Dienstagmorgen 08.09.2020 gegen 09:00 Uhr, beschädigt ein bislang unbekannter Fahrzeugführer vermutlich beim Vorbeifahren einen in der Wingertstraße abgestellten schwarzen VW Passat. Hierdurch wird die Rückleuchte des VW Passat beschädigt. Der Unfallverursacher hinterlässt an dem Fahrzeug einen unleserlichen Zettel und entfernt sich im Anschluss von der Unfallörtlichkeit.

Die Polizei weist nochmals darauf hin, dass es sich bei einer Verkehrsunfallflucht keinesfalls um ein Kavaliersdelikt handelt. Eine Unfallflucht ist eine Straftat, ähnlich einem Diebstahl oder einer Körperverletzung. § 142 des Strafgesetzbuches sieht für eine Unfallflucht eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahre vor. In vielen Fällen bleiben die Geschädigten auf ihren Kosten sitzen. Es könnte auch Ihr Auto treffen. Helfen Sie uns, Unfallopfern zu helfen. Wenn Sie Zeuge einer Unfallflucht werden, notieren Sie das Kennzeichen oder machen Sie ein Foto mit Ihrem Handy. Verständigen Sie auf jeden Fall die Polizei.

Zeugen werden gebeten sich an die Polizeiinspektion Frankenthal unter der Tel.-Nr.: 06233/313-0 oder an die Polizeiwache Maxdorf unter der Tel.-Nr.: 06237/934-1100 zu wenden. Gerne nehmen wir Ihre Hinweise auch per E-Mail unter pifrankenthal@polizei.rlp.de entgegen.

Widerstand in der Gewahrsamszelle

Frankenthal (ots) – Am Dienstagabend 08.09.2020 gegen 18:00 Uhr wird der Polizei ein alkoholisierter, pöbelnder Mann in der Fußgängerzone gemeldet. Diesen können die Beamten sodann einer Personenkontrolle unterziehen. Im Rahmen dessen wird dem 58-Jährigen aus dem Rhein-Pfalz-Kreis ein Platzverweis ausgesprochen, welchem er nicht nachkommt. Da eine erhebliche Alkoholisierung des 58-Jährigen auch von den Beamten wahrgenommen wird, soll zudem dessen mitgeführtes Fahrrad sichergestellt werden, um so eine Trunkenheitsfahrt zu verhindern.

Hierauf fängt der Beschuldigte an, die Beamten zu beleidigen und hebt im weiteren Verlauf der Kontrolle seine Fäuste. Ihm wird sodann die Ingewahrsamnahme erklärt. Als der 58-Jährige in der Gewahrsamszelle die Beamten weiterhin beleidigt, bedroht und gezielt nach diesen schlägt und tritt, wird er abermals fixiert. Ein in der Gewahrsamszelle durchgeführter Atemalkoholtest ergibt bei dem 58-Jährigen einen Wert von 2,72 Promille. Ihm wird daher aufgrund der Widerstandshandlung eine Blutprobe entnommen. Die im Einsatz befindlichen Polizeibeamten bleiben unverletzt.

Immer wieder werden Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte Opfer von Gewalt. Die Taten reichen von Beleidigungen, über Drohungen, anspucken bis hin zu körperlichen Angriffen. Die Polizei duldet keine Gewalt. Nicht gegen Bürgerinnen und Bürger und nicht gegen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte. Jedwede Gewaltanwendung wird strafrechtlich verfolgt! Bei einer Widerstandhandlung drohen dem Täter bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe.

Verkehrsunfallflucht in der Carl-Zeiss-Straße

Frankenthal (ots) – Am Montagvormittag 07.09.2020 zwischen 09:30 und 12:45 Uhr, beschädigt ein bislang unbekannter Fahrzeugführer vermutlich beim Ein-/Ausparken einen in der Carl-Zeiss-Straße in Höhe der Hausnummer 4 abgestellten weißen VW Tiguan. Ohne sich um dem entstandenen Schaden zu kümmern, verlässt der Unfallverursacher die Unfallörtlichkeit. An dem VW Tiguan entsteht ein Schaden von ca. 1.000 Euro.

Zeugen werden gebeten, sich an die Polizeiinspektion Frankenthal unter der Tel.-Nr.: 06233/313-0 oder an die Polizeiwache Maxdorf unter der Tel.-Nr.: 06237/934-1100 zu wenden. Gerne nehmen wir Ihre Hinweise auch per E-Mail unter pifrankenthal@polizei.rlp.de entgegen.

Die Polizei weist darauf hin, dass Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort kein Kavaliersdelikt ist! Der flüchtige Fahrer muss mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren und evtl. mit einem Führerscheinentzug rechnen. Außerdem kann der Flüchtige den Kaskoschutz seiner Kfz-Versicherung verlieren und von seiner Versicherung an der Begleichung des Fremdschadens beteiligt werden. Die Polizei rät deshalb jeden Unfall zu melden.