Neustadt: Aus der Hauptausschusssitzung vom 24.09.2020

Neustadt an der Weinstraße – Im öffentlichen Teil der Sitzung beschäftigte sich der Hauptausschuss mit dem Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020, der Fortführung des Landesprojektes Gemeindeschwesterplus sowie mit Vergabeangelegenheiten. Im nicht-öffentlichen Teil beschäftigte sich der Hauptausschuss unter anderem mit Personalangelegenheiten.

Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020

Der Hauptausschuss befürwortet den Beschluss der Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020.

Der Nachtragshaushalt 2020 ist maßgeblich durch die COVID-19 entstandenen Krisensituation beeinflusst.
Der Nachtragshaushalt 2020 verschlechtert den Ergebnishaushalt insgesamt um rund 3,5 Mio. Euro.

Verursacht wird die Verschlechterung im Wesentlichen durch Mindererträge bei der Gewerbesteuer (netto 3,1 Mio. Euro) sowie den Gemeindeanteilen von Einkommens- und Umsatzsteuer (3,1 Mio. Euro). Gleichzeitig sind Mehraufwendungen für eine erwartete Erhöhung der Pensionsrückstellungen (1,2 Mio. Euro), COVID 19-Maßnahmen (1.1 Mio. Euro) sowie für den Digitalpakt Schulen (500 TEUR) zu erwarten.
Ergänzend gibt es noch Ertragsausfälle bei den Schlüsselzuweisungen (306 TEUR), der Vergnügungssteuer (300 TEUR) und dem Tourismusbeitrag (300 TEUR).

Verbesserungen ergeben sich u. a. durch Mehrerträge bei den Kosten der Unterkunft nach SGB II (2,38 Mio. EUR), Aufwandsminderungen im Bereich BTHG (2,2 Mio. EUR) und Erträgen aus der Landeszuwendung für COVID 19 (1,33 Mio. EUR).

Die veranschlagten Investitionen wurden wie in den Vorjahren einer kritischen Prüfung hinsichtlich der in diesem Jahr zu erwartenden zahlungswirksamen Geldflüsse unterzogen, was zu einer Reduzierung des Ursprungsansatzes von 29,6 Mio. EUR um rund 9,4 Mio. EUR auf rund 20,2 Mio. EUR führte. Gleichzeitig mussten die geplanten Einnahmen von 15,2 Mio. EUR auf 8,2 Mio. EUR reduziert werden. Die geplante Nettoneuverschuldung im investiven Bereich sinkt von 7,7 Mio. EUR auf 7,2 Mio. EUR. Gleichzeitig steigen die Ansätze für Verpflichtungsermächtigungen von rd. 30,3 Mio. EUR auf 31,05 Mio. EUR.

Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung der städtischen Asylbewerber- und Flüchtlingsunterkünfte

Der Hauptausschuss befürwortet die Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung der städtischen Asylbewerber- und Flüchtlingsunterkünfte der Stadt Neustadt an der Weinstraße vom 07.03.2018.

Die Andergasse 43, die Haardter Straße 8 sowie die Karl-Ohler-Straße 23 a werden nicht mehr als Gemeinschaftsunterkünfte betrieben und sind daher aus dem Gebührenverzeichnis zu entfernen.
Ab dem 01.10.2020 wird die Böhlstraße als Gemeinschaftsunterkunft in das Gebührenverzeichnis aufgenommen. Darüber hinaus werden der Aufzählung die Worte „unter anderem“ vorausgestellt, so dass diese nicht als abschließend gilt.

Entsendung der Vertretung der Stadt Neustadt an der Weinstraße in die Trägerversammlung des Jobcenters Deutsche Weinstraße

Die Mitglieder des Hauptausschusses stimmen der Entsendung von Herrn Alf Bettinger als Vertreter in die Trägerversammlung ab dem 01.11.2020 zu.
Nach § 44 c SGB II entsenden die Träger der gemeinsamen Einrichtung Vertreter in die Trägerversammlung.
Frau Walz wird zum 01.11.2020 in Ruhestand gehen. Daher soll Herr Alf Bettinger, neuer Leiter des Fachbereiches Familie, Jugend und Soziales, die Stadt in der Trägerversammlung vertreten.

Abschluss eines öffentlich rechtlichen Vertrags mit der Verbandsgemeinde Maikammer für das Projekt Gemeindeschwesterplus

Der Hauptausschuss befürwortet den Abschluss des „Öffentlich-rechtlichen Vertrags für das in Kooperation mit der Verbandsgemeinde Maikammer stattfindende Projekt Gemeindeschwesterplus – für die Einhaltung der mit dem Land Rheinland-Pfalz geschlossenen Kooperationsvereinbarung zur Förderung kommunaler Gesundheitsförderungskonzepte für ein gesundes Leben im Alter.

Am 12.06.2019 haben die in Rheinland-Pfalz vertretenen gesetzlichen Krankenkassen und Krankenkassenverbände mit dem Land Rheinland-Pfalz eine Kooperationsvereinbarung zur Förderung kommunaler Gesundheitsförderungskonzepte für ein gesundes Leben im Alter geschlossen mit dem Ziel, gesundheitsfördernde Strukturen und Angebote in der Lebenswelt Kommune zu stärken.
Die Kooperationsvereinbarung zur Förderung kommunaler Gesundheitsförderungskonzepte hat eine Vereinbarungslaufzeit von 01.01.2019 bis 31.12.2020.
Die Stadt Neustadt an der Weinstraße hat gemeinsam mit der Verbandsgemeinde Maikammer am 18. Juli 2019 einen Antrag auf Förderung eines kommunalen Gesundheitsförderungskonzeptes für ein gesundes Leben im Alter gemäß § 6 der Kooperationsvereinbarung unter Berücksichtigung des Leitfadens Prävention nach § 20 a SGB V gestellt.
Konzeptinhalt ist die Errichtung einer Vollzeitstelle für das Kooperationsprojekt Gemeindeschwesterplus des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie.
Die Projektlaufzeit der Gemeindeschwesterplus ist am 01.04.2020 gestartet und endet am 31.12.2020.
Im Rahmen des Öffentlich-rechtlichen Vertrags zwischen der Stadt Neustadt an der Weinstraße und Verbandsgemeinde Maikammer sind die einzelnen Modalitäten zu Gegenstand und Zielsetzung, Aufgabenbeschreibung, Kooperation und Kommunikation, Kosten und Kostenanteile, Anpassung von Regelungsinhalten, Laufzeit und Kündigung, Streitfragen, Schlussbestimmung und salvatorische Klausel sowie das Inkrafttreten vereinbart worden.
Der Vertrag entspricht den gesetzlichen Vorgaben. Er enthält insbesondere keinerlei Regelungen, aus denen für die Stadt darüber hinaus gehende Verpflichtungen entstehen.
In einer Mitteilung des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie vom 13.07.2020 wurden die am Projekt teilnehmenden Kommunen darüber informiert, dass entsprechende Mittel für die Projektweiterführung in den Haushalt 2021 aufgenommen wurden und parallel Verhandlungen mit den gesetzlichen Krankenkassen geführt werden um auf der Grundlage des Präventionsgesetzes eine Mitfinanzierung auch für das Jahr 2021 zu erreichen.

Fortführung des Landesprojektes „Gemeindeschwesterplus“

Zusätzlich stimmen die Mitglieder des Hauptausschusses der Fortführung und Verstetigung des Landesprojektes „Gemeindeschwesterplus“ ab dem Jahr 2021 zu.

Das am 01.04.2020 in Kooperation mit der Verbandsgemeinde Maikammer und im Rahmen eines geschlossenen Öffentlich Rechtlichen Vertrags gestartete Landesprojekt „Gemeindeschwesterplus“ endet am 31.12.2020.
In einer Mitteilung des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie vom 13.07.2020 wurden die am Projekt teilnehmenden Kommunen darüber informiert, dass entsprechende Mittel für die Projektweiterführung in den Haushalt 2021 aufgenommen wurden und parallel Verhandlungen mit den gesetzlichen Krankenkassen geführt werden um auf der Grundlage des Präventionsgesetzes eine Mitfinanzierung auch für das Jahr 2021 zu erreichen.
Da mit einer verbindlichen finanziellen und vertraglichen Zusage erst nach der Genehmigung des Haushalts durch den Landtag – vermutlich im Dezember 2020 – zu rechnen ist, muss entschieden werden, ob das Projekt „Gemeindeschwesterplus“ ab dem 01.01.2021:

a) in Kooperation mit der Verbandsgemeinde Maikammer und der Förderzusage des Ministeriums in 2021 fortgeführt werden soll.
b) in Kooperation mit der Verbandsgemeinde Maikammer auch ohne Förderzusage des Ministeriums in 2021 fortgeführt wer-den soll.

Vorbehaltlich der formellen Beschlussfassung des Verbandsgemeinderates von Maikammer gab uns die Verbandsbürgermeisterin Frau Gabriele Flach die Zusage, dass sie sich für eine Weiterführung des Projektes in Form der interkommunalen Zusammenarbeit mit der Stadt Neustadt an der Weinstraße einsetzt und dieser auch – ungeachtet der künftigen Finanzierung – folgt.
Kosten, die die Fördersumme übersteigen, werden entsprechend des Verhältnisses der Einwohnerzahlen mit Hauptwohnung in der Stadt Neustadt an der Weinstraße und der Verbandsgemeinde Maikammer abgerechnet. Sachkosten für die Durchführung von Veranstaltungen sind von der Kommune zu tragen, in deren Bereich der Veranstaltungsort liegt. Werden Veranstaltungen für beide Kommunen durchgeführt, erfolgt die Kostenaufteilung unabhängig vom Veranstaltungsort hälftig.
Entstehende Fahrtkosten werden gesondert berechnet. Kilometer für Fahrtstrecken, die zur und innerhalb der Verbandsgemeinde Maikammer entstehen, werden der Verbandsgemeinde Maikammer durch die Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße in Rechnung gestellt. Zur genauen Dokumentation wird ein Fahrtenbuch geführt.
Entsprechende Mittel sind für den Haushalt 2021 vorgesehen.

Förderung der Suchtberatungsstelle

Der Hauptausschuss stimmt der Vergabe an den Therapieverbund LUDWIGSMÜHLE aus Landau zur Förderung der Suchtberatungs-stelle in Neustadt an der Weinstraße zu.

Zum 31.12.2020 hat die Evangelische Heimstiftung Pfalz die Trägerschaft der Suchtberatungsstelle Neustadt an der Weinstraße gekündigt.
Der Stadtrat hat sich in seiner Sitzung vom 03.03.2020 für eine Weiterführung des Angebots der Fachstelle Sucht ausgesprochen.
Gegenstand der zu vergebenen Leistung ist die Förderung der Suchtberatungsstelle in Neustadt an der Weinstraße.
Die Förderung umfasst den Eigenanteil an den Fachpersonalkosten für 5 Vollzeitstellen, die Personalkosten für eine 0,5 Stelle Verwaltungskraft, den Hausmeister- und Reinigungsdienst sowie angemessene Sachkosten.
Die Stadt Neustadt an der Weinstraße als Jugendhilfe- und Sozialhilfeträger führte seit April 2020 eine freihändige Vergabe nach der VOL/A und den haushaltsrechtlichen Grundsätzen zum Zwecke des Abschlusses der Mustervereinbarung durch.
Mit möglichen Interessenten wurden die Vorgabe der personellen Besetzung sowie die konzeptionellen Rahmenbedingungen besprochen.
Mit dem Träger wird im Anschluss an die Vergabe eine Vereinbarung ab dem 01.01.2021 geschlossen.
Im Rahmen der kontinuierlichen Fortführung des bestehenden Suchtangebots im Jahr 2021 wird die Übernahme des vorhandenen Personals der Evangelischen Heimstiftung zum neuen Träger angeboten. Sollte das tarifliche Gefüge des neuen Trägers mit den bisherigen -höheren- Bruttoeinnahmen der wechselbereiten Personals nicht übereinstimmen, erklärt sich die Stadt Neustadt an der Weinstraße im Interesse einer weiterhin gut funktionierenden Suchtberatungsstelle in Neustadt an der Weinstraße und einer guten Übergangskultur bereit für die Dauer von maximal einem Jahr einen finanziellen Ausgleich für die höheren Personalkosten gegenüber dem übernahmebereiten Träger zu gewähren. Dies bezieht sich jedoch nur auf die Stundenkontingente der einzelnen wechselbereiten Mitarbeitenden, die diese zum 31.10.2020 vertraglich zu erbringen haben.

Aufstockung der finanziellen Beteiligung der Stadt Neustadt an der Weinstraße im Rahmen der Generalvereinbarung mit der katholischen Kirche

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Stadtrat zur Beschlussfassung:
Die finanzielle Beteiligung der Stadt Neustadt an der Weinstraße im Rahmen der Generalvereinbarung mit der katholischen Kirche vom 13.03.2013 wird um 151.000 € auf nunmehr 2.651.000 € aufgestockt.
Die Verwaltung des Jugendamtes im Fachbereich Familie, Jugend und Soziales wird beauftragt, eine ergänzende Vereinbarung zum Abschluss zu bringen. Die zusätzlichen Mittel werden im Haushalt 2021 bereitgestellt.

Die Stadt Neustadt an der Weinstraße hat sich mit Abschluss der Generalvereinbarung mit den katholischen Kita-Trägern vom 13.03.2013 verpflichtet, sich über eine Laufzeit von 10 Jahren an den Investitionsmaßnamen der katholischen Kinderbetreuungseinrichtungen zu beteiligen. Die Gesamthöhe der finanziellen Beteiligung seitens der Stadt wurde durch Stadtratsbeschluss vom 22.01.2013 auf insgesamt 2,5 Mio. Euro begrenzt. Gleichzeitig hat die katholische Kirche erklärt, über die Laufzeit jährlich 50.000 € (insgesamt 500.000 €) an Investitionsleistungen für ihre Einrichtungen einzubringen.
Durch die finanzielle Unterstützung der Stadt konnten über die bisherige Laufzeit viele bauliche Maßnahmen verwirklicht sowie der Sanierungsstau in den Kinderbetreuungseinrichtungen in katholischer Trägerschaft behoben werden. Rückblickend kann die Generalvereinbarung daher sicherlich als Erfolgsmodell dafür bezeichnet werden, wie in guter Kooperation zwischen dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe und einem freien Kita-Träger die institutionelle Kinderbetreuung zukunftssicher aufgestellt wird.
Wie in der Vereinbarung vorgesehen, wurde die Notwendigkeit von Maßnahmen im Rahmen der mindestens jährlich stattfindenden Clearinggespräche zwischen der Kath. Kirche und der Stadt abgestimmt und in einer Prioritätenliste festgehalten.
Nach aktuellem Sachstand sind sowohl der städtischen Finanzierungsanteil als auch der vorgesehene Eigenanteil der Kath. Kirche zum größten Teil verausgabt bzw. für begonnene Projekte gebunden. Durch Baukostensteigerungen und Mindereinnahmen im Zusammenhang mit Landesinvestitionsförderprogrammen, reichen die Finanzmittel insofern nicht mehr aus, um alle bereits in der Prioritätenliste aufgeführte Projekte vollständig zu verwirklichen. Die Finanzierungslücke beträgt insgesamt rund 182.000 €.

Aufgrund dessen können unter anderem die Dachsanierung und die Erneuerung der Hebeanlage bei der der Kita St. Nikolaus in der Konrad-Adenauer-Straße oder die Küchen- und Energetische Sanierung sowie die Sanierung des Sanitärbereichs in der Kita St. Josef in Geinsheim nicht durchgeführt werden.

Um die Projekte zu realisieren, ist eine Erhöhung des vereinbarten Kostenvolumens der Generalvereinbarung erforderlich.
Entsprechend der Finanzierungsquote aus der Generalvereinbarung hat sich die Kath. Kirche bereit erklärt, sich mit 16,67 % (jedoch maximal mit 30.000 €) an der Erhöhung des Kostenrahmens zu beteiligen. Der städtische Erhöhungsbetrag beläuft sich auf ca. 151.000 € (= 83,33 %).
Weitere Mehrkosten sind nicht zu erwarten und gingen zu Lasten der Kirchengemeinde.

Vergabe von Planungsleistungen für die Erweiterung der Fahrzeughalle des Feuerwehrgerätehauses in der Hermann-Löns-Straße 4 im Ortsbezirk Mußbach in Neustadt an der Weinstraße

Der Hauptausschuss befürwortet die Vergabe von Planungsleitungen für die Erweiterung der Fahrzeughalle des Feuerwehrgerätehauses im Ortsbezirk Mußbach. Der Auftrag über die Architektenleistungen für die Objektplanungen Gebäude und Freianlagen soll an ein Architektenbüro aus Ludwigshafen zum Angebotspreis von insgesamt 66.864,68 € inkl. Nebenkosten und Mehrwertsteuer vergeben werden.

Das eingeschossige Feuerwehrgerätehaus in der Hermann-Löns-Straße 4 im Ortsbezirk Mußbach verfügt über eine Fahrzeughalle sowie Nebenräume. Für die Feuerwehr sollen neue Fahrzeuge beschafft werden. Aufgrund der Maße der Fahrzeuge muss die vorhandene Halle erweitert werden.
Deshalb sollen eine eingeschossige Fahrzeughalle und ein eingeschossiger Verbindungsbau als Erweiterung an das bestehende Gerätehaus errichtet werden. Die bestehende Fahrzeughalle wird weiterhin genutzt und bedarf keiner Umbauarbeiten. Zusätzlich sollen die Parkplätze an der Außenanlage angepasst werden. Dazu ist der Spielplatz zu verlegen. Es wurden vier Planungsbüros zur Angebotsabgabe aufgefordert.


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