SWFV: Spielbetrieb in der Covid19-Pandemie

Edenkoben – Das Präsidium des SWFV hat sich heute Abend, 21.10.2020, in einer kurzfristig terminierten Präsidiumssitzung mit der aktuellen Situation im Verband beschäftigt. Dabei ist festzustellen, dass derzeit vier von zehn Kreisen zumindest teilweise von Einschränkungen durch lokale Verfügungen der jeweils zuständigen kommunalen Behörden betroffen sind. Ein Trainings- und Spielverbot ist dabei bisher in keiner Region durch die zuständigen Behörden ausgesprochen worden. In allen anderen Kreisen gelten derzeit solche Einschränkungen nicht.

Der SWFV hält weiterhin nichts von Geisterspielen, daher haben wir uns im Frühjahr dagegen ausgesprochen, die unterbrochene Runde dauerhaft mit Geisterspielen fortzusetzen. Dies ist auch so geschehen. Derzeit geht es darum, eine auf Wunsch der Vereine inzwischen neu aufgenommene Runde wegen der Nichtzulassung von Zuschauern auszusetzen. Der Verband ist der Auffassung, dass diese Frage einvernehmlich zwischen den Vereinen geklärt werden sollte und gibt daher die Möglichkeit einer unbürokratischen und einvernehmlichen Lösung.

Folgende Grundaussagen wurden vereinbart:

  1. Solange staatliche/behördliche Verfügungen Training und Wettkampf im Fußball nicht untersagen, wird der Verband keine Maßnahmen ergreifen, die seinen Vereinen die Möglichkeit nimmt, Trainings- oder Wettkampfsport auszuüben.
  2. Die nachfolgenden Aussagen finden Anwendung bei Meisterschaftsspielen (Männer/Frauen/Jugend).
  3. Der Verband hat bereits vor Aufnahme des Spielbetriebs zur aktuellen Saison Regelungen in die Spielordnung aufgenommen, welche ein flexibles Handeln der Vereine und Staffelleiter ermöglicht. So werden z. Bsp. bei einem Corona-Verdachtsfall im Umfeld von Mannschaften unbürokratisch und ohne Kosten Spiele abgesetzt und nach abschließender Klärung der Sachlage wieder neu angesetzt. In diesen Fällen ist somit auch nicht die sonst obligatorische Zustimmung des jeweiligen Gegners notwendig.
  4. Vereine, deren im DFBnet gemeldete Spielstätte in einem Corona-Risikogebiet liegt (rote Ampel), können mit Zustimmung des Gegners das Heimrecht tauschen oder eine Verlegung in beiderseitigem Einvernehmen beantragen. Bei einer Verlegung erfolgt die Ansetzung erst nach Aufhebung der Warnstufe Rot.
  5. Ist eine ganze Staffel einem Corona-Risikogebiet zugehörig, kann auf Grundlage eines einstimmigen Votums aller Vereine dieser Staffel der Spielbetrieb für die Dauer der Einstufung als Corona-Risikogebiet ausgesetzt werden.
  6. Der SWFV wird die aktuelle Entwicklung, insbesondere die wirtschaftlichen und gesundheitlichen Auswirkungen für unsere Vereine permanent beobachten und auf dieser Grundlage ggf. weitere Maßnahmen ergreifen.