Lemke und Alt: Kontoeröffnung für Flüchtlinge und Asylbewerber erleichtern

Barrieren abbauen

Mainz – Wirtschaftsministerin Eveline Lemke und Integrationsministerin Irene Alt haben sich mit einem gemeinsamen Brief an den Sparkassenverband und den Bankenverband Rheinland-Pfalz sowie den Genossenschaftsverband gewandt und die Banken gebeten, die Kontoeröffnung für Flüchtlinge zu vereinfachen. Wirtschaftsministerin Lemke betonte, ein eigenes Konto sei in Deutschland unerlässlich, um am Erwerbsleben teilzunehmen.

„Wer in Deutschland seinen Lebensunterhalt verdienen will, braucht ein Gehaltskonto. So einfach ist das“,

so die Ministerin.

„Viele Menschen, die zu uns als Flüchtlinge kommen, sind gut ausgebildet und können für sich selber aufkommen – wenn man sie lässt. Deshalb ist es umso wichtiger, Barrieren bei der Eröffnung eines Bankkontos abzubauen. Deshalb ersuchen wir die Banken des Landes, von der vereinfachten Ausweispflicht Gebrauch zu machen. Das nützt allen: der Wirtschaft, die Fachkräfte sucht; den Flüchtlingen, die keine Bittsteller bleiben, sondern am deutschen Arbeitsleben teilnehmen und unseren Sozialkassen, die so entlastet werden.“

Integrationsministerin Irene Alt ergänzt:

„Eine gelingende Integration hängt oft vom guten Willen und der Bereitschaft zu flexiblen Lösungen ab. Ich bin sehr froh, dass in der Regel bei allen Beteiligten viel gesunder Menschenverstand vorhanden ist. Ich bin daher optimistisch, dass wir im Dialog mit den Banken erreichen werden, dass Asylsuchende auch ohne reguläre Ausweispapiere die Möglichkeit bekommen, ein Bankkonto zu eröffnen.“ 

Zum Hintergrund: Nach dem Geldwäschegesetz wird als Voraussetzung zur Eröffnung eines Kontos ein Identitätsausweis mit Lichtbild verlangt. Viele Flüchtlinge und Asylbewerber können diese Ausweise nicht vorlegen, weil sie entweder in ihrem Heimatland nicht üblich sind oder im Krieg oder auf der Flucht zerstört wurden. Die Landesregierung möchte unter Beachtung einer neuen Weisungslage des Bundesfinanzministeriums den Flüchtlingen die Möglichkeit eröffnen, sich bei der Eröffnung eines Bankkontos übergangsweise mit einer provisorischen Meldebescheinigung auszuweisen. Die rheinland-pfälzischen Ausländerbehörden wurden hierüber unterrichtet und gebeten, die Betroffenen entsprechend zu beraten.