Speyer: Die Polizei-News

Symbolbild, Polizei, Balulicht © Fleimax on Pixabay

Speyer – Bei Fußstreifen zwei Verstöße gegen das Waffengesetz festgestellt

27.10 / 28.10.2020

Vor dem Hintergrund der Einbruchsprävention und den zuletzt vermehrt bekannt gewordenen Diebstahlen aus Fahrzeugen führte die Polizei Speyer in Abendstunden des Dienstags und der Nacht auf Mittwoch erneut mehrere Fußstreifen in den Umlandgemeinden Heiligenstein und Berghausen, Mechtersheim, Otterstadt sowie im Stadtgebiet Speyer durch.

Im Rahmen der Präventionsstreifen konnten bei der Kontrolle eines 16-jährigen Speyerers im Bereich der Kleingartenanlage Am Woogbach ein Einhandmesser aufgefunden werden. Dieses wurde sichergestellt und ein Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Waffengesetz gegen den Jugendlichen eingeleitet. Gleiches erfolgte bei einer Kontrolle eines 17-jährigen aus Hanhofen an der Stadthalle Speyer. Auch das bei diesem aufgefunden Einhandmesser wurde von der Polizei einbehalten.

Speyer – Zwei Anzeigen wegen fehlendem Versicherungsschutz gegen E-Scooter-Fahrer

27.10.2020, 17:42 und 19:33 Uhr

Am Dienstag stellte die Polizei gegen 17:42 Uhr in der Theodor-Heuss-Straße sowie um 19:33 Uhr in der Dudenhofer Straße E-Scooter fest, an denen keine Versicherungskennzeichen angebracht waren. Gegen die jeweiligen Fahrer leitet die Polizei Strafverfahren wegen mangelndem Pflichtversicherungsschutz ein.

Die Polizei weist in diesem Zusammenhang nochmals auf die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) hin, die den Betrieb von E-Scootern regelt. Danach ist es erforderlich, dass solche Fahrzeuge über eine Betriebserlaubnis verfügen und haftpflichtversichert sind. Eine Versicherungsplakette ist am E-Scooter anzubringen. Eine Helmpflicht besteht nicht, trotzdem rät die Polizei zum Tragen eines solchen. Eine Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich, allerdings ist für den Betrieb ein Mindestalter von 14 Jahren vorschrieben. Da es sich bei einem E-Scooter um ein Kraftfahrzeug handelt, gelten im Hinblick auf Alkohol-/Drogenbeeinflussung die für Kraftfahrzeuge gültigen Vorschriften. Dies hat zur Folge, dass auch mit einem E-Scooter eine Trunkenheitsfahrt verwirklicht werden kann, die zum Verlust der Fahrerlaubnis führt. Betrieben werden dürfen E-Scooter ausschließlich auf Radwegen/Fahrradstraßen, soweit solche vorhanden sind. Gehwege sind grundsätzlich tabu. Sind Radwege nicht vorhanden, dürfen E-Scooter ausnahmsweise auf der Fahrbahn gefahren werden.

Speyer – Autofahrer ohne Führerschein

27.10.2020, 14:10 Uhr

Ein Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis leitete die Polizei am Dienstag nach einer Verkehrskontrolle in der Spaldinger Straße gegen einen 21-jährigen Rover-Fahrer aus Maxdorf ein. Dieser konnte keinen Führerschein vorweisen und gab gegenüber den Polizeibeamten an, seine italienische Fahrerlaubnis zu Hause vergessen zu haben. Eine Abfrage über die Führerscheinstelle ergab, dass der Fahrer nicht im Besitz der vorgegebenen Fahrerlaubnis ist. Ihm wurde daher die Weiterfahrt untersagt. Sein Fahrzeugschlüssel wurde an einen Angehörigen ausgehändigt.

Speyer – Gescheiterter Einbruch in Versicherungsbüro

22.10 – 23.10.2020

In der Nacht vom 22. auf den 23.10 versuchten unbekannte Täter gewaltsam in die Büroräumlichkeiten einer Versicherung in der Armbruststraße einzudringen. An zwei Fenstern konnten Aufbruchspuren festgestellt werden. Ein Aufhebeln der Fenster misslang jedoch aufgrund der stabiler Bauweise der Fensterrahmen. Die Polizei sucht Zeugen, die im Tatzeitraum verdächtige Personen / Fahrzeuge in Tatortnähe wahrgenommen haben. Hinweise nimmt die Polizei Speyer unter der Tel. 06232-1370 oder per E-Mail an pispeyer@polizei.rlp.de entgegen.