Heidelberg: Stadtnotizen 27.10.2020

Heidelberg – News, Termine, Kulturelles, Politik und Wissenswertes.


„Gründungsfreundliche Kommune“: Stadt Heidelberg erneut ausgezeichnet

Die Stadt Heidelberg überzeugt beim Wettbewerb „Start-up BW Local“ des baden-württembergischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau und wird erneut als „Gründungsfreundliche Kommune“ ausgezeichnet. „Gründen ist immer ein großer Schritt und die Corona-Pandemie macht es jungen Entrepreneuren nicht leichter“, sagt Heidelbergs Oberbürgermeister Prof. Dr. Eckart Würzner. „Umso mehr freut es uns, dass Heidelberg auch in diesem Jahr als gründungsfreundliche Kommune in Baden-Württemberg prämiert wurde.“

Die Auszeichnung ist das Ergebnis der erfolgreichen Zusammenarbeit der Stabsstelle Kultur- und Kreativwirtschaft der Stadt Heidelberg, des Amtes für Wirtschaftsförderung und Wissenschaft der Stadt Heidelberg, des Heidelberg Startup Partners e. V. und der IHK Rhein-Neckar. Katharina Pelka von der Kultur- und Kreativwirtschaft Heidelberg sowie Raoul Haschke und Thomas Prexl vom Heidelberg Startup Partners e. V. präsentierten ihren Beitrag zur „Digitalisierung der Gründerunterstützung während der Corona-Krise“. Frühzeitig zu Beginn der Pandemie hatten die Heidelberger Start-up-Förderer auf die neuen Umstände reagiert und alle organisatorischen und technischen Voraussetzungen geschaffen, um Gründer auch während der Corona-Krise bestmöglich zu unterstützen. Viele Maßnahmen haben sehr positive Effekte und Gelerntes wird genutzt für Optimierungen und den Ausbau der Angebote. So vereinfachte die Digitalisierung der Angebote beispielswiese die Inklusion sowie die internationale Vernetzung mit Partnern.

Die Präsentation der Heidelberger überzeugte die Jury aus Unternehmerinnen und Unternehmern mit Gründungserfahrung sowie Fachexperten bei den Pitches am 14. und 15. Oktober in Stuttgart und erhielt die Auszeichnung „Gründungsfreundliche Kommune – Ausgezeichneter Ort 2020/2021“. Insgesamt 26 Kommunen in Baden-Württemberg dürfen dieses Prädikat ab sofort tragen.

Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut gratulierte den Preisträgern: „Wir brauchen Kommunen, die Gründungswillige aktiv unterstützen und die in den regionalen Start-up-Ökosystemen eine aktive Rolle spielen. Die ausgezeichneten Kommunen bieten Services an, die die Gründerinnen und Gründer wirklich brauchen. Herzlichen Glückwunsch an alle ausgezeichneten Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Ihr Engagement ist wichtig, um Baden-Württemberg zu einer der gründungsdynamischsten Regionen Europas zu machen.“

Der Landeswettbewerb „Start-up BW Local“ hat das Ziel, die Gründungsdynamik in Baden-Württemberg zu unterstützen. Darüber hinaus wird die Sichtbarkeit der Maßnahmen und des Engagements der Vertreterinnen und Vertreter der Akteure auf kommunaler Ebene erhöht. Das Wettbewerbsformat Start-up BW Local wurde als nationaler Gewinner des Europäischen Unternehmensförderpreises (EEPA) ausgezeichnet und von einer internationalen Jury für das europäische Finale nominiert (shortlisted). Damit gilt es schon jetzt als internationales „Best-Practice“.


Interkulturelles Zentrum: Digitale Ausstellung „Woran das Herz hängt. Flucht und Erinnerung“

Auf der neu gestalteten Homepage des Interkulturellen Zentrums der Stadt Heidelberg (IZ) ist ab Mittwoch, 28. Oktober 2020, bis Ende Januar 2021 die digitale Ausstellung „Woran das Herz hängt. Flucht und Erinnerung“ zu sehen. Anstelle einer Ausstellungseröffnung wird das Video der vertonten Ausstellung am Mittwoch, 4. November 2020, um 19 Uhr auf dem Youtube-Kanal des IZ als Premiere gezeigt. Die Ausstellung hat ursprünglich vom 5. bis 26. März 2020 im Foyer des Heidelberger Rathauses stattgefunden. Aufgrund der Corona-Epidemie konnten viele Interessierte die Ausstellung nicht besuchen. Deshalb hat das IZ sie jetzt digitalisiert und macht seine neue Internetseite unter www.iz-heidelberg.de und die sozialen Medienkanäle (Facebook, Twitter und Youtube) zu digitalen Ausstellungssälen. Die Ausstellungsstücke werden in einem Video vorgestellt und ihre Geschichten werden dabei vertont. Zusätzlich sind sie in einer sich ständig erweiternden Bildergalerie zu sehen.

Konzept der Ausstellung „Woran das Herz hängt. Flucht und Erinnerung“

Menschen, die aus verschiedenen Gründen ihre Heimatländer verlassen mussten und nach Deutschland geflüchtet sind, werden – auch in den Meldungen der Medien – oft unter dem Aspekt der Belastung (Stichworte wie „Flüchtlingskrise“, „Grenzen der Aufnahmefähigkeit“) wahrgenommen. Die Ausstellung soll verdeutlichen, dass jeder einzelne Mensch, der zu uns gekommen ist, eine persönliche Geschichte hat, die wir nachvollziehen können, wenn wir uns darum bemühen. Es werden Fotografien von Gegenständen gezeigt, die Frauen auf der Flucht aus ihrem Heimatland mitgebracht haben und die sie während ihrer schwierigen Reise immer bei sich trugen. Zu sehen sind zudem Gegenstände, die von Frauen und Kindern in Gefängnissen hergestellt oder genutzt wurden.

Die Ausstellung ist ursprünglich von „EVA Empathie-Vielfalt-Austausch. Frauenverein Heidelberg e. V.“ und anderen Heidelberger Vereinen und Institutionen erstellt worden. Das Interkulturelle Zentrum hat die Ausstellung vertont und digitalisiert.


Jugendkunstschule zeigt Werke zum Hölderlin-Jubiläum im Rathaus

Friedrich Hölderlins Ode „Heidelberg“ hat die jungen Künstlerinnen und Künstler der Jugendkunstschule inspiriert, im Jubiläumsjahr des Dichters Gemälde auf Leinwand und Papier zu gestalten. Alle greifen die von Hölderlin so hoch gelobte Schönheit Heidelbergs auf. Gezeigt werden die Kunstwerke nun mit Unterstützung des Kulturamts der Stadt Heidelberg vom 9. bis 27. November im Foyer des Heidelberger Rathauses. Die ursprüngliche Ausstellung im Haus Cajeth anlässlich Hölderlins 250. Geburtstages konnte im Frühjahr wegen der Corona-Pandemie nicht realisiert werden. Die Ausstellung im Rathaus ist Teil des Jubiläumsprogramms „Heidelberg feiert Hölderlin“. Die ausgestellten Arbeiten wird es zeitgleich auch als Postkarten geben. Diese liegen ab dem 9. November 2020 im Rathaus sowie in der Jugendkunstschule aus.

Ergänzend: www.cityofliterature.de/hoelderlin2020


80. Jahrestag der Deportationen nach Gurs: Stadt und Jüdische Kultusgemeinde gedachten der Opfer – Kranzniederlegung am Mahnmal

Die schrecklichen Deportationen der jüdischen Bevölkerung aus Heidelberg und ganz Südwestdeutschland ins Konzentrationslager Gurs in Südfrankreich jähren sich in diesem Jahr zum 80. Mal. Heidelbergs Oberbürgermeister Prof. Dr. Eckart Würzner und Rabbiner Janusz Pawelczyk-Kissin haben am Montag, 26. Oktober 2020, bei einer Kranzniederlegung unter freiem Himmel am Gurs-Mahnmal in der Schwanenteichanlage gemeinsam mit dem Zeitzeugen Hans Flor und weiteren Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Opfer gedacht.

Oberbürgermeister Prof. Dr. Eckart Würzner verurteilte anlässlich des Jahrestages der Deportationen den zunehmenden Antisemitismus in der Gesellschaft und in den sozialen Medien: „Das Gedenken ist wichtig, um das Unrecht und die Verbrechen nie zu vergessen, die von den Nationalsozialisten begangen wurden. Es ist wichtig, um der Millionen Opfer des NS-Unrechtsregimes zu gedenken. Und es ist wichtig, um uns als Gesellschaft klar zu positionieren. Für unsere demokratische Werteordnung und für ein gesellschaftliches Miteinander. Heidelberg ist eine tolerante und weltoffene Stadt, in der die jüdische Gemeinde ein fester Teil unserer Gesellschaft ist.“

Rabbiner Janusz Pawelczyk-Kissin beobachtet ebenfalls mit großer Sorge einen zunehmenden Antisemitismus: „Es sind in der gegenwärtigen Situation vor allem die Politiker sowie die zuständigen Behörden dazu aufgerufen, die jüdische Minderheit in unserem Land mit allen zur Verfügung stehenden rechtsstaatlichen Mitteln zu schützen. Es kann aber auch jeder vernünftige Bürger in seinem Alltag etwas gegen Antisemitismus tun, indem er oder sie etwa judenfeindliche Äußerungen im Bekanntenkreis, am Arbeitsplatz und in der Schule nicht einfach überhört, sondern die entsprechenden Personen zur Rede stellt. Wir dürfen es nicht zulassen, dass in Deutschland heute wieder eine Bedrohung für die jüdische Gemeinschaft entsteht.“

Eine für Montagabend geplante Gedenkveranstaltung im Heidelberger Rathaus musste aufgrund der derzeit deutlich ansteigenden Neuinfektionen mit dem Coronavirus abgesagt werden. Die vorgesehenen Reden von Oberbürgermeister Prof. Würzner und Rabbiner Janusz Pawelczyk-Kissin können Interessierte online unter www.heidelberg.de nachlesen.

Knapp 300 Heidelbergerinnen und Heidelberger deportiert

Vom 22. bis 24. Oktober 1940 wurden mehr als 6.500 Juden aus Südwestdeutschland von den Nationalsozialisten festgenommen und in das Lager Gurs gebracht – darunter knapp 300 Heidelbergerinnen und Heidelberger. Von den sieben Sonderzügen aus Baden im Oktober 1940 war einer in Heidelberg gestartet. Viele der deportierten Menschen starben aufgrund der schrecklichen Lebensverhältnisse im Lager bereits in den ersten Wochen nach der Ankunft, andere wurden später in Vernichtungslager deportiert. Von den rund 300 Menschen aus Heidelberg überlebten nur etwa 70 Gurs und andere Lager, 15 von ihnen kehrten nach Kriegsende wieder nach Heidelberg zurück. Ein Mahnmal in der heutigen Schwanenteichanlage im Stadtteil Bergheim erinnert seit 2014 an die Deportation. In der Nähe dieser Stelle befand sich einst das Gleis 1 des ehemaligen Heidelberger Hauptbahnhofes, auf dem der Sonderzug gestartet war.


Gastronomie darf Witterungsschutz und Heizstrahler in Außenbewirtschaftungen nutzen – Stadt Heidelberg erweitert damit ihre Unterstützung der Gastronomie in der „Corona-Krise“

Die Gastronomiebetriebe in Heidelberg dürfen ausnahmsweise in der Wintersaison 2020/2021 Witterungsschutz und Heizstrahler in den Außenbewirtschaftungen nutzen. Damit erweitert die Stadt Heidelberg ihre Unterstützung der Gastronomie in der „Corona-Krise“. Die Stadt hat ihren Gaststätten zur Abmilderung der negativen wirtschaftlichen Auswirkungen in der „Corona-Krise“ schon dadurch unter die Arme gegriffen, dass sie erweiterte Außenbewirtschaftungsflächen auf öffentlicher Verkehrsfläche zugelassen hat. Dadurch konnten die Gastronomen die wegfallenden Sitzplatzkapazitäten in den geschlossenen Räumen ausgleichen. Zudem erhebt die Stadt für das Jahr 2020 für alle Außenbewirtschaftungen keine Sondernutzungs- und Verwaltungsgebühren.

Die Stadt Heidelberg möchte das Verfahren unbürokratisch halten und die Umsetzung schnell ermöglichen. Bestimmte Unterlagen sind aus Sicherheitsgründen jedoch unverzichtbar. Dazu gehören eine Skizze mit den Maßen und Fotos des geplanten Witterungsschutzes sowie aktuelle Fotos der Außenbewirtschaftung und des umgebenden öffentlichen Verkehrsraums. Die Unterlagen können bei Volker Heß, Mitarbeiter des Bürger- und Ordnungsamts, eingereicht werden (Telefon 06221 58-17460, E-Mail: volker.hess@heidelberg.de).

Ausnahmeregelung für die Wintersaison 2020/2021

Damit die Außenbewirtschaftungen nun auch in der kälteren Jahreszeit genutzt werden können, können die Gastronomiebetriebe für ihre Gäste der Außenbewirtschaftung einen Witterungsschutz in Form von Planen, Paravents, an Sonnenschirmen befestigten Folien oder Pavillons verwenden. Solitäre Zelte sind jedoch nicht zulässig. Ergänzend könnten Kissen oder Decken an die Gäste ausgegeben werden, um den Aufenthalt draußen bei kühler Witterung angenehmer zu machen.

Anforderungen an den Witterungsschutz:

  • Die Sichtbeziehungen in den Verkehrsraum dürfen durch den Witterungsschutz nicht eingeschränkt werden.
  • Der Witterungsschutz darf die Fläche der Außenbewirtschaftung nicht überschreiten.
  • Der Witterungsschutz ist so aufzustellen, dass er auch bei Wind jederzeit standsicher ist.
  • Eine Verankerung im Boden ist nicht zulässig.
  • Der Witterungsschutz ist nach Ende der Öffnungszeit der Gaststätte abzubauen.

Für die Stadt Heidelberg ist der Klimaschutz von großer Bedeutung. Um der Gastronomie in dieser schwierigen Zeit zu helfen, lässt die Stadt Heidelberg dennoch ausnahmsweise für diese Wintersaison das Aufstellen von Heizstrahlern zu, möglichst elektrische. Dies gilt ab sofort bis 31. März 2021. Die Stadt erwartet jedoch von den Betrieben, die entstehenden CO2-Emissionen durch eine entsprechende Zahlung auszugleichen oder ihren Betrieb auf Ökostrom umzustellen. Dieses ist dem Bürger- und Ordnungsamt bei Antragstellung in geeigneter Form anzuzeigen.

Beim Betrieb von Heizgeräten in der Außenbewirtschaftung ist Folgendes zu beachten:

  • Heizgeräte sind grundsätzlich so aufzustellen und zu betreiben, dass sie keinen Brand verursachen können.
  • Heizpilze und sonstige gas-, benzin- oder dieselbetriebene Heizgeräte werden seitens der Feuerwehr Heidelberg in geschlossenen Räumen – also auch in Pavillons mit allseits angebrachten Seitenwänden – nicht akzeptiert. Durch die Verbrennung kann es zu einer nicht unerheblichen Menge giftigen Kohlendioxids und Kohlenmonoxids kommen.
  • Bei sämtlichen Heizstrahlern sind die vom Hersteller vorgegebenen Mindestabstände zu brennbaren Materialien einzuhalten, mindestens jedoch ein Meter.
  • Seitens der Feuerwehr Heidelberg wird dringend die Verwendung von Infrarotstrahlern empfohlen.
  • Die Heizquellen sind stabil, mit sicherem Stand, aufzustellen. Ein Umfallen der Heizquellen muss verhindert werden.
  • In der Nähe der Heizgeräte darf sich keine brennbare Dekoration befinden. Bei der Lagerung von Gasflaschen zum Betreiben von Heizgeräten sind die gültigen technischen Regeln (zum Beispiel TRGS 510) zu beachten und umzusetzen.
  • Es ist dafür Sorge zu tragen, dass während des Betriebs mindestens eine eingewiesene Person anwesend ist.
  • Heizgeräte dürfen längstens bis 31. März 2021 aufgestellt werden.
  • Die Heizgeräte sind außerhalb der Betriebszeit der Außenbewirtschaftung gegen missbräuchliche Verwendung zu sichern.

News aus Heidelberg und dem Rhein-Neckar-Kreis - bitte aufs Bild klicken
News aus Heidelberg und dem Rhein-Neckar-Kreis – bitte aufs Bild klicken