Frankenthal: Die Polizei-News

PKW Dachlage © Feuerwehr Frankenthal

Verkehrsunfall BAB 61 – Zwei Leichtverletzte (siehe Foto)

Feuerwehr Frankenthal

Frankenthal (ots) – Zwei Leichtverletzte und zwei beteiligte Fahrzeuge sind die Bilanz eines Verkehrsunfalls auf der BAB 61 im Bereich des AK Frankenthals in Fahrtrichtung Koblenz, zu dem die Feuerwehr Frankenthal am Sonntag 13.09.2020 gegen 22:21 Uhr alarmiert wurde.

Auf der Anfahrt der ersten Kräfte wurde bekannt, dass die Feuerwehr Worms auf der Rückfahrt von einem eigenen Einsatz auf der BAB61 bereits an der Unfallstelle vor Ort ist und Erstmaßnahmen trifft. Bei Eintreffen der ersten Frankenthaler Kräfte hatten die beiden verletzten PKW-Fahrer ihre Unfallfahrzeuge verlassen und wurden vom Rettungsdienst vorsorgt. Ein Patient wurde in ein Krankenhaus verbracht, die zweite Person verweigerte die Mitnahme.

Die Feuerwehr Worms wurde aus dem Einsatz herausgelöst. An den Unfallfahrzeugen wurden die Batterien zur Minimierung einer Brandgefahr abgeklemmt und auslaufende Betriebsstoffe, insbesondere bei dem PKW, welcher auf dem Dach nach dem Unfallgeschehen liegen blieb, abgestreut. Die Einsatzstelle wurde anschließend an die Polizei übergeben, welche die Bergung der Fahrzeuge und Reinigung der Fahrbahn veranlasste.

Die Feuerwehr Frankenthal war zunächst 7 Fahrzeugen und 30 Kräften auf der Anfahrt. Auf Grund der Rückmeldung der Feuerwehr Worms von der Einsatzstelle konnte bereits frühzeitig eine Kräftereduzierung erfolgen. Der Rettungsdienst war mit zwei Rettungswagen und einem Notarzt am Unfallort. Die Ermittlungen zur Unfallursache und Schadenshöhe werden von der zuständigen Polizei geführt.

Verkehrsunfallflucht – Wer kann Hinweise geben?

Frankenthal (ots) – Am Sonntagabend 13.09.2020 gegen 19:45 Uhr, ereignet sich in der Schmiedgasse in Höhe der Hausnummer 26 ein Verkehrsunfall. Ein bislang unbekannter Fahrzeugführer stößt bei einem Einparkversuch mit der Anhängerkupplung seines PKW gegen ein hinter ihm geparkten schwarzen BMW. Hierdurch wird die Frontstoßstange des BMW eingedrückt. Es entsteht ein Schaden von ca. 800 Euro. Ohne sich um den entstandenen Schaden zu kümmern, entfernt der Unfallverursacher sich unerlaubt von dem Unfallort. Ersten Ermittlungen zufolge dürfte es sich bei dem flüchtigen PKW um einen dunklen VW mit möglicherweise Ludwigshafener Kennzeichen halten.

Zeugen werden gebeten sich an die Polizeiinspektion Frankenthal unter der Tel.-Nr.: 06233/313-0 oder an die Polizeiwache Maxdorf unter der Tel.-Nr.: 06237/934-1100 zu wenden. Gerne nehmen wir Ihre Hinweise auch per E-Mail unter pifrankenthal@polizei.rlp.de entgegen.

Die Polizei weist darauf hin, dass Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort kein Kavaliersdelikt ist! Der flüchtige Fahrer muss mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren und evtl. mit einem Führerscheinentzug rechnen. Außerdem kann der Flüchtige den Kaskoschutz seiner Kfz-Versicherung verlieren und von seiner Versicherung an der Begleichung des Fremdschadens beteiligt werden. Die Polizei rät deshalb jeden Unfall zu melden.

Alleinunfall eines alkoholisierten Radfahrers

Frankenthal (ots) – Am Sonntagabend 13.09.2020 gegen 20:50 Uhr, befährt ein 60-jähriger Radfahrer die Heßheimer Straße in Fahrtrichtung Innenstadt. In Höhe der Hausnummer 25 beabsichtigt der Radfahrer, von dem Radweg auf die Fahrbahn zu wechseln. Vermutlich aufgrund des hohen Bordsteins stürzt der 60-Jährige und verletzt sich in der Folge. Ein bei dem aus Bobenheim-Roxheim stammenden Mann durchgeführter Atemalkoholtest ergibt einen Wert von 0,92 Promille.
Aufgrund der Alkoholisierung wird ihm daher eine Blutprobe entnommen. Um die Fahrtüchtigkeit seiner Begleiter, ebenfalls Radfahrer, zu überprüfen, führen diese ebenfalls Atemalkoholtests durch. Bis auf eine 57-Jährige, bei welcher der Test einen Wert von 1,28 Promille ergibt, sind alle fahrtüchtig. Für diese ist die Weiterfahrt somit ebenfalls untersagt. Den fahrtüchtigen Begleitern werden die Fahrräder des Beschuldigten und der 57-Jährigen übergeben.

Bei dem 60-Jährigen wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr gemäß § 316 StGB eingeleitet und eine Blutprobe entnommen. In den letzten Tagen und Wochen fallen immer wieder Fahrradfahrer mit hohen Alkoholwerten auf, welche sich der Folgen nicht bewusst sind. Nach derzeitig geltender Rechtsprechung gilt ein Fahrradfahrer ab einem Alkoholwert von 1,6 Promille als absolut fahruntüchtig und macht sich nach § 316 StGB strafbar. Bereits mit einem Alkoholwert zwischen 0,3 Promille und 1,59 Promille ist eine Strafbarkeit nach § 316 StGB möglich, wenn eine “relative Fahruntüchtigkeit” vorliegt. Ein Fahrzeugführer ist, im Gegensatz zu der “absoluten Fahruntüchtigkeit” ab 1,6 Promille, “relativ Fahruntüchtig” wenn zu der Alkoholisierung eine sogenannte Ausfallerscheinung, wie z.B. das Fahren in Schlangenlinien oder die Verursachung eines Verkehrsunfalls hinzukommt.

Eine Entziehung der Fahrerlaubnis durch die Fahrerlaubnisbehörde ist auch dann möglich, wenn ein Führerscheininhaber alkoholisiert mit einem nicht führerscheinpflichtigen Fahrzeug, z.B. einem Fahrrad, am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt und sich hieraus Hinweise auf eine Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen ergeben.