Mannheim: Allgemeinverfügung der Stadt Mannheim vom 30. November 2020

Mannheim – Nachdem das Land seine Rechtsverordnung zum 1. Dezember 2020 erneut geändert hat, passt auch die Stadt Mannheim ihre Allgemeinverfügung dementsprechend an.

Folgende Regelungen gelten ab morgen, 1. Dezember:

  • Die Maskenpflicht im Freien für den Fußgängerverkehr an ausgewählten Straßen und Plätzen im Innenstadtbereich gilt montags bis samstags von 9 Uhr bis 21 Uhr.
  • Unverändert bleibt die Maskenpflicht in Warteschlangen im gesamten Stadtgebiet bestehen.
  • Unverändert bleibt das Alkoholverkaufsverbot am Wochenende ab 22 Uhr bestehen.

Neu sind folgende Punkte:

  • die Erweiterung des räumlichen Geltungsbereichs um
    – den verkehrsberuhigten Bereich G 2 / H 2
    – die Gehwege des Kaiserrings zwischen Planken und Willy-Brand-Platz
    – der gesamte Bereich der Fußgängerzone am Hauptbahnhof inklusive der Fahrradabstellplätze und dem Taxiplatz
    – Fußgängerquerung zwischen Wasserturm und Planken
    – Pausen-Aufenthaltsbereich für Schüler an der Werner-von-Siemens-Schule und Carl-Benz-Schule
  • eine Ausnahme von der Maskenpflicht zum Konsum von Lebensmitteln in den in Ziffer 1a) genannten Bereichen und dort nicht im Gehen, sondern nur stationär unter Wahrung des Mindestabstands von 1,5 m.
  • keine Ausnahme von der Maskenpflicht zum Konsum von Lebensmitteln in Warteschlangen
  • keine Ausnahme von der Maskenpflicht zum Rauchen.
  • Die Maskenpflicht auf Wochenmärkten ist nunmehr in § 3 Abs. 4 CoronaVO geregelt. Die Allgemeinverfügung enthält daher diesbezüglich keine Regelung mehr.

Die neue Allgemeinverfügung ersetzt die Allgemeinverfügung der Stadt Mannheim vom 06.11.2020 und ist zunächst bis zum 31.01.2021 befristet. Die Regelungen der Allgemeinverfügung sind wie bisher an die 7-Tages-Inzidenz gekoppelt.

Der Inzidenzwert der Stadt Mannheim hat den Wert von 35 bzw. 50 mittlerweile weit überschritten. Sobald der Inzidenzwert wieder sinkt oder sich dem Wert von 50 nähert, wird darüber informiert.


Die Allgemeinverfügung wurde heute, 30. November unter https://www.mannheim.de/de/informationen-zu-corona/aktuelle-rechtsvorschriften veröffentlicht und tritt morgen, 1. Dezember 2020, in Kraft.


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