VG Neustadt: Mündliche Verhandlung im Streit um die Errichtung einer Logistikhalle in Haßloch

Verwaltungsgericht Neustadt, Verfahren 4 K 1252/19.NW

Neustadt an der Weinstraße – Die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Neustadt/Wstr. wird am Donnerstag, 22. Oktober 2020, 10:00 Uhr in einem Verfahren betreffend den Neubau einer Logistikhalle in Haßloch mündlich verhandeln.

Die Verhandlung findet im Ratssaal der Kreisverwaltung Bad Dürkheim statt, da der Sitzungssaal des Verwaltungsgerichts aufgrund der geltenden Hygienebestimmungen nicht ausreicht, um den Verfahrensbeteiligten ausreichend Raum in der Verhandlung gewährleisten zu können. Das Gericht weist darauf hin, dass auch im Ratssaal der Kreisverwaltung die Mindestabstände nach der 11. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz einzuhalten sind. Daher stehen für die Öffentlichkeit nur relativ wenige Plätze zur Verfügung, von denen einige der Presse vorbehalten werden. Eine Platzreservierung für interessierte Bürgerinnen und Bürger ist nicht möglich.

In dem Verfahren begehrt die Klägerin die Erteilung einer Baugenehmigung für den Neubau einer Logistikhalle mit Sprinklerzentrale und Verkehrsflächen in der Siemensstraße in Haßloch. Die Grundstücke, auf denen die Halle errichtet werden soll, liegen im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Industriegebiet Lachener Straße, II. Änderung“, der dort ein Industriegebiet ausweist.

Im Zentrum des Rechtsstreits steht die Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer zwischenzeitlich von der Gemeinde Haßloch erlassenen Veränderungssperre.

Nachdem die Klägerin den Bauantrag im August 2018 beim beklagten Landkreis Bad Dürkheim eingereicht hatte, äußerte die Gemeinde Haßloch Zweifel an der Zulässigkeit des Vorhabens. Insbesondere machte sie Bedenken hinsichtlich der verkehrlichen Erschließung geltend, da nach den Bauantragsunterlagen mit bis zu 700 Lkw-Bewegungen pro Tag zu rechnen sei. Außerdem befürchte sie Nutzungskonflikte mit der dort bereits vorhandenen Bebauung.

Zwischenzeitlich fasste der Gemeinderat der Gemeinde Haßloch den Beschluss, das bisherige Industriegebiet neu zu überplanen. Der Aufstellungsbeschluss zum geplanten Bebauungsplan „Am Obermühlpfad“ vom 12. Dezember 2018 wurde damit begründet, dass das Baugebiet in seiner aktuellen Nutzung zumindest teilweise nicht mehr der festgesetzten Art der baulichen Nutzung entspreche, da sich eine eher kleinteilige gewerbliche Nutzung etabliert habe und das gesamte Gebiet von Wohnnutzung durchsetzt sei. Es sei daher beabsichtigt, im neuen Bebauungsplan nur noch Gewerbe- und Mischgebiete festzusetzen und hinsichtlich des Maßes der Nutzung eine Reduzierung der Baumassenzahl vorzunehmen. Zur Sicherung dieser Planung beschloss der Gemeinderat am 13. März 2019 eine Veränderungssperre in dem Baugebiet für eine Dauer von zwei Jahren.

Der Beklagte lehnte daraufhin mit Bescheid vom 28. Mai 2019 den Bauantrag der Klägerin mit der Begründung ab, aufgrund des normativen Charakters der erlassenen Veränderungssperre könne die Baugenehmigung nicht erteilt werden.

Der Widerspruch der Klägerin gegen die Ablehnung wurde ebenfalls mit der Begründung zurückgewiesen, dass der Erteilung der Baugenehmigung die Veränderungssperre entgegenstehe. Da die Veränderungssperre als Satzung nach dem Baugesetzbuch erlassen worden sei und dem Kreisrechtsausschuss keine Normverwerfungskompetenz zukomme, könne er die Rechtmäßigkeit der Veränderungssperre nicht überprüfen.

Im Klageverfahren macht die Klägerin geltend, die Veränderungssperre sei unwirksam, da es sich um eine reine Verhinderungsplanung handele. Das Baugenehmigungsverfahren sei absichtlich verzögert worden, um den Erlass der Veränderungssperre zu ermöglichen, da ihr Vorhaben politisch nicht mehr gewollt sei. Dem Vorhaben könne daher die Veränderungssperre nicht entgegenstehen, auch sonst bestehe ein Anspruch der Klägerin auf Erteilung der begehrten Baugenehmigung.


News aus dem Kreis Bad Dürkheim - bitte aufs Bild klicken
News aus dem Kreis Bad Dürkheim – bitte aufs Bild klicken
News aus Neustadt an der Weinstraße - aufs Bild klicken
News aus Neustadt an der Weinstraße – aufs Bild klicken