VG Neustadt: Vorläufige Einigung beim Streit um „alla hopp!“ Anlage in Edenkoben

Verwaltungsgericht Neustadt, Verfahren 5 L 678/20.NW

Neustadt an der Weinstraße – In dem beim Verwaltungsgericht Neustadt/Wstr. anhängigen Eilrechtsschutzverfahren von Nachbarn gegen die Baugenehmigung des Landkreises Südliche Weinstraße für die Errichtung der „alla hopp!“ Anlage in Edenkoben wurde bei einem gestern Nachmittag durchgeführten Erörterungstermin an der „alla hopp!“ Anlage in Edenkoben zwischen den Beteiligten eine vorläufige Einigung erzielt.

Gegen die vom Landkreis Südliche Weinstraße im Februar 2016 der Dietmar Hopp Stiftung im Februar 2016 erteilte Baugenehmigung zur Errichtung eines Spielplatzes, eines Spielpavillons und eines WC Pavillons auf mehreren im Eigentum der Stadt Edenkoben stehenden Grundstücken mit einer Gesamtfläche von 14.034 m² am westlichen Ortsrand von Edenkoben hatten Nachbarn mit Verweis auf das zu der „alla hopp!“ Anlage in Grünstadt ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt/Wstr. vom 17. Juli 2020 – 4 K 919/19.NW – eingewandt, die „alla hopp!“ Anlage in Edenkoben verstoße gegen das Bestimmtheitsgebot, da in der Baugenehmigung nicht ausreichend festgelegt sei, dass das zur Genehmigung gestellte Bauvorhaben nachbarrechtskonform betrieben werden könne.

Bei dem Erörterungstermin auf der „alla hopp!“ Anlage, zu dem die Antragsteller und Vertreter des Landkreises Südliche Weinstraße, der Stadt Edenkoben sowie der Dietmar Hopp Stiftung erschienen waren, einigten sich die Beteiligten, dass bis zum rechtskräftigen Abschluss des Rechtsstreits folgende Maßnahmen zum Schutz der Antragsteller ergriffen werden:

  1. Die Öffnungszeiten werden verkürzt. Statt – wie bisher – bis 21:00 Uhr ist eine Nutzung der Anlage an Werktagen nur noch von 09:00 Uhr bis zum Sonnenuntergang, längstens bis 20:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 10:00 Uhr bis zum Sonnenuntergang, längstens bis 20:00 Uhr erlaubt.
  2. Der Nestturm mit Rutsche bleibt geschlossen.
  3. Die Benutzungsregeln in der Satzung der Stadt Edenkoben werden zum Bestandteil der Baugenehmigung gemacht.
  4. Der Sicherheitsdienst, der aktuell freitags bis sonntags von 21:00 Uhr bis 01:00 Uhr im Einsatz ist, um die unbefugte Nutzung der Anlage in der Nacht zu verhindern, bleibt bis zum rechtskräftigen Abschluss des Hauptsacheverfahrens im Einsatz und zwar noch bis zum 31. Oktober und im Frühjahr wieder ab dem 1. April.
  5. Die Nachtbeleuchtung der Anlage – mit Ausnahme der Beleuchtung des Durchgangsweges – wird zum Ende der Öffnungszeiten ausgeschaltet.

Hinsichtlich des weiterhin anhängigen Klageverfahrens erklärte der Vertreter der Stadt Edenkoben, dass ein schalltechnisches Gutachten über die von der Anlage ausgehenden Immissionen eingeholt werde. Danach werde entschieden, ob insbesondere die Rutsche abgebaut oder auf der Anlage verlegt werde.


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